Berechnung des Sozialamtes

  • wie lange dauert es eigentlich erfahrungsgemäß bis ich das Sozialamt meldet

    Das kann schnell gehen oder dauern.

    Da kommt es auf viele Faktoren an: Anzahl der Fälle, Personalbestand, Krankenstand, usw.

    Man sollte jedoch nicht nachfragen.

    Die Zeit spielt für den UHP.



    wie gehe ich am besten vor wenn die Berechnung falsch ist.

    Dann teilt man das mit und fordert eine Neuberechnung.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • und wie gehe ich am besten vor wenn die Berechnung falsch ist.

    wenn das Sozialamt aus Sicht des Unterhaltspflichtigen einen zu hohen Unterhaltsanspruch geltend macht (Leistungsfähigkeit) dann handelt es sich um die unterschiedliche Bewertung einzelner Positionen


    dann kann der Unterhaltspflichtige gegenüber dem Sozialamt seine Sicht der Dinge darstellen, ist das Sozialamt nicht zu überzeugen, was meistens der Fall ist, dann kann mit einer Klage seitens des Sozialamts gerechnet werden, dann dann hat der Anwalt die Möglichkeit das Gericht zu überzeugen

  • Ja, so der normale Werdegang, man braucht also Nerven, wenn das Amt in "Beamtenmanier" das ganze in die Länge zieht.

    Ja, dabei bedient sich der SHT auch noch gerne vorgefertigter Text-Bausteine irgendwelcher Software, damit das ganze Stückwerk möglichst einen rechtlich, verbindlichen Charakter annimmt. Deren Munitionsdepot ist letztendlich aber auch nicht größer als das eigene. Sicher, es kostet etwas Nerven und Durchhaltevermögen. Die Vereinsmitglieder des SHT sind schließlich speziell auf die Art der kommunikativen Kriegsführung gedrillt. Aber Kampf ist allemal besser, als sich zu ergeben und dann zu viel oder überhaupt etwas an den Laden abzudrücken.


    Infos hat es hier genügend im Board. RA Empfehlungen kann bestimmt auch der ein- oder andere geben.

  • Guten Morgen AWI,

    noch eine Frage, macht man das per Einschreiben mit Rückschein, oder reicht ein einfacher Brief?

    Vielen Dank und beste Grüße

    BU

  • noch eine Frage, macht man das per Einschreiben mit Rückschein, oder reicht ein einfacher Brief?

    M.E. reicht ein einfacher Brief.

    Das Ganze befindet sich ja noch im vorgerichtlichen Stadium.


    Man sollte aber Kopien von allen Schriftstücken machen, die man an das SA schickt.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • M.E. reicht ein einfacher Brief.

    Das Ganze befindet sich ja noch im vorgerichtlichen Stadium.


    Man sollte aber Kopien von allen Schriftstücken machen, die man an das SA schickt.

    Hallo AWI, vielen lieben Dank für Deine schnelle Antwort. Ich habe nur vorsichtshalber gefragt. Auskunft habe ich gem. Deiner Liste erteilt. Eine Antwort vom SHT liegt bisher nicht vor :-)

    LG

    BU