Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • aus meiner Sicht ist es vorerst ausreichend, der Auskunftspflichtige legt die entsprechenden Belege zu den jeweiligen Einkünften vor und auch die entsprechenden Belege der sog. Werbungskosten

    aus Urteil des BGH vom 08.07.2015, AZ: XII ZB 56/14


    Der in § 43 Abs. 3 Satz 4 SGB XII normierte Auskunftsanspruch des Grundsicherungsträgers gegen die unterhaltspflichtigen Kinder und Eltern richtet sich in persönlicher Hinsicht nur gegen diejenigen Unterhaltspflichtigen, für deren Person der Grundsicherungsträger bereits hinreichende Anhaltspunkte für ein den Grenzbetrag von 100.000 € erreichendes Einkommen darlegen kann (vgl. Buchner in Oestreicher SGB II/SGB XII [Stand: Oktober 2013] § 43 SGB XII Rn. 14). § 43 Abs. 3 Satz 4 SGB XII verdrängt in seinem Anwendungsbereich den allgemeinen sozialhilferechtlichen Auskunftsanspruch aus § 117 SGB XII


    damit ist klargestellt, das Sozialamt kann nur den vermeintlich Unterhaltspflichtigen um Auskunft bitten, wenn hinreichende Anhaltspunkte vorhanden sind

    diese Aussage bezieht sich ausschließlich auf die Prüfung der Fragestellung, liegt der Unterhaltspflichtige über oder unter der Grenze


    kommt die Prüfung zum Ergebnis über der Grenze, dann darf das Sozialamt Auskunft gemäß § 117 SGB XII verlangen und damit auch den Ehepartner einbeziehen

  • Zudem habe ich mit der Dame gesprochen die den Gesetzesentwurf persönlich geschrieben hat. Diese meinte der 1.01.2020 ist schön und gut aber es muss jede Kommune zustimmen und das ist momentan schwierig .

    Ich kann nur mit dem Kopf schütteln, sicher ist nur, das noch der Bundesrat zustimmen muss oder es geht in den Vermittlungsauschuss.


    Habe diesbezüglich heute aus NRW noch folgende Info erhalten:


    "Sehr geehrter Herr XXX,

    Ihre E-Mail an Herrn Ministerpräsidenten Laschet vom 19. Juli 2019 zum Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) ist mir zur Beantwortung vorgelegt worden. Für Ihre Stellungnahme, mit der Sie den Gesetzentwurf befürworten, danke ich Ihnen.

    Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung vom 14. August 2019 gebilligt. Voraussichtlich wird der Bundesrat in seiner Sitzung vom 20. September 2019 mit dem Gesetzentwurf befasst.

    Das in der Landesregierung zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales habe ich über Ihre Stellungnahme informiert.

    Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir dem Ergebnis der anstehenden Beratungen und dem damit einhergehenden Meinungsbildungsprozess der Landesregierung nicht vorgreifen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian Rütz"


    LG frase

  • à propos Bundesrat - Schleswig-Holstein positioniert sich schonmal wohlwollend. War aber auch so zu erwarten, da sie ja seinerzeit auch die entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht haben:

    Link

    Mecklenburg-Vorpommern wohl auch im Pro-Lager: Link

    Zudem positiv: Landessozialministerin Stefanie Drese ist einerseits bei den GRÜNEN - was Hoffnung gibt dass die Reform parteiübergreifend getragen wird - und andererseits momentan Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, in der sich die Bundesländer zu dieser Fragen koordinieren werden.

  • Da geht es ja auch um Macht. Und viele kleben ja bekanntlich daran.


    Ich glaube schon, dass es sich die SPD schwer tun wird, so einfach die GroKo zu verlassen.


    Die Niederlagen und Verluste im Osten am 1. September sind doch schon eingeplant.

    Und vor den Wahlen des neuen Vorstands im Dezember wird da auch nicht viel passieren.


    Bis dahin sollte das Gesetz doch hoffentlich (siehe oben 20.09 im Bundesrat) durch sein.


    Stell Dir mal vor die steigen aus und es hat sich nichts beim Gesetz Grundrente und Angehörigen-Entlastungsgesetz getan.


    Wie würde da der Wähler wohl entscheiden? Ich glaube nicht, dass sie sich diese Blöße geben möchten.

    Dann wären sie doch bei Neuwahlen definitiv einstellig!

  • Meine Gedanken zum Bundesrat sind sehr optimistisch.

    Welche Länder sollten dann noch gegen das Gesetzt sein?

    Klar, Berlin, Hamburg, Bremen, Saarland, da könnte es knirschen.

    Auch wenn nach den Wahlen im Osten, die Farbe Grün mehr an Gewicht gewinnt, sehe ich das nicht als Problem.

    Mal sehen ob es überhaupt in den Vermittlungsausschuss geht, es gibt keine verlässlichen Zahlen, daher ist es doch ein Schuss ins "Blaue" wenn über die Kosten gestritten wird.

    Wie auch immer, es braucht 35 Ja-Stimmen, dann ist der Drops gelutscht.

    Jetzt kann ja jeder mal selber spekulieren!

    Die GroKo-Länder und SWH bringen schon 20 zusammen.

    Ich setze noch auf Bayern, Sachsen Anhalt und Thüringen, nochmal 14.

    Es fehlt noch eine Stimme, verdammt;)


    LG frase

  • Mal sehen ob es überhaupt in den Vermittlungsausschuss geht, es gibt keine verlässlichen Zahlen, daher ist es doch ein Schuss ins "Blaue" wenn über die Kosten gestritten wird.

    Dann müsste man die 300 Millionen als Messlatte nehmen ....


    Wichtig ist, das es halt jetzt schnell geht.


    Aber wenn man gestern gesehen hat, wie ausführlich die Berichterstattung (Ok vielleicht ein bisschen mehr durch das Sommerloch) zu dem Thema gewesen ist, weiß ich gar nicht ob sich ein Scheitern erklären ließe.

  • Leute, macht Euch wegen der politischen Mehrheit im BundesTAG keine Sorgen. Selbst wenn die SPD die GroKo verlässt, wird man sich ja nicht deswegen von allem distanzieren was man noch kurz vorher als Regierung auf den Weg gebracht hat. Die Initiative für das Gesetz hat der SPD Minister Heil, der sich voll hinter dieses stellt und das auch weiterhin tun wird. Auch die CDU und CSU heften sich das ja ans Revers (war ja auch ursprünglich aus deren Wahlprogramm),


    Überdies hieße ein Bruch der Regierung ja auch nicht automatisch dass es Neuwahlen gibt. Und selbst wenn, bleiben die Abgeordneten und Fraktionen ja weiter im Bundestag sitzen, bis dieser neu zusammentritt. Die jetzigen Abgeordneten mit genau diesen Mehrheiten werden in genau dieser Konstellation ins Jahr 2020 gehen.


    Sorgen muss man sich - wenn überhaupt - um die Zustimmung des BundesRATs machen. Da gibt es schon noch Landesregierungen (BaWü, z.B.) die das Thema der mangelnden Gegenfinanzierung anführen und dies kritisch sehen. Aus deren Perspektive schon auch zu recht, weil die Länder eben letzlich für die Kommunen verantwortlich sind und daraus resultierende Probleme beim Land und eben nicht beim Bund aufschlagen könnten.

  • Rechnet die Kosten doch bitte mal auf 16 Bundesländer runter und dann auf die einzelnen Kommunen.


    Das Ganze stellt man dann mal in BaWü ins Verhältnis zu Stuttgart21 und in Berlin und Brandenburg zum BER.


    Dagegen sind die Kosten vom Elternunterhalt peanuts.

    Man sollte nicht direkt jedes Gesetz schlecht reden, so wie es die Kommunen gerade tun.


    Sollte es in den Vermittlungsausschuss gehen würde mich ja schon interessieren, was der Bund zur Kompromissfindung zu bieten hat.

  • Ich habe starke Verbindungen nach Bremen. Ich denke eher, die werden zustimmen, zum Einen ist dort eine rot-grün-rote Regierung, zum Anderen weiss ich von einem Insider, daß Bremen sich nicht sonderlich viel aus EU macht, die Ämter sind eher lax, da sie davon ausgehen, dass da nichts rein kommt in die Kassen. 100%-ig weiss ich es leider nichtI. Gute Nachrichten von euch, ich wusste nicht, dass die Vorsitzenden erst im Dezember gewählt werden. Das müsste klappen. ?