Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Der ursprüngliche Thread wurde geschlossen weil zu umfangreich.


    hier ein Link zum ursprünglichen Tread zum nachlesen.


    Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan


    hier bitte zum Thema weiterschreiben.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hallo und schönes WE,


    ich habe nochmal den Link des BMAS, wo die Stellungnahmen der einzehnen Verbände und Organisationen veröffentlicht sind, hier verknüpft.

    https://www.bmas.de/DE/Service…en-entlastungsgesetz.html

    Wer sich die Zeit nimmt alles zu lesen, wird feststellen, das es natürlich auch kritische Bemerkungen bis zu einer völligen Ablehnung (deutscher Landkreistag) gibt.

    Dieser Vorgang ist vollkommen normal, es geht ja auch um eine finanzielle Verschiebung der weiter bestehenden Kosten.

    Einige Änderungsvorschläge zielen auch auf die Veränderung der Pflegeversicherung in Richtung Vollversicherung, was ich persönlich begrüßen würde.
    Für den Moment ist die Lage aber dafür noch nicht bereit. Daher ist des geplante Gesetz auch nur Kosmetik.


    LG frase

  • 31.12. Silvester

    01.01. Zahlungsbefreiungstag ;-)

    Ist das den schon beschlossen? Dachte das passiert erst in der zweiten Anhörung.


    Noch eine weitere Frage, ich hoffe hier kennt sich jemand aus. Ich habe auch post vom SA bekommen, mit der Aufforderung mein Einkommen darzulegen. Kurz gegoogelt und es sieht wohl so aus als müsste ich zahlen.

    Ich hatte schon länger vor mir eine Wohnung zu kaufen nun auch endlich fündig geworden. Darf ich dass den jetzt überhaupt noch? Kann ich die Schulden überhaupt noch auf mein Einkommen anrechnen lassen? Zahlungen ans SA + den Kredit zusammen könnte ich mir sicher nicht mehr leisten. Im Internet ist meist nur die Rede von Schutz bestehendem wohneigentums, allerdings nicht ob ich auch nach der Post vom SA noch die Schulden aufnehmen darf.


    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und hoffe sehr dass sich das Thema mit dem neuen Gesetz zumindest nach diesem Jahr gegessen hat.


    LG 123dermensvh

  • Hallo 123dermensch, willkommen hier im Forum,


    kannst du bitte deiner Frage in einen neuen Betrag stellen, hier geht es um die allgemeine Umsetzung der Gesetzgebung und deren Beurteilung.

    Für die spezielle Fragen wäre ein neuer Beitrag besser.

    Ist das den schon beschlossen? Dachte das passiert erst in der zweiten Anhörung.

    Es ist noch nichts beschlossen und auch in der zweiten Beratung (Anhörung) wird da nichts beschlossen.

    Nach der Bundesregierung muss erst noch der Bundesrat zustimmen, möglicherweise geht es in den Vermittlungsausschuss usw.

    Die Zeit ist echt knapp, das Gesetz bis zum Januar 2020 auszufertigen und zu verkünden.


    LG frase

  • Hallo in die Runde,


    Ich stelle nochmal dieses Link ein.

    So soll es weitergehen:

    https://kobinet-nachrichten.or…erigen-entlastungsgesetz/


    "Der Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe soll nach den Plänen des BMAS noch im August vom Kabinett verabschiedet, so dass es noch dieses Jahr im Deutschen Bundestag beschlossen werden kann. "


    https://www.der-paritaetische.…erigen-entlastungsgesetz/

    "Der Gesetzesentwurf soll bereits am 14. August 2019 vom Bundeskabinett beschlossen und danach in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden."




    Hoffen wir das Beste.

  • Hoffen wir das Beste!


    Ich bin echt am Ende, was die Zahlerei angeht. Kein Urlaub, keine Ersparnisse, nichts ist möglich.

    2 Jahre nach dem Studium und gleich zahlen, zahlen, zahlen ... aber gut, wir haben ja Grund zur Hoffnung!!

  • Wie kann es den sein, dass am 14. August das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf beschlossen haben will, wenn aktuell Sommerpause ist?


    Neue Infos wären doch dann erst wieder im Herbst zu erwarten oder?

  • Wer sich die Zeit nimmt alles zu lesen, wird feststellen, das es natürlich auch kritische Bemerkungen bis zu einer völligen Ablehnung (deutscher Landkreistag) gibt.

    Dieser Vorgang ist vollkommen normal, es geht ja auch um eine finanzielle Verschiebung der weiter bestehenden Kosten.

    Aber man sollte dabei nicht vergessen, dass von den 25 Stellungnahmen eigentlich nur 2-3 kritisch sind, nämlich von denen die uns als Einnahmequelle sehen.

    Die Dame des deutschen Landkreistages würde ich ja mal gerne fragen, was die geraucht hat, als sie die Stellungnahme verfasst hat <X


    Ich hoffe, dass in der Gesamtschau nicht ausgerechnet die kritischen Stellungnahmen ausschlaggebend sein werden.


    Diese Ungerechtigkeit findet hoffentlich bald ein Ende!

  • Eine weitere Antwort auf Abgeordnetenwatch ist gestern (5.Aug. 2019) eingetrudelt:


    Thomas Heilman:

    https://www.abgeordnetenwatch.…uestion/2019-07-10/319132


    "vielen Dank für Ihre Frage an mich und weitere meiner Kolleginnen und Kollegen, in der Sie sich mit dem Gesetzesentwurf zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe auseinandersetzen. Der Ausschluss einer Unterhaltsheranziehung von Angehörigen mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100.000 Euro in der Sozialhilfe ist grundsätzlich geeignet eine Entlastung der Angehörigen herbeizuführen und damit sehr zu begrüßen. Gleichzeitig äußern Sie nachvollziehbare Kritik an der Undifferenziertheit, die durch die pauschale Festsetzung der Einkommensgrenze entsteht. Diese Feststellung hat auch der Deutsche Anwaltsverein in seiner Stellungnahme getroffen und aufgezeigt, dass eine Pauschalisierung zu einer Besserstellung von Beamten, Richtern und Soldaten führen würde und gleich-zeitig angeregt, die Jahreseinkommensgrenze entsprechend der Kaufkraft anzupassen. Diese Stellungnahme wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag zugeleitet und wird nun in die Beratungen, die nach der parlamentarischen Sommerpause beginnen werden einfließen und hinreichend berücksichtigt werden."

    Die Warterei ist zum <X

  • Eine weitere Antwort auf Abgeordnetenwatch ist gestern .....

    hier ist auch noch eine frische Antwort ... da spricht er von Zuversicht, dass das Gesetzt in Kraft tritt


    https://www.abgeordnetenwatch.…uestion/2019-07-10/319151


    Was meint Ihr hinsichtlich der Finanzierung des Gesetzes?

    Wie kann das umgesetzt werden? Der Bund hatte sich ja dahingehend bereits positioniert, dass das Gesetzt nicht zu Lasten des Bundeshaushalts gehen darf.

    Das geht doch dann bestimmt in den Vermittlungsausschuss.

  • Der Bundestag wird doch seinen eigenen Gesetzvorschlag nicht ausbremsen.

    Das geht durch die Kabinettssitzung und dann darf der Bundesrat nochmal meckern.

    Sehe ich aber auch eher gelassen, denn hier hätte im Frühjahr schon die Initiatieve von SWH gestoppt werden können.

    Wurde aber nicht, denn man wusste schon von der Erarbeitung des Gesetzentwurfes und wollten sich daher die Diskussion sparen.

    Ich bleibe dabei, das Gesetz kommt, ob zum 1.1.2020 wird sich zeigen.

    Ich wünsche mir das jetzt einfach mal als Weihnachtsgeschenk;)


    LG frase