Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • gewonnen habe ich weil ich Bedarf /Bedürftigkeit angegriffen habe

    Dazu gibt es ja ein eigenes Thema, welches sicher für solche Fälle sehr hilfreich sein kann.


    Der Hinweis auf die sehr unterschiedliche Arbeitsweise der Ämter resultiert einfach aus der Beobachtung, die ich in den letzten 18 Monaten gemacht habe.

    Grundsätzlich versuchen die SHT alles zu bekommen was geht, auch mit zweifelhaften Strategien.

    Man braucht schon gute Nerven und das nötige Wissen um sich richtig zu verhalten.

    Ich hatte es vor Monaten schonmal berichtet, das sich meine Frau weigerte Auskunft zu erteilen.

    Der SHT hat das nicht weiter verfolgt und ohne Ihre Angaben eine Berechnung erstellt.

    Eine gute Bekannte ist "Kunde" eines anderen Amtes in diesem Bundesland und wird von einer Sachbearbeiterin echt drangsaliert.

    Sie hat aber auch den Wohnsitz in diesem Bundesland, was bei mir nicht der Fall ist.

    Selbst die Richtlinien der OLG sind unterschiedlich und sicher werde ich auch noch viel "Spaß" mit dem SHT haben.

    Merkwürdig ist halt, das auf die Antwort meiner Anwältin zur letzten Berechnung bisher keine Reaktion mehr erfolgte.

    Das ist jetzt auch schon weitere 8 Monate her, meine RWA ist aus 1.18.

    Meine Bekannte hat fast wöchentliche Briefreundschaft und es werden immer neue erweiterte Auskünfte eingefordert.

    Also, Ämter scheinen wirklich unterschiedlich zu arbeiten, schon auch nach dem Prinzip der primär schnellen Erfolgsaussicht.


    LG frase

  • Liebe Mitstreiter,

    ich muss mich leider aus diesem Forum verabschieden. Ich bin sehr froh dass "Euer" Gesetz kommen wird und bin nach wie vor zu 100% sicher dass es so kommen wird. Dadurch wird es Euch endlich erlaubt, Euch ganz auf die Dinge zu konzentrieren die wirklich wichtig sind im Leben. Zum Beispiel dass Eure Eltern hilfsbedürftige menschliche Wesen sind und Pflege und Zuneigung brauchen. Und dass Ihr nicht im Hinterkopf haben müsst "was das alles kostet". Dieser momentane Zustand ist einer reichen Gesellschaft wie der unseren zutiefst unwürdig. Ich wünsche Euch dass Ihr das Inkrafttreten des Gesetztes gemeinsam mit Eurem Vater oder Eurer Mutter feiern könnt und Sie ganz herzlich drückt und einfach nur dankbar sein könnt, dass es sie gibt und dass Geld nicht zwischen Euch und der Liebe steht die Ihr ihnen geben könnt und wollt. Von Herzen alles Gute für Euch alle!

    Liebe Grüße,

    Feivel

  • Ich weiss meine Mutter auch lieber in einem anständigen Heim aufgehoben, statt in einem Plattenbau in Sachsen-Anhalt, der vielleicht nur die Hälfte im Monat kostet. Sicher - Einige hier jammern möglicherweise auf höchstem Niveau, wegen paar Euro Zuzahlung. Andere aber werden hier vom Amt gnadenlos über den Tisch gezogen. Alles individuelle Urteile, keine Sau blickt mehr durch in dem "Familienrechtdschungel". Fragwürdiges Handling und Entscheidungen... Deshalb bin ich hier anwesend. Dass auch ich für meine Mutter das Beste möchte ist unbestritten.

  • So, wie fange ich an, erst einmal, Hallo Zusammen und…..Danke, das es so ein Forum gibt. Ich bin einer der seit Monaten eure Schicksale liest und Mitfühlt, da ich auch ein betroffener bin und weiß wie belastend die ganze Situation ist. Ich möchte euch mal meinen Fall schildern. Meine Mutter kam im März 2015 ins Pflegeheim, Alzheimer Demenz man kann sich ja vorstellen, wie es sich jetzt derart gestaltet, mit meiner Mutter, Sie liegt und schläft die meiste Zeit……und erkennt keinen mehr.

    Am Donnerstag 19.09.2019 hatte ich meinen 2ten Termin vor Gericht und bin jetzt bei den zu zahlenden .Teil 1,2015 bekam ich dieses (feine Schreiben), also direkt mal einen Termin wahrgenommen und meine ganzen Sachen vorgelegt, zur Berechnung und ich wurde als Zahlungsunfähig eingestuft, soweit so gut. In 2017 kam Schrieb Nummer 2, jetzt, da der BGH in 2017 neu (ich formuliere mal)rumgebastelt hat, bin ich Zahlungsfähig, mit 386/193 Euronen, Streitwert 2509 Euronen. Das erste Schreiben in 2017, was ich erhielt, nun kommt es, war vom Sozialamt, auf 4800€ und monatlich 406€ nebst Zinsen(natürlich), ausgerechnet. Man hielt das Schreiben in der Hand und sah schon Fehler in der Berechnung, denn es wurden insgesamt nur 1200€ abgezogen. Ich rief die Sacharbeiterin an und Teilte dieses mit, ja was soll ich sagen…Nein es ist alles richtig so, man hat neue Ansatzpunkte bei mir und es würde nichts geändert .Nächtelang konnte ich nicht mehr schlafen und was blieb mir anderes übrig ,als einen Anwalt ins Boot zu holen . Danach und guten Nerven ging es Hin und her und Her und Hin und zurück. Nun ließ man sich doch überzeugen, dass da wohl was nicht stimmte und rechnete auf den Betrag, den ich jetzt zahlen soll. Da ich, nach der Nummer, der Sacharbeiterin , ihr nichts mehr zutraute und der Meinung war, wie kann ich überhaupt zahlen, floss kein Geld und so wurde ich verklagt, mein Anwalt machte mich zwar darauf Aufmerksam vom Gerichtsurteil BGH 2017, war aber der Auffassung, dass man dem ja nicht folgen müsse und da geht was. Ja nix ging, die Richterin folgte dem BGH Urteil! Jetzt gebe ich euch noch die Zahlen, die das ganze sichtbar machen.

    Denkt Bitte auch an die ganzen Nebenkosten/Sozialabgaben die ich, wie jeder andere von euch auch, zu zahlen habe und als Vermieter, noch mehr!

    Gehalt 3011,68€ Schichtarbeiter

    Miete 812€, ich habe in 2004/2005 ein Haus umgebaut zu 3 Wohnungen, eine davon für mich, erhalten durch meine Großmutter, väterlicherseits), eigentlich sollte es mein Vater übernehmen, doch er ist 1998 verstorben! Meine Großmutter in 2006.Insgesamt standen 6 Enkel zur Auswahl! Denn meine Großmutter hatte noch einen weiteren Sohn.

    Kredit mit Zinsen 2074€, früher wurde ja alles abgezogen….jetzt nicht mehr…BGH 2017

    Berufsbedingte Aufwendungen 150€

    Ähm, eine Schwester habe ich auch, Sie ist aber Zahlungsunfähig.

    Rentenrücklage auf Fonds, 150€ von 2002, da ich die Ursprungspolice nicht mehr fand, sondern nur noch den allerersten Kontoauszug von 2002 mit der Kontonummer, wurde es wegen dem neuen Urteil nicht anerkannt!

    Ich spare jeweils 2x 100€ monatlich, für Reparatur/Instandhaltung macht es Sinn anzusparen, ich fand bei der Belastung ,ja .Heizungsanlage wird fällig( mit Kostenvoranschlag) .Eins ist von 2002,das andere stammt aus 2008, , einmal für den vermieteten Teil und meinen Teil, Aussage Richterin, dann hätte da mehr drauf sein müssen, gleiche Begründung, wie das des Sozialamtes, legte man als Normales sparen aus. Von der Richterin kam nur noch, man könne sich ja einen Kredit bzgl. der Heizungsanlage aufnehmen und dann neu verhandeln! Hallo ich kann mir gar keinen weiteren Kredit erlauben, sonst bin ich Frittie!….nicht anerkannt!

    Wohnvorteil 98 qm 588€, keinen subjektiven sondern objektiven, bei dem Urteil vom BGH, natürlich besser als einen niedrigen, bei uns noch 6€ der qm.

    Der Kredit wurde gesplittet, wegen dem neuen Urteil vom BGH, runtergerechnet nur bis zum Wohnvorteil, den übersteigenden Anteil, 5% davon wurde als Rentensparen eingesetzt.

    Was ich auch nicht kapiere, wo sind die 1800€ Selbstbehalt? An sich ist das Urteil vom BGH, ein Widerspruch in sich, so sehe ich es zumindest, denn wenn auf der einen Seite 1800€ Selbstbehalt steht, der nicht angetastet werden darf, wie rechnet sich das denn? Seit September 2018 bin ich verheiratet, aber die Steuerklassen wurden nicht gewechselt(Heirat in Dänemark und die Apostille kam erst zum Ende des Jahres)deswegen wurde in 2018 komplett in Steuerklasse 1 gerechnet, jetzt könnte man ja meinen, da wird jetzt für 2019 neu ausgerechnet, Nö. Ich muss jetzt wohl dazu sagen meine Frau, war auch einer meiner Mieter, hat sich erst nach Jahren so entwickelt! Sie hat noch einen Sohn, der bis Februar 2019 in der Ausbildung war und erst im August eine geeignete Arbeitsstelle fand, er lag der Stadt aber nicht auf der Tasche! Eine Miete fehlt im Moment, was man mir eventuell negativ, für 2019, auslegen könnte, da es ja um den Elternunterhalt geht. Er wird die Wohnung übernehmen, deswegen suche ich nicht neu. Also letztendlich bleibt es bei der Zahlung, von 193€.Nachtrag, mein Kredit hat sich, ohne Zutuen von mir, in 2019 um 210€ erhöht, weil ein Banker, den ich damals nach einem Schreiben der Bank, noch darauf Aufmerksam gemacht hatte! Machen Sie sich keine Sorgen, das Schreiben ist nur Bankintern und nicht für Sie gedacht.

    Weitere Schreiben bekam ich auch nicht und dachte dann, Okay dann passt das ja doch.

    Was ich überhaupt nicht verstehe, wie einfach mal eben, vom BGH, Urteile wieder abgewandelt werden können, sind wir in einer Banenrepublik, oder wie hab ich das hier? Sollen die doch direkt schreiben, macht eure Geldsäckchen auf, alles andere ist Uninteressant. Wenn es sowas schon gibt(Elternunterhalt), dann hat man eine Richtlinie zu verfolgen und nicht so wie man es gerne hätte! Sonst braucht man auch keinen BGH, dadurch macht man sich ja Unglaubwürdig, so sehe ich das!

    SO, JETZT HOFFE ICH, GENAU WIE IHR, DASS DAS GESETZ GEÄNDERT WIRD….Nur ich traue den Politikern von heute nicht mehr(früher schon Scheiße), BLA BLA BLA, kann jeder! ICH WILL DAS SEHEN DAS MAN WAS AUF DIE PÖTTE KRIEGT! FEST GEMEISSELT MUSS ES SEIN, MIT GELB HÄUBCHEN!


    LG

    Andy

  • Achja, und an dieser Stelle nochmal ein explizites Dankeschön an unsere Bundeskanzerlin, die sich bei ihrer Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag gestern für unser Thema eingesetzt hat.


    wegen deinem Verabschieden... vielleicht solltest du dich bei der Bundeskanzlerin direkt bedanken, per SMS oder so, nur für den Fall dass sie dieses Forum nicht liest



    P.S.

    ich konnte mich einfach nicht zurückhalten :)

    und danke Dir für deine anderen Beiträge, viele von denen wirklich nützlich und hilfreich waren !

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Ja würde mich auch interessieren. Ich bin bei mir sehr gespannt, ob das Amt sich bei uns dieses Jahr noch mal meldet… Das letzte Mal lagen fast drei Jahre zwischen den beiden Anfragen… Bisher muss ich nichts zahlen. Es ist leider wie überall im Leben: thank davon ab wer auf der anderen Seite der Sachbearbeiter ist… Eigentlich ist das traurig, dass Menschen wegen der selben Sache unterschiedlich behandelt werden. Liest man ja hier immer wieder

  • Gerade im Hinblick auf die Haltung bzw. das zu erwartende Abstimmungsverhalten der Länder lese ich mit größtem Interesse alles, was in dem Zusammenhang mit dem Gesetz veröffentlicht wird.


    So fand gerade die gemeinsame Präsidiumssitzung der bayerischen und baden-württembergischen Landräte unter dem Thema "Brennpunkt medizinische Versorgung" statt.


    http://www.gemeindezeitung.de/homepage/index.php/inhalt/artikel/politik/2580-gz-18-2019-brennpunkt-medizinische-versorgung


    Hier lese ich mal wieder erneut, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes seitens der Länder erwähnt wird, dass der Familienbund damit nicht mehr gegeben sein wird und ein tragender Grundsatz des Sozialhilferechts ausgehebelt wird.


    Des Weiteren geht man neben einem beträchtlichen Kostenanstieg auch von einem Anstieg der Heimanträge aus.


    Ist es nicht so, dass sich in unserer Gesellschaft generell ein Wandel vollzogen hat und wir in einer Zeit leben, wo das jetzige Recht bzw. die Anwendung einfach nicht mehr zeitgemäß ist?

    Die damaligen Voraussetzung (ein Ehepartner geht arbeiten, der andere bleibt zu Hause und kümmert sich um Kinder und Eltern) sind doch längst überholt und absolut nicht mehr gegeben.


    Warum wird hier krampfhaft versucht weiterhin etwas aufrecht zu halten, was nicht mehr den heutigen Lebensbedingungen entspricht?

    Warum versucht man mit allen Mitteln gegen Neuerungen anzukämpfen?


    Natürlich geht es hier in erster Linie ums Geld aber generell habe ich Probleme mit solchen Aussagen bzw. mit dieser Art des Denkens. Meiner Meinung nach gehört der ganze Elternunterhalt sofort abgeschafft!

    So lassen wir uns mal überraschen, was am Freitag in der Parallelveranstaltung im Bundestag (1. Lesung) und Bundesrat (Stellungnahme) passieren wird. Es wäre schön, wenn man den EIndruck gewinnen könnte, dass das Ganze in unserem Sinne durchgeht!

  • Die erste Lesung ist grade Zuende gegangen, ich habe leider die erste halbe Stunde verpasst.

    Was für ein Gefühl habt ihr?


    Stimmt folgendes? Habe das grade einer ebenfalls betroffenen Kollegin zugeschickt. Zumindest ist es das, wie ich das Verfahren verstanden habe:


    Der nächste Termin ist jetzt der 11.10., da wird das gleiche im Bundesrat gemacht, hier sitzen dann die Vertreter der Bundesländer. Der Bundesrat stellt dann ggf. Anträge auf Änderung oder lehnt das ganze ab (zB. Wegen Finanzierung), dann muss das Ganze in den Vermittlungsausschuss.

    Am 16.10. wird der BundesTAG dann Gegenäußerungen zu den Gegenanträgen vom 11.10. stellen, insofern es denn Anträge gab.

    Am 07./08.11. ist dann die zweite und dritte Lesung. Zweite Lesung heißt, es gibt wieder Meinungen und Überzeugungsversuche, danach direkt ist die dritte Lesung, die mit einer Abstimmung im BundesTAG endet.

    Die gleiche Lesung und Abstimmung gibt es dann am 29.11. im BundesRAT (also Länder) – die müssen zustimmen, da Pflegegesetze zustimmungspflichtig sind. Wenn das ganze hier durch geht, ist das Gesetz beschlossen.


  • Diesen Schwachsinn hat sie auch schon im August verbreitet:


    https://www.welt.de/wirtschaft…/5d542c8d4cedfd0001290605


    Einfach mal unten die abgegebenen Kommentare dazu lesen.

    Die geben ein gutes Meinungsbild wieder und zeigen, dass die Autorin mit ihrem populistischen und ketzerischen Kommentar nicht viel Beifall bekommen hat.