Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Liebe Mitstreiter,


    es ist eine Zitterpartie. Man ist hin- und hergerissen. Obwohl ja alle, auch die Kommunen, von der fristgerechten Einführung ausgehen. Es wäre ein starkes Stück wenn CDU und SPD das nicht hinkriegen würden. Nach der positiven Publicity wäre m.E. die Anrufung des Vermittlungsausschusses und die damit verbundene Verschiebung kaum zu verkaufen. Es hängt ja auch für Menschen mit Behinderung eine Menge dran.

    Aber zuzutrauen ist es ihnen, leider...

    Eigentlich brauchen beide Parteien nach dem Theater der letzten Wochen Erfolge. Sonst schmieren die noch weiter ab.

    Die anstehenden Parteitage könnten somit positiv auf das Zustandekommen des AEG wirken.

    Und nicht zu vegessen, in fast allen Parteien gibt es auch qualitativ gute und auch gut vernetzte Politiker. Die Woche wird es zeigen.

    Hoffentlich.

  • Noch eine Anmerkung,


    vergessen sollten wir auch nicht, das die CDU am 22./23.11. auch ihren Bundesparteitag hat.

    Da die CDU mit Frau Merkel ja die GroKo anführt und angeblich das AEG auf deren Wünsch im Koalitionsvertrag steht, sehe ich es hier auch als sinnvoll an, die Vertreter der CDU, nochmals zu erinnern.


    VG frase

  • Bald kommt der Tarifvertrag für Pflegekräfte.


    Das wird dann auch dazu führen, dass noch weitere Heimbewohner ihre Kosten nicht decken können und die Angehörigen dafür herangezogen werden.


    Das kann nicht der Sinn des Gesetzes sein!

    Das sollte den handelnden Parteien auch bewusst sein.


    Dann spricht auch Bartke auf der Abgeordnetenwatch davon, dass das Zustandekommen des Gesetzes wichtig für die GroKo ist und der Druck groß ist.


    Am Ende des Tages geht es ja auch noch um Wählerstimmen. Können es sich CDU/CSU und SPD leisten das Gesetz nicht kommen zu lassen? Ich würde bei jeder Wahl nicht vergessen, wer Erwartungen geweckt hat und am Ende nicht geliefert hat!


    Vielleicht werden morgen unsere Fragezeichen bei der Anhörung thematisiert.

    Es wird bestimmt auch die Frage der Finanzierung gestellt.

    Ich freue mich auf jeden Fall schon mal auf die Zusammenfassung von Frase :-)

  • Was macht man so am Sonntag, wenn das Wetter keinen Hund vor die Tür lässt.

    Man hat Zeit und durchforstet die schriftlichen Stellungnahmen zum AEG.


    Hier meine kurze Zusammenfassung:


    1. Gewerschaftsbund: uneingeschränkt dafür, weitergehenden Dynamisierung der 100.000€ Grenze gefordert.

    2. Werkstätten für beh. Menschen: geht auf ein spezielles Problem der Ausbildung ein.

    3. Netzwerk Inkl., Teilhabe, ...: berüßt das AEG, kritisiert den geringen Freibetrag des BTHG und fordert deren Angleichung.

    4. Deutscher Landkreistag: unterstützt das sozialpol. Ziel, kritisiert Entsolidarisierung der Familie, fordert anderen Weg über hohere Leistungen der

    Pflegeversicherung, lehnt Abschaffung des Unterhaltsrückgriff ab.

    5. VdK: begrüßt das AEG und fordert Entlastung für alle Sozialleistungen.

    6. Verein für öffentl. u. priv. Fürsorge: begrüßt den Gesetzentwurf.

    7. Lebenshilfe e.V.: begrüßt Gesetz ausdrücklich und auch die Ausweitung auf andere Sozialleistungen.

    8. BIH: geht hautsächlich auf die Integrationsämter ein.

    9. Deutscher Städte- und Gemeindebund: sieht das Gesetz sehr kritisch, würde höhere Leistungen der Pflegeversicherung als Entlastung ansehen.

    10. Deutscher Städtetag: Zielrichtung des Gesetzes ist grundsätzlich nachvollziebar, sieht eine grundsätzliche Reform der Pflegeversicherung als Weg,

    will den Eigenanteil der Pfelegebedürftigen begrenzen und die Begrenzung der Pflegeversicherung aufheben.

    11. Freie Wohlfahrtspflege: begrüßt den Gesetzentwurz ausdrücklich.

    12. CBP: begrüßt den Gesetzentwurf, weist auf Klarstellung des §94 hin, das nicht jeder Anhaltspunkt zur gesetzlichen Vermutung der Überprüfung ausreicht.

    13. Deutscher Anwaltverein: begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf, weist aber auf die unterschiedlichen Nettobeträge, von Beamten, Angestellten und

    Selbständigen hin, die eine Priviligierung der Beamten darstellt, wenn man vom Brutto ausgeht.


    Die derzeitige Liste für die morgige Anhörung ist etwas kürzer.

    Mich wundert, das keiner der 3 Kritiker dabei sein soll.


    Schönen Abend frase

  • Hallo zusammen,


    Bin bisher stiller Mitleser hier, nun aber nicht mehr.

    Da das Thema auch mich betrifft, habe ich im Bundestag Kanal heute die Anhörung verfolgt.

    Leider erst nach den beiden Parteien SPD und CDU.

    Es hatten alle Parteien eine bestimmte Zeit um Fragen zum kompletten AEG zu stellen, und zwar an die verschiedenen Fachverbände.

    Mein Eindruck:

    Grüne hatten vornehmlich das Thema Teilhabe von behinderten Kindern etc. Weiter angefragt.

    Afd hat generell gefragt, wie die finanziellen Belastungen sein werden. Ob deshalb dann mehr alte Menschen in die stationäre Pflege kommen.

    Dies war ein Punkt, der von einigen Fachvertretern kritisch gesehen wird.

    Wenn die 100 000 Grenze käme, würden wesentlich mehr ihre pflegebedürften Eltern in die stationäre Pflege "abschieben". In Österreich könnte man diesen Effekt gut sehen......so die Erläuterung.

    Linke war auch eher am Thema Behinderten Teilhabe interessiert, so mein Eindruck.

    Die FDP konnte ich nicht ganz einschätzen.

    Es wurde von einigen Verbänden kritisiert, dass zudem das vorhandene Vermögen und Wertsachen bei AEG nicht berücksichtigt werden, sondern nur die Einkünfte.

    Es gab viele kritische Stimmen, so erschien es mir.

    Aber, wie erwähnt, SPD und CDU habe ich verpasst.


    Und kurz vor Ende der Anhörung, klang es doch wieder etwas positiver. Dass es eben doch gewollt ist das Gesetz auf den Weg zu bringen.


    Dies meine kurze Einschätzung.

  • Gibt's einen ersten Eindruck?

    interessant ist die Aussage des Deutschen Vereins, die Kosten belaufen sich pro Jahr auf ca. 70 Mio Euronen

    dazu muss man wissen, was der DV ist


    Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (kurz Deutscher Verein) mit Sitz in Berlin (früher Frankfurt am Main) ist der Zusammenschluss u. a. der öffentlichen und freien Träger sozialer Arbeit. Er ist ein eingetragener Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist. Der Verein hat über 2.500 Mitglieder, hierzu gehören Landkreise, Städte und Gemeinden sowie deren Spitzenverbände und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege ebenso wie Bundesministerien und -behörden, Länderverwaltungen, überörtliche Träger der Sozialhilfe, Universitäten und Fachhochschulen, Vereine, soziale Einrichtungen, Ausbildungsstätten, Einzelpersonen und Unternehmen der Sozialwirtschaft.


  • So, zurück vom "Zentrum der Macht";)


    Also, Anhörung lief von 15-16:45 Uhr.

    Auf der Gästeliste für die Öffentlichkeit waren ca. 10 Namen, davon hatten aber nur 6 teilgenommen.

    Der Zuhörerbereich war nicht mal zur Hälfte gefüllt, eher so 70 Plätze blieben frei.

    Ich habe ca. 15 m von Dr. Bartke gesessen.

    14 Sachverständige waren anwesend um die Fragen der Parteien zu beantworten.

    Es wurde ja nach Fraktionsstärke ein Zeitfenster vorgegeben.

    CDU 28 Min.; SPD 17 Min. ; AFD 10 Min.; FDP und Linke je 9 Min. und für die Grünen dann nochmal 8 Min.

    Frage und Antwort sollte im Bereich von 1 Minute liegen.

    Die Fragesteller der Parteien, richteten die Fragen gezielt an den entsprechenden Sachverständigen.

    Dieser Antwortete und so ging es ohne direkte Diskussion immer weiter.


    Ihr könnt das alles nochmal anschauen, wurde aufgezeichnet.


    Nach meiner Einschätzung wird es im Bundestag wohl keine Probleme mit dem Gesetz geben.

    Was mir aber sehr klar geworden ist, war die Bedeutung der Ausweitung des AEG auf fast alle Bereiche der Sozialhilfe.

    Dadurch waren fast alle Sachverständigen der Meinung, das Gesetz sollte jetzt zeitnah umgesetzt werden.

    Die bekannte Kritik des Städtetages und der Kommunen wurde auch geäußert.

    "Wer bestellt zahlt auch" tönte es von einer Sachverständigen.

    Besonders bedenklich fand ich aber die Äußerung, das mit dem Gesetz nicht die richtigen (die zu hause Pflegenden) Angehörigen entlastet werden!

    Konsenz bestand weitgehend über die 100.000€ als angemessene Grenze.


    Zwei Aspekte, die ich sehr spanend fand, waren folgende:


    Auf die Frage, wie die Kosten eingeschätzt werden, antwortete ein Sachverständiger mit 70 Mio. pro Jahr.

    Er ging dabei von einem durchschnittlichen Elternunterhalt von ca. 200€ im Monat aus und rechnete das dann höch.

    Die Städte und Kommunen schüttelten nur den Kopf, durften aber nicht entgegnen.


    Dann stellte ein Vertreter der FDP die Frage an den Städtetag:


    "Wenn die Kosten bei 70 Mio. liegen und Sie durch Einsparungen in den Behörden, bei Steuererstattungen und der Zuordnung in Kap 4 SGB (zahlt der Bund), dann müssten doch die Kommunen mehr Geld in der Kasse haben als vorher?!?"

    O.K., gelacht hat da keiner, denn die Kommunen schätzen ja 500 Mio.


    Eine für mich sachlich falsche Darstellung gab es am Anfang. Da wurde gefragt, ob auch das Vermögen der Unterhaltspflichtigen eingesetzt werden muss, was durch eine Sachverständige mit ja beantwortet wurde.


    Auch die Fragen, ob denn die Sachverständigen eine anderen Weg einschlagen würden, wurde wenig substantiert beantwortet.

    Mehrheitlich wird von den Sachverständigen eine schnelle Umsetzung verlangt, ein scheitern des AEG, wäre das falsche Signal.


    So, es wird wohl beim Bundesrat entschieden. Der 29.11.19 könnte also des Weihnachtsgeschenk auf den Weg bringen.


    VG frase

  • Vielen Dank für die Mühe:

    "Aus Sicht von Andreas Krampe vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge ist es durch das Gesetz möglich, mit einem "vergleichsweise überschaubaren finanziellen und rechtlichen Mittelansatz" einen bedeutsamen Zugewinn an sozialer Sicherheit für die Bevölkerung zu erzielen. Die Kosten für die Kommunen bezifferte er mit etwa 70 Millionen Euro jährlich."

    (aus der oben geposteten Pressemitteilung)

    Dazu noch ein Nachtrag zum "Deutschen Verein", von deren Homepage:

    "Unsere Arbeit:

    Theorie und Praxis vereintIn unseren Gremien erarbeiten Vertreter/innen der Kommunen, der Freien Wohlfahrtspflege, der Bundes- und Landesregierungen, der Wissenschaft und aus weiteren Organisationen und Institutionen gemeinsam tragfähige Konzepte.

    Unsere Empfehlungen sind wissenschaftlich fundiert, praxisnah und werden durch einen breiten Konsens getragen. Sie bieten Orientierung in der täglichen Arbeit von Jugend und

    Sozialämtern, Sozialgerichten, Einrichtungen für behinderte und pflegebedürftige Menschen oder bei der Sozialplanung.


    Zahlreiche Reformen der Sozialgesetzgebung sind im Deutschen Verein beraten worden.


    Und wir können sagen: Unsere Stellungnahmen werden gehört und fließen in

    Gesetzesverfahren ein.


    Bei Verfahren des Bundesverfassungsgerichts werden wir immer wieder als sachkundiger Dritter geladen. Mit den Fraktionen des Bundestages und der Landtage führen wir regelmäßig Fachgespräche."


    Dazu die realistische Kostenschätzung von 70M€...

    Und die FDP scheint es ja überschlögig sofort verstanden zu haben, dass die Kommunen im Saldo kaum belastet werden. Eher sogar mehr in der Kasse haben...

    Die Einlassungen der kommunalen Vertreter sind doch wirklich leicht als ein Manöver zu durchschauen, noch mehr Kohle abzuzocken...

    Vor allem dieses sich Aufspielen als Verteidiger des Familienzusammenhaltes...

    Es ist doch in der Realität das Gegenteil: Die gegenwärtige Praxis gefährdet den Familienzusammenhalt.

    Na ja, wem sag ich das...


    Glückauf!



  • Die Einlassungen der kommunalen Vertreter sind doch wirklich leicht als ein Manöver zu durchschauen, noch mehr Kohle abzuzocken...

    Vor allem dieses sich Aufspielen als Verteidiger des Familienzusammenhaltes...

    Es ist doch in der Realität das Gegenteil: Die gegenwärtige Praxis gefährdet den Familienzusammenhalt.

    ja da stimme ich Dir uneingeschränkt zu!


    Der Witz des Tages war, als der vom Gemeindebund meinte, dass man es doch beim jetzigen Verfahren belassen sollte.