Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Ich habe mir die Stunde im Bundestag angesehen. Da ist die Rede von vielen positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung.

    Absolut !


    Hier ist die Zusammenfassung der ersten Lesung => https://www.bundestag.de/dokum…flicht-angehoerige-657418


    Ich durchforsche ja jeden Tag das Netz um irgendwas neues zum Thema zu finden. Gestern lass ich auf der Abgeordnetenwatch eine Antwort von MDB Tack an eine Petentin die auch Mut macht, dass das Gesetz kommt.

    Jetzt kann man erstmal nur mit Spannung auf den 11.10.2019 warten. Hoffentlich sieht es die breite Mehrheit im BR wirklich auch so!



  • Hoffentlich sieht es die breite Mehrheit im BR wirklich auch so!

    Es gibt keine Partei, die gegen das Gesetz ist. Es gibt einige Stimmen, die die unzureichende Finanzierung bemängeln.

    Selbst wenn hier noch nachgesteuert werden sollte, was ich nicht glaube, wird das Gesetz wie geplant kommen.

    35 Stimmen im BR sind dafür nur notwendig. SWH hatte am Anfang des Jahres eine Initiatieve zu diesem Gesetz im BR eingebracht.

    Es wurde vertagt und in die Ausschüsse verwiesen, weil "Insider" schon von der Planung zum Gesetz wussten.

    Hätte man schon damlas etwas gegen dieses Gesetz im BR vorbringen wollen, wäre das bekannt geworden.


    Ich bin fast "tiefenentspannt" und beobachte die Entwicklung ganz gelassen.

    Ab 1.1.2020 ist für viele der Stress mit dem Regress beendet, ich bleibe dabei.


    Allen noch einen schönen Tag


    LG frase

  • Ich möchte Euch für die tolle Zusammenstellung danken, diese Fülle an Informationen ist wirklich für jemanden wie mich, als "neuer" Kunde beim Sozialamt sehr hilfreich.


    Ich werde nun auch mal meine Zeit nutzen um einige Politiker auf die Lage der Angehörigen hinzuweisen.

  • Ich werde nun auch mal meine Zeit nutzen um einige Politiker auf die Lage der Angehörigen hinzuweisen.


    na dann hoffe ich, dass du damit Erfolg haben wirst :)

    und vergiss die Angehörigen nicht, die mehr als 100T Brutto im Jahr verdienen, auf deren Lage die Politiker zu hinweisen würde nicht schaden, auch in deinem eigenen Interesse :) falls du nach der Promotion mit Gehaltssprungen rechnest

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen




  • Zitat

    eigentlich solltest du einen separaten Thread für deine Fragen aufmachen :) Habe ich auch schon gerade gedacht, eigentlich ist meine Kernfrage ja... ist es vorstellbar das das SA einen 4 Jahre lang nicht anschreibt...





    ähnliche Fragen wurden schon behandelt, ich würde sagen mit einem nicht eindeutigen Ergebnis

    Rechtswahrungsanzeige nach 9 Jahren

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • ich habe die Frage vor einiger Zeit schon einmal gestellt, aber nächstes Jahr ist es ja noch einmal anders: Wie sieht das mit einer Abfindung bei Jobverlust aus?! Wenn man diese über 100000,- beträgt? Wird das dann auf jeden Fall mit angerechnet? Auch wenn man hinterher arbeitslos ist?

  • und wie wird die weiterführende Berechnung ausgeführt? Ich bin bereits unterhaltspflichtig - berechnen sie dann im Januar neu und nehmen dann das ganze Jahr 2018 als Grundlage?

    Und werden sie das jedes Jahr aufs Neue machen?

  • Wie sieht das mit einer Abfindung bei Jobverlust aus?! Wenn man diese über 100000,- beträgt? Wird das dann auf jeden Fall mit angerechnet?

    ich kann mir vorstellen, der SHT wird es so versuchen, so wie es stand heute bei der Berechnung des Einkommens in der GKV Familienversicherung gemacht wird:

    Angehörigen-Entlastungsgesetz, "100.000 Euro"-Grenze, Entwurf: die Angehörigen der Grundsicherung-Empfänger werden schlechter gestellt?

    Abfindungen gehören zu Gesamteinkommen nach dem §16 SGB IV.

    Es sei denn du bist Beamtin und bekommst Abfindungen von Versorgungsbezügen, sie würden nicht als dein Einkommen gewertet, aber ich gehe nicht davon aus, dass es deiner geschilderten Situation entspricht.


    Falls der SHT diese Meinung vertritt, ist es immer noch nicht gesagt, dass die Gerichte es so sehen werden, insbesondere nach dem 1.1.2020. Ausschließen kann man das aber nicht .


    Auch wenn man hinterher arbeitslos ist?

    wird man vor gericht dann wohl so vortragen müssen und schauen was entschieden wird


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Kommt mir alles so unübersichtlich vor...falls bei mir demnächst die Entscheidung ansteht, ob ich im Unternehmen bleibe oder mit einer Abfindung gehe - wo kann ich mich schnell und vernünftig informieren? Reicht da der ISUV oder sollte es ein Anwalt sein?

    Ich hatte die Situation letztes Jahr bereits und hatte dazu mit einer Unternehmensberaterin gesprochen, die meinte ganz lapidar ich könne bei sowas alles abschreiben...aber das ist ja nun Quatsch, denke ich

  • Hallo Amy-15,


    eine Abfindung hat Entgeltersatzcharakter, d.h. sie tritt an die Stelle deines Erwerbseinkommens.

    Sie wird im Regelfall auf einen längeren Zeitraum verteilt, bei rentennahen Jahrgängen z.B. auf die Zeit bis Eintritt des gesetzlichen Rentenalters.

    Bei jüngeren Personen stellt sich die Frage, auf welchen Zeitraum die Abfindung - brutto wie netto - verteilt wird.

    Möglicherweise wird da der Zeitraum angewendet, für den du Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast.

    Neben deinem Arbeitslosengeld wird dir dann die verteilte Abfindung als Einkommen angerechnet.

    Würdest du dann noch über 100.000 € liegen?

    Möglicherweise würde allerdings rückwirkend neu gerechnet werden, wenn du eher als angenommen wieder in einen Job einsteigst, d.h. die Abfindung würde konkret auf den Zeitraum deiner Arbeitslosigkeit verteilt, was dann ggf. rückwirkend zu einer Unterhaltsforderung führen könnte.


    Letztendlich müsstest du die Entscheidung der Sachbearbeiterin/ des Sachbearbeiters des SA abwarten und ggf. versuchen, nachzuverhandeln.

  • Kommt mir alles so unübersichtlich vor...falls bei mir demnächst die Entscheidung ansteht, ob ich im Unternehmen bleibe oder mit einer Abfindung gehe - wo kann ich mich schnell und vernünftig informieren? Reicht da der ISUV oder sollte es ein Anwalt sein?


    du könntest hier einen separaten Thread dazu öffnen, kostet dich nichts

    eine schnelle und komplette Lösung deines Problems wirst du zwar nicht unbedingt bekommen, aber wer weiß - vielleicht fällt einem oder anderen was dazu ein, wenn nicht sofort, dann vielleicht im nächsten jahr..


    einen guten Anwalt zu haben schadet nicht, in deinem Fall sollte es ein guter Sozialrechtler sein, am besten einer der sich auch mit Elternunterhalt auskennt und vielleicht auch mit dem Steuerrecht

    wenn du einen solchen findest, bin ich gespannt ob er dir eine 100% sichere Antwort auf deine Frage geben kann, in diesem fall würde ich mich auf deine rückmeldung freuen :)

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • du könntest hier einen separaten Thread dazu öffnen, kostet dich nichts

    erledigt! :-)


    Aber eine kleine Frage habe ich zu den "100.000 brutto" dann doch noch: Wie ist das mit Einnahmen aus der Selbstständigkeit? Da gilt dann hoffentlich der Gewinn und nicht der Umsatz, oder?

  • Ist das jetzt eine Überraschung?

    Wer die öffentliche Berichterstattung dazu verfolgt hat, der sollte doch wissen, dass es seitens der Kommunen von Anfang an nur um die Kostentragung gegangen ist.
    Der Sinn des Gesetzes wird dabei völlig außen vorgelassen.


    Der Bund haut soviel Kohle raus, warum sollte er hier nicht eine Kompensationszahlung in den Raum stellen? Ich habe auf der Abgeordnetenwatch noch zuletzt gelesen, dass sich der Vorsitzende des BT-Ausschuss für Soziales nicht vorstellen kann, dass das Gesetz an der Finanzierung scheitern wird.

    Ich bin mir sicher, dass im Hintergrund die Ausschüsse im BT und im BR für soziales miteinander kommunizieren.


    Auf der anderen Seite ist es doch gut, dass sich in der Stellungnahme nicht der Schwachsinn des Geschäftsführendes Präsidialmitglieds des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Gerd Landsberg wiederfindet!


    Wenn die GroKo das Gesetz wirklich will, dann werden sie sich irgendwie auch an den Kosten beteiligen!