Betrug und Erpressung durch den Pflegedienst

  • Hallo,


    mein Vater (82) ist in einer Demenz-WG untergebracht mit integrierter Pflege. Er hat die Pflegstufe 3 und es existiert ein Mietvertrag für sein Zimmer. Meine Mutter (78) rief mich gestern panisch an und teilte mir mit, dass der Chef der Einrichtung sie unter Druck gesetzt hat, wörtlich "wir verdienen zu wenig an ihren Mann", er fordert rund 1000 € mehr Pflege. Tatsache ist, dass auch betrügerisch abgerechnet wird. Z.B. werden Zähneputzen oder Toilettengänge abgerechnet, obwohl an den Tagen dies meine Mutter oder Schwester übernommen hat. Meine Mutter dokumentiert seit Juni alle Tage, die sie anwesend ist und wo sie Pflegeleistungen selbst erbracht hat.


    Wir haben nun Angst, dass mein Vater einfach auf die Straße gesetzt wird, sprich, der Pflegevertrag wird gekündigt. Nun existiert aber unabhängig ein Mietvertrag. Könnte er theoretisch in der WG bleiben und nur eine andere Pflegekraft engagieren? Kann man ihn einfach so auf die Straße setzen? Was kann man gegen die Betrügereien unternehmen?


    Danke für Hilfe.

  • Hi,


    wir kennen den Pflegevertrag nicht. Wir können auch nicht abschätzen, ob eine Erhöhung des Pflegegrades angebracht ist. Schwierig ist es immer, wenn mal was durch Pflegekräfte, mal in Eigenregie. Denn, wenn da die Zähne mal so gepflegt werden, mal so, die Pflegestelle muss doch ständig das Personal bereit halten. Kann ja sein, dass Mutter und Tochter mal nicht können.


    Aber, einfach mal schauen, wie der Vertrag ausgestaltet ist. Das wäre mein Einstieg.


    Herzlichst


    TK

  • Das Problem ist ja auch, dass nachweislich nicht einmal die Zähne geputzt wurden (meine Mutter hatte eine neue Zahnpasta in seinen Becher gelegt, wo nach 3 Tagen die Schutzfolie immer noch vorhanden war). Wir haben ja Monatsabrechnungen wo definitiv viel zu viel abgerechnet wurde, was an Leistung nicht erbracht wurde. Der Pflegevertrag definiert jede einzelne Position genau. Und dann noch der Druck, der auf meine Mutter aufgebaut wurde: "wir verdienen zu wenig, zahlen sie mal 1000 € mehr", obwohl schon an Pflege über 2000 € im Monat an den Pflegedienst gehen.

  • GuMO,


    TK hat schon darauf hingewiesen, schauen welche Kündigungsregelungen vereinbart sind.

    Gibt es Bewohner, die einen anderen Pflegedienst nutzen (wäre sehr untypisch)?

    Grundsätzlich sehe ich aber eine Kündigung als eher unwarscheinlich an, denn jede Kündigung bedarf auch einen trifftigen Grund.


    Im Eröffnungstrade wird aber schon deutlich, das ein angeschlagenes Vertrauensverhältnis besteht.

    Daher vorsicht mit Begriffen wie "betrügerisch usw.". Sicher kann man ein eigenes Pflegetagebuch führen, was will am damit erreichen?

    Wenn ihr mit der Pflege unzufrieden seit, mit der Pflegedienstleitung ein ehrliches Gespräch suchen und die Mängel ansprechen

    Das der Chef die Mutter "unter Druck" gesetzt hat ist natürlich inakzeptabel, wäre eigenlich ein sofortiger Kündigungsgrund für euch.

    Dafür wird es aber sicher keine Beweise (Zeugen) geben.


    Was das Finanzielle angeht, warum wird keine "Hilfe zur Pflege" beantragt?


    LG frase

  • Das ist ein Bestandteil der Sozialhilfe. Wenn dein Vater und deine Mutter nicht selber über genügend Einkünfte und Vermögen verfügen, dann tritt hier der Staat als Zahler ein. Bedenken musst du dabei aber auch, das möglicherweise dann von dir EU gefordert werden kann.

    Das hängt aber von deiner Leistungsfähigkeit ab.

    Ich habe "Hilfe zur Pflege" für meine Mutter beantragt, das Sozialamt zahlt monatlich 1250€.

    Je nach Leistungsfähigkeit muss nun an das Amt zurückgezahlt werden.

    Gutverdiener zahlen hier mehr, du hast einen aktuellen Selbstbehalt von 1800€ bereinigten Netto.

    Bist du verheiratet steigt der Selbstbehalt aber auch die Einkünfte deiner Frau werden berücksichtigt.

    Eine pauschale Aussage, wie viel man zahlen muss ist nicht möglich und hängt vom Einzelfall ab.

    Für mich war es aber wesentlich günstiger die Sozialhilfe für meine Mutter zu beantragen, als alles selber zu wuppen.


    LG frase

  • Dann würde ich mir schnellstens überlegen, ob ein Ortswechsel in eine andere Einrichtung möglich oder sogar besser wäre!

    Natürlich für einen an Demenz Erkrankten eine echt schwierige Situation.

    LG frase

  • Dann hatte ich wohl riesen Glück mit der Wahl der Einrichtung für meine Mutter. Ist in Berlin auch nicht alles Gold was glänzt.

    Sie ist sehr zufrieden und ich kann nichts von den Dingen beobachten, die du beschreibst. Ist aber auch eine vollstationäre Einrichtung.


    LG frase

  • Bei uns gibt es genügend öffentliche Einrichtungen bzw. Anlaufstellen, welche Verzeichnisse oder Empfehlungen für anerkannte Pflegestationen und Dienstleistungen führen.


    - AWO

    - DRK

    - Krankenkassen

    - ...


    Und die "schwarzen Schafe" sollte man melden / blacklisten und entsprechende Rezessionen im Netz kundtun.


    Gerade auf dem Pflegesektor wird viel Geld "versenkt". Und leider nicht immer ausschliesslich zum Wohle der direkt Betroffenen.


    Es ist schlichtweg ein Unding, dass gerade bei allem wo der Term "Sozial" und "Hilfe" darin vorkommt, zu einem Geldgrab wird und sich diverse Parteien daran immer noch eine richtig goldene Nase verdienen, während die eigentlich Bedürftigen auf der Strecke bleiben.

  • Hallo,


    die Pflegemafia hat wieder zugeschlagen. Der MDK hat bei meinem Vater den Pflegegrad 4 festgelegt, nur aufgrund von Hörensagen einer Pflege-WG-Angestellten, obwohl nichts wirklich überprüft wurde (meine Mutter war dabei). Z.B. wurde "bescheinigt", dass mein Vater keine Treppen gehen kann (er nimmt noch 2 Stufen auf einmal) oder dass er keine Brote schmieren kann (macht er noch fröhlich). Aufgrund der höheren Pflegestufe kann die Einrichtung - so wurde es und gesagt - nun eine Tagespauschlae von ca. 120 € abrechnen (§19 irgendetwas?). Das bedeutet, dass wir rund 2000 € im Monat aus der eigenen Tasche dazuzahlen müssen - bzw. vorerst meine Mutter aus den Rücklagen, obwohl es ein paar 100 € mehr Pflegegeld gibt.


    1. Kann man Einspruch gegen die Pflegestufenerhöhung einlegen? Wenn ja wie und wo?


    2. Darf die Pflegeinrichtung diese Pauschal einfach so einkassieren, obwohl Liestungen evt. gar nicht erforderlich sind?


    Besten Dank für Hilfe.

  • Hmmm, bei uns zahlt jeder Heimbewohner von PG2-5 das gleiche. Es gibt doch irgendwie einen festgelegten Satz, wie viele Bewohner das Heim an unterschiedlichen Pflegegraden aufzunehmen hat. Daraus wird dann ein durchschnittlicher Pflegesatz errechnet, den jeder Heimbewohner gleich zu tragen hat. Meine Mutte wurde auch von 2 auf 4 gestuft, bekommt dadurch ordentlich mehr Pflegegeld. Auf die Gesamtheimkosten hat es sich aber nicht ausgewirkt. Der Eigenanteil ist gleich geblieben. Lediglich PG1 zahlt mehr drauf, da hierfür eigentlich keine vollstationäre Aufnahme vorgesehen ist.

  • Hallo, ich kann deine Verärgerung sehr gut verstehen, denn ganau durch solche Vorgänge steigen die Pflegekosten immer weiter an.


    Die Hochstufung des Pflegegrades hat hat keinen Einfluss auf die Einrichtungseinheitliche Zuzahlung, diese müsste also gleich bleiben.


    Nun zu deinen Fragen:


    zu. 1. Sicher kannst du Einspruch gegen das MDK-Gutachten bei der Pflegekasse deines Vaters einlegen.

    Vorsicht mit Aussagen, die den Gutachter angreifen, schnell hast du eine Verleumdungsklage am Hals.

    Durchdenke nochmal was du mit dem Angriff auf die Höherstufung erreichen willst.

    Du bist mit der Arbeit in der Pflegeeinrichtung unzufrieden, das sollte die Pflegekasse und/oder der Pflege-TüV erfahren.


    zu 2. Die Pflegeeinrichtung bekommt für den "höheren Pflegeaufwandt" dieses Geld komplett von der Pflegekasse.


    LG frase

  • frase Danke


    ich habe meiner Schwester und Mutter aufgetragen über Videoaufnahmen zu dokumentieren, dass er eben Brote schmieren oder Treppen hinaufsteigen kann. Dann ist es auch bewiesen. Eine Verleumdnungsklage sehe ich nicht, weil wir ja bezeugen und beweisen können, dass wir es anders erleben als geschildert. Sollen sie nur machen, davor habe ich keine Angst.Im Gegenteil ich sehe eher eine Klage gegen den medizinischen Dienst wegen falscher Behauptungen.


    Aber was ist, wenn das Pflegegeld nicht ausreicht bzw. eine Diskrepanz zwischen dem, was abgerechnet wird und dem Pflegegeld besteht?


    Genau das hat der Geschäftsführer der WG angekündigt, dass er mit der PS 4 mehr einnimmt, als das Pflegeld hergibt, aufgrund irgendeiner Tagespauschale, die er dann ansetzen kann!

  • Die Kriterien für die Begutachtung sind valide. Schau dir das Gutachten in Ruhe an und dann kannst du sehen, wie die einzelnen Punkte zusammen kommen.


    Exo hat es schon erklärt, die Tagespauschale hängt vom Pflegedrad ab und steigt mit der Höhe des Pflegerades.

    Das hat aber keinen Einfluss auf die Zuzahlung. Diese ist aber bei verschiedenen Einrichtungen sehr unterschiedlich.

    Meine Mutter hat eine von 1775€ in einer auf Demenzpatienten ausgerichteten Einrichtung in Berlin.


    Wenn ich deine Beiträge hier lese, dann würde ich dir eher raten mir noch andere Pflegeeinrichtungen anzuschauen und mit den Bewohnern dort und ihren Angehörigen über die Einrichtung zu sprechen. Möglicherweise ist ja der dritte Versuch dann erfolgreicher.


    LG frase