Binationale Ehe - Sorgerecht

  • Hallo,



    Ich bin seit 4 Jahren mit einer Koreanerin verheiratet, die Ehe wurde in Deutschland geschlossen aber auch in Korea registriert. Wir leben in Deutschland und haben eine Tochter im Alter von 2 Jahren. Seit der Geburt unserer Tochter ist die Situation recht angespannt, meine Frau möchte nicht dauerhaft in Deutschland bleiben, ich möchte keinesfalls in Korea leben. Ich sehe die Verbindung zunehmend als schwierig an und weiß nicht ob sich das in Zukunft lösen lässt oder ob es zwangsläufig zur Trennung führt. Daher meine Frage bezüglich des Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechts, wie stehen hier überhaupt die Chancen für mich als Vater? Ein gemeinsames Sorgerecht wäre nicht möglich, da meine Frau im Falle einer Scheidung ganz sicher zurück nach Korea gehen würde. Ich möchte auf der anderen Seite keinesfalls mein Kind verlieren. Meine Frau verbringt aktuell natürlich deutlich mehr Zeit mit unserer Tochter als ich, da meine Frau derzeit nicht berufstätig ist. Wie würde das im konkreten Fall ausschauen, wie würden meine Chancen stehen, dass wenn meine Frau zurück nach Korea geht, ich das alleinige Sorgerecht und damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten würde?


    Kommentare wären sehr willkommen.

  • Hi,


    das ist eine Einzelfallentscheidung, die wir hier nicht voraussagen können. Wenn die Hauptbezugsperson die Frau ist, dann kann es durchaus sein, dass sie das Kind auch in Korea aufziehen darf, warum nicht? Wenn das Kind allerdings älter ist, dann kommen noch andere Komponenten dazu, wie etwa die völlig andere Kultur in Korea, das komplizierte umgewöhnen. Wenn allerdings die Frau auch arbeiten würde, beide gleichermaßen geeignet wären, das Kind aufzuziehen, dann sähe es wahrscheinlich anders aus.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    mir würden durchaus Gründe einfallen warum ein Kind nicht in Korea aufwachsen sollte. Die Kinder dort werden schon vom Kindergarten an gedrillt. In den Schulen gibt es "Stehtische" damit die Schüler nicht einschlafen. Dass sie überhaupt in der Schule einschlafen liegt daran, dass sie den ganzen Tag in der Schule verbringen und nach der Schule noch den Nachhilfe-Unterricht besuchen müssen, um überhaupt das Pensum zu schaffen. Spät abends fallen sie dann ins Bett und am nächsten Tag schlafen sie in der Schule ein. "Stehtische"...Problem gelöst. Nicht umsonst ist die Selbstmordrate generell extrem hoch, auch bei Jugendlichen. Mal ganz abgesehen von der Luftverschmutzung. Was noch dazu kommt, ist die Tatsache, dass "Mischlingskinder" nicht gerade sehr akzeptiert sind. Werden solche Aspekte überhaupt nicht betrachtet wenn es um das Sorgerecht geht sondern nur wer aktuell mehr Zeit mit dem Kind verbringt?

  • Hi,


    es ist eine andere Kultur, das muss man einfach wissen. Nur diese allgemeinen Angaben, die du hier machst, sind nicht substantiiert genug, um hier eine einigermaßen tragähige seriöse Prognose zu geben. Willst du in Deutschland einem Elternteil das Kind absprechen, weil es in einem Braunkohlegebiet lebt?


    Herzlichst


    TK