Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Denen scheint ja ziemlich die Düse zu gehen. Aber ob sie sich vorstellen können, wie es jemanden geht der zahlen muss und vom SHT gedemütigt wird?

    was die Kommunen vergessen haben ist § 9 SGB XII der Pflegeversicherung



    "Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen."


    und machen die Herrschaften das, nein, sie wälzen seit Jahren Milliardenbeträge an die Unterhaltspflichtigen ab, das sollten man den Herrschaften um die Ohren hauen


  • Ich habe die entsprechende Berichterstattung zur Positionierung der Kommunen auch mit Sorge verfolgt. Wie schätzen denn die Expertinnen und Experten hier die Lage ein? Wird der Bundesrat das Gesetz noch kippen oder es zumindest an den Vermittlungsausschuss verweisen?


    LG!

    ahbs

  • Die Halbzeitbilanz steht vor der Tür.

    Über die schwarze Null wird bereits diskutiert.

    So wie wir hoffen unsere Last loszuwerden, versuchen die Kommunen das Verlorene anderswo aufzutreiben.

    Selbst wenn der Vermittlungsausschuss angerufen wird, der Gesetzgebungsprozess läuft doch schon.


    Ich bleibe optimistisch.


    LG frase

  • Im Netz sind eine Reihe von negativen Berichtserstattungen. Natürlich mosern die Kommunen. Die Kommunen bestimmen aber nicht im Bundesrat ab sondern die jeweiligen Landesregierungen, wobei hier sehr viele Vertreter au cdu und spd sind.

    Im Bundesrat werden die Pros und Kontras natürlich auf Sach- und nicht auf Emotionsebene diskutiert. Die Wuppertaler Rundschau ist übrigens Ein werbeblättchen, dahinter steckt kein „kluger Kopf „

    Am Ende des Tages braucht man hier Zahlen, Daten und Fakten, die werden von den Kommunen aber nicht geliefert.

  • Das Gesetz wird kommen, da bin ich mir völlig sicher. Übrigens muss ein Beamter auch für seine Eltern zahlen,

    wenn seine Eltern keine Beamte sind, oder waren und vermögenslos sind.


    Natürlich, passt diese Gesetzeslage nicht mehr in das 21 Jahrhundert, dass muss doch jedem klar sein. Es werden

    ja auch Verwaltungskosten eingespart, wenn die Sozialämter die Angehörigen nicht mehr schikanieren dürfen,

    oder können.


    Ich hoffe auch für alle Angehörigen über 100.000,-- €, dass die Grenze auf Dauer nicht das letzte Wort ist.

    Hubertus Heil hat von mir volle Rückendeckung, ,man merkt er kommt auch aus mittleren

    Verhältnissen und ist nicht so abgehoben wie viele Politiker, weiter so Hubertus!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Ich hoffe sowas wird gegebenenfalls auch wenn nötig in dem Ausschuss so angesprochen ||

  • "Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen."

    Nur das ich es richtig verstehe, bin erst zwei Jahre Betroffener.


    Mit der Einführung der Pflegeversicherung hat sich also für den Unterhaltspflichtigen finanziell nichts geändert?

    Die übergeleiteten Ansprüche sind gleich hoch geblieben?

    Haben die Pflegeeinrichtungen einfach die Investitionskosten als Einnahmeposten aufgerufen?


    Wären eigentlich Fragen zu einem neuen Thema.


    LG frase

  • Berichterstattung von Gestern:


    https://www.moz.de/landkreise/…/artikel7/dg/0/1/1747966/


    "Bezüglich der von Evelin Miethke angesprochenen Problematik versicherte er, dass das Thema Pflege derzeit in fünf Arbeitsgruppen von drei Ministerien (Arbeit/ Soziales, Gesundheit und Familien) behandelt werde."

    "Und wir müssen entscheiden, wie das finanziert wird, ob steuerlich oder über eine höhere Pflegeversicherung. Die Aufgabe ist nur solidarisch zu stemmen." Man müsse jetzt allerdings erst einmal errechnen, um welche Summen es letztlich geht.


    Da wird jetzt gearbeitet. Das Gesetz wird kommen.


    LG



  • Man müsse jetzt allerdings erst einmal errechnen, um welche Summen es letztlich geht.

    das statistische Bundesamt hat die entsprechenden Zahlen, es gilt nur aufzupassen, welche Postionen eigentlich herausgerechnet werden


    vor etwas über 10 Jahren gab es einen direkten Zugriff, da lagen die Einnahmen der Sozialämter gemäß § 94 SGB XII für die Hilfe zur Pflege bei ca. 50 Millionen € (Elternunterhalt)


    die Zahlen die da jetzt so herumgeistern beinhalten völlig andere Aspekte, beispielsweise Eingliederungshilfe, das wird jetzt alles aus politischen Gründen vermischt

  • "Und wir müssen entscheiden, wie das finanziert wird, ob steuerlich oder über eine höhere Pflegeversicherung. Die Aufgabe ist nur solidarisch zu stemmen." Man müsse jetzt allerdings erst einmal errechnen, um welche Summen es letztlich geht.


    Da wird jetzt gearbeitet. Das Gesetz wird kommen.

    in diesem Zusammenhang ist klar zu differenzieren zwischen


    - übergeleiteten Unterhaltsansprüchen, dies ist nur die Summe der Forderungen, und

    - und den tatsächlichen Einnahmen


    die mir bekannten Statistiken unterscheiden hier nicht, kann zu sehr großen Diskrepanzen führen

  • Das Problem ist, dass die offiziellen und aktuellen Statistiken bei den meisten von uns nicht vorliegen und wir als normale Bürger auch diese argumentativ nicht verwenden könnten, da wir nicht im Bundestag oder Bundesrat sitzen.

    Die jetzigen Ausschusssitzungen laufen wohl tatsächlich im "Hinterzimmer" ab, was in dieser Situation wohl das Beste ist, um nicht noch mehr Schmierfinken von der Presse auf den Plan zu rufen.

    Das ist nur meine Meinung hierzu.

  • Wer verbreitet eigentlich den Dreck, dass Kinder von Beamten keinen Elternunterhalt bezahlen? Dann haben die sich bei mir jahrelang vertan. Ich zahle jeden Monat fleißig....

    Auch die WAZ (Funke Gruppe) verbreitete in der letzten Woche diese Unwahrheit in Form eines abgedruckten Leserbriefes.

    Bei sog. Beamtenhetze sehe ich leider ROT !

  • Wer verbreitet eigentlich den Dreck, dass Kinder von Beamten keinen Elternunterhalt bezahlen? Dann haben die sich bei mir jahrelang vertan. Ich zahle jeden Monat fleißig....

    Auch die WAZ (Funke Gruppe) verbreitete in der letzten Woche diese Unwahrheit in Form eines abgedruckten Leserbriefes.

    Bei sog. Beamtenhetze sehe ich leider ROT !

    Hallo Capricorn,


    Viele Leuten fehlt die von Pisa viel zitierte Lesekompetenz. So auch den Schmierfinken von der Presse. Die drucken einfach alles ab.


    Nur wenn die pflegebedürftigen Eltern selbst Beamte sind dann hat der Staat seine Fürsorgepflicht, was natürlich auch nicht richtig ist, man sucht sich als Kind ja nicht aus, ob man in einem Beamtenhaushalt aufwächst oder nicht.

  • Wer verbreitet eigentlich den Dreck, dass Kinder von Beamten keinen Elternunterhalt bezahlen? Dann haben die sich bei mir jahrelang vertan. Ich zahle jeden Monat fleißig....

    hier könnte ein Fehler vorliegen, warum auch immer


    Wenn Sie oder ein beihilfeberechtigter Angehöriger plötzlich Pflege brauchen, übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für Pflegeleistungen. Wie viel die Beihilfestelle und die private Pflegeversicherung (Pflegekasse) bezahlen, hängt von komplexen Faktoren und den unterschiedlichen Beihilfevorschriften im Bund und in den Ländern ab.

    siehe Beihilferatgeber