Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Liebe Mitkämpfer!

    Soeben habe ich beim Bundesrat angerufen. Ich wurde weitergeleitet zu einer netten Dame. Sie hat sogar beim Ausschuss angerufen, weil sie das mit „eilbedürftig“ auch gelesen hat.

    Also, nach der Verabschiedung des Gesetzes am 14. August 2019 hat die Sache 6 Wochen Zeit um beim Bundesrat zu landen. Es wird am 11. Oktober 2019 auf der Plenarsitzung erscheinen.

    Als ich fragte, ob die Zeit dennoch reicht um (wenn alles weitere gut geht) am 1.12020 in Kraft zu treten, war sie sehr zuversichtlich.“ Schließlich kann ein Gesetz auch rückwirkend in Kraft treten „ Es läuft also alles noch planmäßig ;)

  • Nachdem das Gesetz im Bundestag beschlossen wurde, wird der Bundesrat entscheiden. Und das wird er sicher tun.


    Der Bundesrat kann vorher eine Stellungnahme abgeben. Mir ist nach wie vor nicht klar warum im Forum so viele momentan einer Stellungnahme entgegen fiebern.


    Ich hatte es die Tage schon Mal versucht rüberzubringen:


    Diese Stellungnahme kann genauso sinngemäß lauten: "die armen Kommunen können sich das nicht leisten, wir empfehlen das Gesetz zu ändern (weil wir sonst unsere Zustimmung verweigern)."


    Die einzige Stellungnahme die ICH mir wünsche lautet sinngemäß "super gesetz, bitte genauso beschließen". Alternativ kann der Bundesrat auch gerne auf seine Stellungnahme verzichten...

  • Hier zur Info übrigens Mal die Zusammensetzung des Bundesrats nach parteipolitischer Regierungsbeteiligung:


    Link


    Man sieht sehr schön dass die "die GroKo" im engeren Sinne keine Mehrheit im Bundesrat hat und nach den Wahlen vom vergangenen Wochenende wird sich das sobald die neuen Landesregierungen stehen noch weiter verwässern aufgrund der erwartbaren Regierungsbeteiligungen der Grünen.

  • Auf der anderen seite haben doch die Wahlen in Sachsen und Brandenburg gezeigt bzw. die Reaktion hervorgerufen, dass die GroKo beziehungsweise die SPD und die CDU gesagt haben, dass sie jetzt anfangen müssen was zu liefern.

    Wenn sie nicht mal langsam anfangen konstruktive Politik zu machen, werden sie weiter Wählerstimmen verlieren und davor haben die großen Bammel!

    Deswegen denke ich schon, dass die CDU und die SPD ganz schön unter Druck stehen und auch alles daran setzen werden, dass dieses Gesetz nicht nur durch den Bundestag sondern auch durch den Bundesrat (Fraktionszwang) gehen wird, um was vorweisen zu können.

    Man rechnet übrigens damit, dass die beiden neuen Landesregierungen erst in ca. 90 Tagen stehen werden.

    Also kann es die Groko noch beeinflussen.


    Das ganze zieht sich leider nur wie ein Kaugummi. Sind ja nur unsere Nerven ....

  • Also, nach der Verabschiedung des Gesetzes am 14. August 2019 hat die Sache 6 Wochen Zeit um beim Bundesrat zu landen. Es wird am 11. Oktober 2019 auf der Plenarsitzung erscheinen.

    Das sind aber mehr als 6 Wochen.

    Wenn man sich die vorläufige Tagesordnung anschaut, sind da einige Punkte enthalten, die wirklich vor dem Angehörigen Entlastungsgesetz von der Regierung verabschiedet wurden und nun auch durch den Bundesrat müssen. Es scheint also der normale Abarbeitungsprozess zu laufen.

    Auch der 11.10.19 ist ja nicht zu spät, denn die Zustimmung der Regierung ist dann nur noch Formsache.

    Bleiben wir geduldige Optimisten, das Gestz wird kommen, ich bleibe bei meiner Meinung.


    LG frase

  • Hallo guten Tag,

    ich habe eine Frage zum bevorstehenden Gesetz, weiß aber nicht, ob Fragen hier zulässig sind.

    Ich beziehe EM-Rente auf Zeit mit aufstockender Grundsicherung. Das Sozialamt hat meinen Sohn, 24 zur Auskunft aufgefordert, er hat ein erhöhtes Einkommen auf Grund von Überstunden. Heute habe ich den Sachbearbeiter auf das bevorstehende Gesetz angesprochen, seine Antwort war: Das bezieht sich ausschließlich auf die Pflege... Dem Widersprach ich und meinte es bezieht sich auch auf Elternunterhalt bei EM-Rente auf Zeit, seine Antwort: Dann wissen Sie mehr als ich...

    Jetzt bin ich wieder verunsichert.

    Eine weitere Frage habe ich noch, inwieweit dürfen Überstunden angerechnet werden, der Sachbearbeiter plant, die Überstunden voll anzurechnen, was meines Erachtens rechtswidrig wäre.


    Vielen Dank


    spacy

  • Ich glaube du weißt mehr als der Sachbearbeiter ;) Die Grenze soll lt momentanen Entwurf für das gesamte SGB XII gelten.


    Warum sollte Einkommen aus Überstunden nicht voll angerechnet werden dürfen?

  • Hallo Feivel,


    danke für die Antwort, es wird irgendwie zwischen obligatorischer und überobligatorischer Arbeit unterschieden, ich bin mir mir nicht ganz darüber im Klaren was das genau bedeuten könnte. Es bleibt wohl nichts anderes übrig als abzuwarten, der Sachbearbeiter verlangt jetzt ein Schreiben vom Arbeitgeber, aus welchen Gründen die Überstunden geleistet werden, das ist ja kein dauerhaftes gesichertes Einkommen sonder eben nur da, wenn es auch Überstunden gibt.

  • Sehr geehrter Herr XXXXX,


    Ihre Email an den Deutschen Bundestag ist zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Arbeit und Soziales weitergeleitet worden. Sie fragen nach dem Planungsstand für den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe. Nach unserem Kenntnisstand wird dieses Gesetz am 26./27. September 2019 in 1. Lesung ins Plenum eingebracht und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung überwiesen. Es wird davon ausgegangen, dass eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen beantragt wird, die dann am 4. November 2019 stattfinden könnte. Die 2. und 3. Lesung im Plenum wäre dann voraussichtlich am 7./8. November 2019.


    Nähere Informationen erhalten Sie zu gegebener Zeit auf der Homepage des Ausschusses unter https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11


    Mit freundlichem Gruß



    XXXX XXXX



    Ausschuss für Arbeit und Soziales


    https://www.bundestag.de/arbeit



    Datenschutzhinweise: http://www.bundestag.de/datenschutz


    Dann warten wir mal ab, was der BR dazu sagt. Soweit ich weiß, soll RA Hauß als Sachverständiger eingeladen werden.

  • Der BR hat es bisher nicht auf der TO.

    Mal sehen ob in den nicht öffentlichen Beratungen in dieser Woche noch ein Antrag für die TO vom 20.09. erfolgt.

    Weden wir am 10.09. erfahren, wenn die endgültige TO veröffentlicht wird.

    Das nächste Plenum im BR wäre dann der 10.11. nach meinem Kenntnisstand.

    3. Lesung im Bundestag, bedeutet auch Abstimmung über das Gesetzt im Bundestag

    Das könnte bedeuten, das der BR über das Gesetz am 10.11. abstimmt.


    LG frase

  • Hallo

    Was wäre wenn der Bundesrat nicht zustimmt?

    Das würde bedeuten alles auf Anfang und das Gesetz überarbeitet werden müsste.

    Davon abgesehen verschieben sich hier die Daten immer weiter nach hinten.

    Ich gehe ernsthaft davon aus das, das Gesetz Juni 2021 greift.

    Wenn die Groko sich nicht vorher aufgelöst hat, weil dann gibt es kein Gesetz.

    Gruß Houbs


  • Was denken die Experten....kommt das Gesetz? Ich verliere ja so langsam die Hoffnung, habe noch immer keine Berechnung...aber das Sozialamt tyrannisiert mich und meine Geschwister fleißig mit Nachfragen und versucht besonders viel zu kassieren...würden die sich überhaupt die Mühe machen, wenn sie davon ausgehen würden, dass das Gesetz kommt?

  • Das ist doch ein ganz normaler Prozess.

    Es gibt x Gesetze oder Novellen, die im Jahr beraten und beschlossen werden.

    Die Regierung arbeitet alles ab, wie es eingebracht wird.

    Ich sehe auch den BR nicht als wirklichen Stolperstein.

    Es gab keine einzige Stimme oder den Vorschlag, den Einführungstermin zu verschieben.

    Das hätte doch schon lange erfolgen können, aus welchen Gründen auch immer.

    Auch in den beratenden Ausschüssen geht man vom 1.1.20 aus, siehe Beitrag Dr. Bartke und der ist der Vorsitzende!

    Viele haben Jahre auf diesen Tag hingefiebert und auch aktiv diesen Prozess unterstützt.

    Wenn es erst zu Weihnachten auf unserem Gabentisch liegt, reicht das doch auch aus.


    LG frase

  • Leider haben die Ausschüsse des BR unser Gesetz auch nach der ersten nichtöffentlichen Beratung nicht mehr auf die TO für den 20.9. gebracht.

    Bleibt also abwarten und gute Nerven zu haben.


    LG frase