Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Nabend liebe Leidengenossen/innen .

    Steinigt Mich nicht , dass kein neuer Thread eröffnet wird . Ich wollte fragen , ob Eure Anwälte auch so abgebrüht sind und kräftig zur Kasse bitten.

    Berstung war unsonst jedoch jede Email ans SA kostet hunderte Euro . Die Emails wurden von mir erstellt und quasi nur vom Anwalt in seinem Namen weitergeleitet .

    Danke

    Ich habe mich bei einer Fachanwältin hier in Berlin beraten lassen und schließlich für eine Berechnung meiner Leistungsfähigkeit entschieden. Da es bei mir jedoch recht kompliziert zu sein scheint (was mir vorher bereits klar war), erhielt ich eine sehr unpräzise Auskunft mit dem Hinweis, eine genaue Berechnung wäre nicht möglich und hinge vom Sozialamt ab...

    Das kostete mich über 700€.

    Zu diesem Zeitpunkt hatte ich das Auskunftsersuchen des Sozialamtes noch nicht.

    Nun erhalte ich seit November (Beginn der Prüfung des Sozialamtes) regelmäßig Nachforderungen von Unterlagen... mehr ist noch nicht passiert. Und das Warten nervt!


    Kraft uns allen... ?

  • Zu diesem Zeitpunkt hatte ich das Auskunftsersuchen des Sozialamtes noch nicht.

    Nun erhalte ich seit November (Beginn der Prüfung des Sozialamtes) regelmäßig Nachforderungen von Unterlagen... mehr ist noch nicht passiert. Und das Warten nervt!


    Kraft uns allen... ?

    wenn deine Einkünfte unter 100.000 € liegen, dann ist ab 01.01.2020 für dich Ruhe eingekehrt, ein eventuell berechtigter Unterhaltsanspruch bis Ende 2019 kann auch noch im Jahr 2020 eingefordert werden

  • wenn deine Einkünfte unter 100.000 € liegen, dann ist ab 01.01.2020 für dich Ruhe eingekehrt, ein eventuell berechtigter Unterhaltsanspruch bis Ende 2019 kann auch noch im Jahr 2020 eingefordert werden

    Genau. Danke, das war und ist mir bewusst. Die RWA (heißt es, glaube ich) kam im Nov. 2018. seither nur Nachforderungen. Also ab diesem Datum muss ich wohl zahlen. Wieviel auch immer da kommen möge... alles, was das hoffentlich kommende Gesetz betrifft, habe ich hier ansonsten verfolgt.

  • ich hoffe das der MdB Dr. Bartke sich hier am Ende nur verschrieben hat ..

    Den Tippfehler hat er gerade bestätigt.

    Termin, wie im Gesetzentwurf vorgegeben ist der 1.1.2020.

    Er ist der Vorsitzende in einem "Schlüsselausschuss", daher schätze ich seine Meinung als durchaus kompetent ein.


    LG frase

  • Freude schöner Götterfunken :-)


    "Die vorgesehenen Änderungen haben einen einmaligen Erfüllungsaufwand bei den Ländern und Kommunen zur Folge. Diese müssen die erforderlichen Vorbereitungen in Bezug auf die Neuregelung treffen und zu Beginn der Reform alle laufenden Bescheide unterhaltsverpflichteter Eltern beziehungsweise Kinder erneut prüfen. Zudem muss eine Vielzahl der Bescheide aufgehoben und gegebenenfalls geändert werden."

  • Nabend liebe Leidengenossen/innen .

    Steinigt Mich nicht , dass kein neuer Thread eröffnet wird . Ich wollte fragen , ob Eure Anwälte auch so abgebrüht sind und kräftig zur Kasse bitten.

    Berstung war unsonst jedoch jede Email ans SA kostet hunderte Euro . Die Emails wurden von mir erstellt und quasi nur vom Anwalt in seinem Namen weitergeleitet .

    Danke

    Hallo Hansi207,

    es gibt eine Gebührenordnung für Anwälte, die sich nach dem Streitwert richtet. Der Streitwert ergibt sich aus der monatlichen Unterhaltssumme, hochgerechnet auf 12 Monate (auch für die vorgerichtliche Tätigkeit). In meinem Fall war der Anwalt 4 Jahre tätig, hat unzählige Briefe ans SA geschrieben und hat am Ende des Tages € 800,00 berechnet. Am Ende kam noch eine Vergleichsgebühr in Höhe von € 540,00 dazu, da es zu einer Einigung mit dem SA kam - die ich ohne Anwalt garantiert nicht erreicht hätte.


    €100,00 pro Mail- an der man noch nicht einmal das geistige Eigentum hatte - halte ich für sehr bedenklich!


    alles Gute

    Nichtzahler

  • 3 Kreuze... kann man irgendwas beisteuern? Ne Jungfrau opfern? Oder ne Hexe anzünden?

    Der Link verweist doch nur darauf, dass dem Bundesrat jetzt eben formal das Gesetz zugeleitet wurde - das ist doch schlicht der normale Weg der Gesetzgebung und MUSS so geschehen, ist also eine reine Formalie. Oder habe ich irgendwas verpasst...?

  • Freude schöner Götterfunken :-)


    "Die vorgesehenen Änderungen haben einen einmaligen Erfüllungsaufwand bei den Ländern und Kommunen zur Folge. Diese müssen die erforderlichen Vorbereitungen in Bezug auf die Neuregelung treffen und zu Beginn der Reform alle laufenden Bescheide unterhaltsverpflichteter Eltern beziehungsweise Kinder erneut prüfen. Zudem muss eine Vielzahl der Bescheide aufgehoben und gegebenenfalls geändert werden."

    Guten Morgen,

    das verstehe ich nicht wirklich.

    Bei uns gibt es einen Bescheid zur Aufhebung der Gewährung von lfd Leistungen ...

    Den müssen die automatisch erneut prüfen?

    Das würde ja heißen wir müssen keinen neuen Antrag stellen?

    Wir überlegen wenn man denn einen Antrag stellen muss ob wir den am 2.1. oder besser früher stellen sollen

  • Ja, ich glaub schon ;-) Immerhin +3 haben es bisher verstanden...

    Ich fände es in einem Forum deutlich höflicher und hilfreicher, das eigene Wissen zu teilen anstatt dem Fragesteller seine Uwissenheit vor Augen zu führen.


    Ich würde mich also sehr freuen wenn du mir erklären könntest wo genau in den oben stehenden Links Informationen zu finden sind, die über das Beschreiben von verfassungsrechtlichen Automatismen hinausgehen.


    Wie gesagt, entnehme ich dem Link nur dass der Bundesrat das Gesetz zur Kenntnisnahme zugeleitet bekommen hat. Das war seit Bestehen der Bundesrepublik bei zustimmungspflichtigen Gesetzen in 100% der Fälle so, da das verfassungsrechtlich so sein muss. Intereessant ist meiner Meinung nach nicht DASS der Bundesrat gehört wird, sondern WIE er sich verhält. Dazu sagt der o.g. Link meiner - offensichtlich falschen - Wahrnehmung nach nichts. Die einzige inhatliche Info die mir bislang nicht bekannt war, war die Stellungnahme des NNKR - aber darauf wirst du dich ja kaum beziehen, da diese mit der Entscheidung des Bundesrats nichts zu tun hat. Das ist ein Beratergremium der Bundesregierung,


    Da ich als Betroffener selbstverständlich jederzeit auf der Suche nach positiven Anzeichen bin und du ja offensichtlich was siehst was ich nicht sehe, würde ich daher nochmal um Aufklärung bitten. Ich verstehe es einfach nicht, wie du ja treffend bemerkt hast.

  • das verstehe ich nicht wirklich.

    Bei uns gibt es einen Bescheid zur Aufhebung der Gewährung von lfd Leistungen ...

    Den müssen die automatisch erneut prüfen?

    Das würde ja heißen wir müssen keinen neuen Antrag stellen?

    es geht hier nicht um die sog. Leistungsbescheide bzgl Sozialhilfe, sondern um die "Bescheide" bzgl. der Unterhaltsforderung

    dieser Begriff ist falsch, denn es gibt keine Bescheide, sondern nur zivilrechtliche Forderungen

    und diese Forderungen sollen überprüft werden, ob Sozialämter dies machen, steht in den Sternen

  • Der Fokus liegt hier auf eilbedürftig! Es war zuvor auf dem Twitterkanal des Bundesrates die Rede davon diesen Entwurf erst am 11 Oktober auf die Tagesordnung zu setzten, was zu einer erheblichen Verzögerung geführt hätte.

  • es geht hier nicht um die sog. Leistungsbescheide bzgl Sozialhilfe, sondern um die "Bescheide" bzgl. der Unterhaltsforderung

    dieser Begriff ist falsch, denn es gibt keine Bescheide, sondern nur zivilrechtliche Forderungen

    und diese Forderungen sollen überprüft werden, ob Sozialämter dies machen, steht in den Sternen

    So habe ich es auch verstanden. Also, dass das keine Bescheide sind sondern eher Zahlungsaufforderungen.

    Wir werden also im Januar einen neuen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen Evtl auch früher mit dem Hinweis auf die neuen Regelungen.

    Ich bin sehr optimistisch, dass die jetzt durchgehen

  • Wir werden also im Januar einen neuen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen Evtl auch früher mit dem Hinweis auf die neuen Regelungen.

    Ich bin sehr optimistisch, dass die jetzt durchgehen

    Was wurde denn da bisher abgelehnt und warum? Sprechen wir von Sozialhilfe?


    LG frase

  • Ich verstehe es einfach nicht, wie du ja treffend bemerkt hast.

    <seufz>


    Also, 3 Kreuze machen ist eine sehr gebräuchliche Redewendung in vielen Gegenden, wenn endlich eine Sache abgeschlossen wurde oder vorbei ist. Wenn es bei Euch in der Höhle noch nicht angekommen ist, sorry dafür.


    Das andere beschreibt lediglich Vorschläge ob ich etwas dazu beitragen kann, damit es noch schneller (mit der Umsetzung) geht... Jungfrauen opfern könnte beispielsweise magische Kräfte freisetzen. Leider hats hier kein "Achtung Satire" Flag...


    Sorry fürs heftige OT Post...


    Weiter mit den 100.000€ Postings :-)

  • Es steht nicht drauf, bisher:(


    Die Ausschüsse tagen aber noch in dieser Woche, kann also gut sein, das es noch eine Chance gibt, das es der Gesetzentwurf auf die Tagesordnung schafft.


    LG frase

    Meine Beträge beruhen auf meiner Meinung und sind nicht rechtsverbindlich;)

    Einmal editiert, zuletzt von frase ()