Fragen zur Berechnung Leistungsfähigkeit des UHP

  • Hallo,


    erstmal danke für diese großartige Forum, habe schon viele neue Erkentnisse hier gewonnen!


    Aber ein paar Dinge sind mir noch unklar, auf die ich keine Antworten gefunden habe.


    Ich habe vor 3 Wochen eine RWA bekommen für meinen Vater, der seit 1.1.2017 im Pflegeheim ist.


    Zu meiner Familie, ich ca. 75000 Brutto im Jahr, meine Frau arbeitet nicht, 2 Kinder 15 + 17 Jahre auf dem Gymnasium.


    Wird zur Berechnung meiner Leistungsfähigkeit ein Ehegattenunterhalt für meine Frau in Höhe von ca. 1395,00 EUR berechnet und Unterhalt für meine Kinder in Höhe von je 648,00 Eur (Düsseldorfer Tabelle)?


    Oder gilt dies nur für Geschiedene, die den Unterhalt tatsächlich zahlen müssen?


    Ich spare für mich jeden Monat 300,00 EUR in einen Fondssparplan (5 % Bruttogehalt) und für meine Frau 600,00 EUR (auch Fondssparplan).

    Wir dies als Vorsorgeaufwand anerkannt?


    Bei der Berechnung meines Schonvermögens komme ich bei 75000 Brutto / Jahr und 38 Berufsjahren bei den verschiedenen Rechnern auf über 300000,00 EUR. Da bin ich darunter. Der Rechner von Hauß berechnet aber 160000,00 EUR Schonvermögen für mich und 91000,00 EUR für meine Frau.

    Da wäre ich mit meinem dann ca 30000 darüber.

    Wie ist das zu verstehen und wie wird es gehandhabt? Meine Frau hat nur ein Vermögen von 24000,00 EUR.


    Wir bewohnen ein Einfamilienhaus (beide Eingetümer), Baujahr 1979, 127 qm, Preis lauf Mietspiegel 8,18 EUR / qm, Gesamtmiete 1039 EUR. Wird dies Komplett als Wohnvorteil für mich angerechnet, oder je zur Hälfte für mich und meine Frau?

  • Hi!


    Ehegattenunterhalt wird natürlich nur berücksichtigt, wenn dieser auch gezahlt wird.

    Der Unterhalt für die Kinder wird anhand der Düsseldorfer Tabelle ausgerechnet und wird dann standardmäßig auf den Selbstbehalt draufgeschlagen [also 3.240 + X].


    Ein Fond wird in der Regel als Altersvorsorge anerkannt, wenn man ihn so bezeichnet. Bei dir 5% vom Brutto und bei deiner Frau ohne Probleme bis 10% vom Brutto.


    Beim Vermögen interessiert nur das Vermögen des Unterhaltspflichtigen. Das also bei der Berechnung berücksichtigen.


    Der Wohnwertvorteil wird euch jeweils zur Hälfte angerechnet. Hier ist aber nicht die objektive Marktmiete entscheidend, sondern der angemessene Wohnwertvorteil. Darauf gilt es zu achten. Manche Sozialämter rechnen erst den objektiven Wert aus und gucken dann wo sie landen. Vernünftige Sachbearbeiter teilen Dir dann schon mit, dass sie den Wert nicht als angemessen erachten und machen Dir einen Voorschlag, den kann man aber auch noch nach unten korrigieren kann.

    1000 € sind bei der Wohnungsgröße und dem Baujahr niemals angemessen. Ein Anwalt würde vermutlich zwischen 500-600 ansetzen.

  • Bei so ner alten Burg stehen doch sicher auch umfangreiche Sanierungsarbeiten an, die keinen Aufschub dulden, oder?

    Nicht noch ein Autoleasing laufen? Es gibt hier und da sicher noch einige abzugsfähige Posten um das ganze klein zu rechnen.

    Und dann ist ja bald der 1.1.2020, der hoffentlich die langersehnte "Erlösung" für einen großen Teil der Gemeinschaft hier bringt.

  • Wird zur Berechnung meiner Leistungsfähigkeit ein Ehegattenunterhalt für meine Frau in Höhe von ca. 1395,00 EUR berechnet und Unterhalt für meine Kinder in Höhe von je 648,00 Eur (Düsseldorfer Tabelle)?

    Der Unterhalt für deine Frau schlägt sogar mit 1440 EUR zu Buche. Du allein hättest einen Selbstbehalt von 1800 EUR. Zusammen mit Deiner Frau ist der Selbstbehalt 3240 EUR.


    648 EUR dürften richtig sein, wenn dein Netto ca. 4000 EUR/Monat ist. Davon geht jedoch das Kindergeld ab.

    Die Düsseldorfer Tabelle enthält Mindestsätze.

    Zusätzliche Ausgaben für die Kinder, z.B. Nachhilfeunterricht u.ä. ist nicht inbegriffen.


    Ich spare für mich jeden Monat 300,00 EUR in einen Fondssparplan (5 % Bruttogehalt) und für meine Frau 600,00 EUR (auch Fondssparplan).

    Wir dies als Vorsorgeaufwand anerkannt?

    Die 300 EUR müssen problemlos anerkannt werden. Bei 75000 Brutto müssten sogar 312,50 EUR anerkannt werden. Du kannst die 12,50 jederzeit zusätzlich sparen, z.B. auf einem Tagesgeldkonto.


    Die 600 EUR für Deine Frau werden nicht einkommensbereinigend anerkannt werden.


    Der Rechner von Hauß berechnet aber 160000,00 EUR Schonvermögen für mich und 91000,00 EUR für meine Frau.

    Da wäre ich mit meinem dann ca 30000 darüber.

    Der Rechner von Hauß kommt bei 38 Jahren auf 360.000 EUR.

    Für deine Frau brauchst du kein Schonvermögen zu ermitteln. Ihr gesamtes Vermögen ist Schonvermögen.


    Unterhalt aus Vermögen kommt bei noch Berufstätigen so gut wie nie vor. Erst im Regelrentenalter wird das verwertbare Vermögen verrentet.


    Wir bewohnen ein Einfamilienhaus (beide Eingetümer), Baujahr 1979, 127 qm, Preis lauf Mietspiegel 8,18 EUR / qm, Gesamtmiete 1039 EUR. Wird dies Komplett als Wohnvorteil für mich angerechnet, oder je zur Hälfte für mich und meine Frau?

    Wenn du Pech hast werden tatsächlich 1039 EUR als Wohnwert gesetzt, je 1/2.

    Der Mietspiegel ist angreifbar, wenn er nicht Werte darstellt, die vergleichbar mit eurem Haus sind, Alter, Ausstattung, Zustand, Wohngegend usw.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

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  • Unterhalt aus Vermögen kommt bei noch Berufstätigen so gut wie nie vor. Erst im Regelrentenalter wird das verwertbare Vermögen verrentet.

    Auch nicht wenn bei einem Erwerbstätigen das Barvermögen (Bsp.: Vor kurzem eine Erbschaft gemacht oder eine vermietete Wohnung verkauft) höher ist als das Schonvermögen?

  • Ich habe nicht geschrieben "Nie" sondern "So gut wie nie". Ich kenne kein einziges Urteil in dem ein noch Berufstätiger zu EU aus Vermögen verurteilt wurde.

    Das Schonvermögen ist so eine Sache für sich.


    Lies mal hier: https://hilferundumsfamilienre…m-schonvermoegen-t90.html

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ich habe jetzt einen Brief erhalten (nach nur 2 1/2 Wochen) wegen fehlender Unterlagen, z. B.: "Nachweis über die Höhe der Kapitalerträge von Ihnen und Ihrer Ehefrau im Jahr 2018 anhand der entsprechenden Zinsbescheinigungen".


    Damit meinen sie ja sicher die Jahressteuerbescheinigungen der Bank. Was soll man da sonst vorlegen? Muss ich auch die meiner Frau vorlegen? Sie arbeitet ja nicht und hat auch kein Einkommen.


    Das die Kapitaleinnahmen aus 2018 (ca. 100 EUR / Monat) größenteils Dividenden und Zinsen aus langjährigen Festgeldern waren (die es ja 2019 jetzt bei dem geringen Zinssatz nicht mehr gibt), entfallen diese zum großen Teil 2019.


    Ich wollte noch dies dazu schreiben:

    "Die Vermögenserträge wurden und werden nicht dem Familienunterhalt zugeführt, sondern verbleiben thesaurierend auf dem Vermögenskonto, und werden wieder in Fondsanlagen, Festgeld oder Tagesgeld angelegt.

    Sie sind deshalb laut aktueller Rechtsprechung kein Einkommen."


    Kann man dies so schreiben, oder hat jemand bessere Tipps?


    Außerdem :

    "Private Vorsorgeaufwendung:

    Seit Januar 2018 zahle in monatlich in einen Wertpapiersparplan in Höhe von 300,00 EUR, was derzeit ca. 5% meines monatliches Bruttolohnes entspricht.

    Ein Ausdruck des Wertpapiersparplans habe ich beigefügt."


    Kann man Kosten für die Musikschule der Kinder und den Sportverein angeben? Der Lebensstandart soll ja nicht eingeschränkt werden.


    Danke und viele Grüße

  • Muss ich auch die meiner Frau vorlegen? Sie arbeitet ja nicht und hat auch kein Einkommen.

    Wenn sie Vermögen auf einem Konto hat und Zinsen erhält, dann sind die anzugeben.

    Auch Zinsen sind Einkommen.


    Das die Kapitaleinnahmen aus 2018 (ca. 100 EUR / Monat) größenteils Dividenden und Zinsen aus langjährigen Festgeldern waren (die es ja 2019 jetzt bei dem geringen Zinssatz nicht mehr gibt), entfallen diese zum großen Teil 2019.

    Das solltest du mitteilen und darauf hinweisen, dass diese Zinsen in Zukunft nicht zu erwarten sind.


    Kann man dies so schreiben

    Schreib das so und warte ab, was sie daraus machen.


    Kann man Kosten für die Musikschule der Kinder und den Sportverein angeben?

    Mach es einfach und warte ab, wie der Sachbearbeiter reagiert.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Gib bei der monatlichen Zahlung zur Altersvorsorge ruhig 400,00 an damit die 5% auch wirklich voll ausgenutzt werden. Du bekommst dann womöglich nur 3xx anerkannt, hast aber das Kontigent voll ausgeschöpft.


    Und nicht soviel erklären, nur wo es wirklich Sinn macht...


    Unter dem Stichwort "Altersvorsorge" könnte dies lauten:


    Angespartes Vermögen:

    Depot: xxxxxx,xx€

    Sparbuch: xxxxx,xx€


    Monatlicher Sparplan:

    400,00€ ->Depot + Sparkonto


    Fertig.


    Musikschule und Vereine:

    Ja, unbedingt. Das gehört zur Kategorie Bildung/Hobby/Lebensgewohnheiten

  • Ich habe jetzt meinen Bescheid zurück bekommen, und soll monatlich 200,00 EUR bezahlen.


    Wohnvorteil:

    Unser Wohnwert (Haus Baujahr 1979, 127 qm) wurde zu 800,00 EUR angesetzt, 400 EUR je für mich und meine Frau.


    Meine angegebenen Nebenkosten Eigeheim (Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Heizung / Warmwasser, Wasserversorgung und Abwasser, Müllgebühren, Telefon-, Internetanschluss ) in Höhe von 200,00 EUR

    plus Instandhaltungsrücklagen in Höhe von 250,00 EuR wurden wohl ignoriert oder mit dem Wohnwert verechnet?


    Ist es korrekt, da diese 400,00 EUR Wohnwert für meine Frau als zu berücksichtigendes Einkommen angesetzt werden (sie hat kein Einkommen)?


    Unterhaltspflichten:

    Ich habe 2 Kinder 15 und 17 Jahre


    Düsseldorfer Tabelle Stand: 01.01.2019


    Nettoeinkommen des/der Barunterhaltspflichtigen:

    3901 - 4300:


    Alterstufe in Jahren:

    0 – 5: 482

    6 – 11: 553

    12 – 17: 648

    ab 18: 717


    Angesetzt wurden jedoch nur je Kind 482,00 EUR "vorrangige Unterhaltspflichten gegebenfalls gem. Quote"


    Entweder wurde der Wert für das falsche Alter genommen, oder es wurde falsch gerechnet.


    648,00 EUR abzüglich Kindergeld müssten ja 444 EUR sein.


    Positiv: Altersvorsorge, mein Fondssparplan in Höhe von 350,00 EUR monatlich wurde zu 312,00 EUR anerkannt (5 % Brutto)


    Positiv: Kapitaleinkünfte wurden keine angesetzt (also 0,00 EUR).


    Positiv: Kapitalvermögen von ca. 180000 EUR wurde nicht berücksichtigt.


    Negativ: Musikschule und Sportverein für meine Kinder in Höhe von 89,00 EUR monatlich wurde ignoriert.


    Errechnete monatliche Unterhaltszahlung in Höhe von 200,00 EUR rückwirkend ab 1.7.2019.


    Ist aus den Angaben oben noch etwas herauszuholen, z.. B. beim Wohnwert, den nicht berücksichtigten Nebenkosten, und Musikschule und Vereine der Kinder?


    Anwalt lohnt sich sicher nicht, bei 6 x 200 EUR, er könnte es ja evtl. nur um ein paar EUR runterhandeln, da wären die Kosten sicher höher.


    Falls ja, wie könnte man am besten widersprechen? Muß ich trotzem erst mal rückwirkend ab 1.7. und ab 1.10. der angegebenen Betrag, vielleicht unter Vorbehalt, bezahlen, oder abzüglich der 89,00 EUR (Musikverein und Sportverein).


    Zur meiner Frage an die Kreisverwaltung nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz ab 1.1.2020 habe ich keine Antwort bekommen, ob ich das die Zahlung einstellen kann, oder was da passiert.

  • Bei der älteren Wohnung/Haus sollte eigentlich eine angemessene Rücklage akzeptiert werden. Ansonsten auch keinen Ratenkredit laufen (Auto, etc.)?


    Zusätzlich zum Haus-/Wohngeld konnte ich noch monatliche 150,00€ Instandhaltung/Renovierungsrücklage ansetzen und bekam diese genehmigt.

  • Meine angegebenen Nebenkosten Eigeheim (Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Heizung / Warmwasser, Wasserversorgung und Abwasser, Müllgebühren,

    Das ist richtig.

    Vom Wohnwert sind die Kosten nicht abzuziehen, die bei Vermietung der Immobilie auf einen Mieter umgelegt werden könnten


    Telefon-, Internetanschluss

    Diese Kosten sind im Selbstbehalt enthalten.


    Angesetzt wurden jedoch nur je Kind 482,00 EUR "vorrangige Unterhaltspflichten gegebenfalls gem. Quote"

    Meinst du 482 abzüglich Kindergeld?

    Das wäre falsch und da würde ich widersprechen. Anzusetzen sind jeweils 648 EUR. Das sind Mindestsätze auf die die Kinder einen Anspruch haben. Abzuziehen ist das Kindergeld. Das steht den Kindern zu und vermindert deren Unterhaltsanspruch gegen die Eltern.


    Negativ: Musikschule und Sportverein für meine Kinder in Höhe von 89,00 EUR monatlich wurde ignoriert.

    Angreifen könntest du das. Die Düsseldorfer Tabelle zeigt den Mindestunterhalt an. Argumentieren könntest du damit, dass das den bisherigen Lebensstandard prägt und Deinen Kindern Vorrang vor den Eltern einzuräumen ist.


    Ob ein Gericht das auch so sehen würde weiß ich nicht.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ist es korrekt, da diese 400,00 EUR Wohnwert für meine Frau als zu berücksichtigendes Einkommen angesetzt werden (sie hat kein Einkommen)?

    Wenn die Ehefrau hälftige Eigentümerin der Immobilie ist Ja.

    Das würde ich aber auch nicht angreifen, da es den Unterhalt vermindert.

    Ist das Haus abbezahlt?



    plus Instandhaltungsrücklagen in Höhe von 250,00 EuR wurden wohl ignoriert

    Das würde ich angreifen.


    Zur Rücklagenbildung bei Immobilien siehe hier :


    Rücklagen Haus und Konsum


    #19

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen