Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • habe gerade die Abstimmung online verfolgt. Zu Punkt 6 wurde nicht zugestimmt, zu allen anderen Punkten gab es eine Mehrheit. Was bedeutet das denn nun für uns?

    Das der BT vor der 2. Lesung eine Hausaufgabe bekommen hat. Du musst Dir die Stellungnahme/Empfehlung der Ausschüsse des BR dazu anschauen. Den Empfehlungen haben sie zugestimmt.
    Jetzt ist die Frage, was der Bund entsprechend an Änderungen vornehmen wird.


    Weiß jemand, ob die abgegeben Stellungnahme aus BW von Manfred Lucha eingestellt wird?

  • Der Bundesrat hat in der heutigen Sitzung die Bundesregierung aufgefordert eine Stellungnahme bezüglich der Gegenfinanzierung abzugeben (wie erwartet), der Gesetzentwurf geht zusammen mit der Stellungnahme in den Bundestag zur Abstimmung.


    Ich bin davon überzeugt: Ab dem 01.Januar 2020 sind wir frei !

    ah, ok.

    Ist das das gleiche wie Vermittlungsausschuss?

  • ah, ok.

    Ist das das gleiche wie Vermittlungsausschuss?

    Naja eher die Vorstufe dazu.

    Der BR hat mit seiner Stellungnahme/Empfehlung die Parameter gesetzt. Je mehr sich der BT bewegt und die Stellungnahme/Empfehlung ins Gesetz einfliesen lässt, desto höher die Wahrscheinlichkeit einer Zustimmung ohne Vermittlungsausschuss.

    Des Weiteren gibt es ja vor der zweiten Lesung auch noch eine öffentliche Anhörung. Mal gucken, wie das Gesetz dann bei der zweiten Lesung

    die für den 7. oder 8. November 2019 geplant ist aussehen wird.
    Die abschließende Beratung im Bundesrat soll dann vermutlich am 29. November 2019 stattfinden.

  • Hallo Betroffene, es läuft ein ganz normaler Gesetzgebungsprozess ab. Schaut euch den 2. Redebeitrag von heute im BR zu unserem Gesetz an. Diese Frau ist die Stimme des BmaS und mehr will ich hier nicht schreiben.


    VG frase

  • Es ist aus Sicht des Städte - und Gemeindetages nachvollziehbar eine Gegenfinanzierung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz zu fordern, denn am Ende tragen die Städte und Gemeinden durch die Kreis-Umlage die Kosten für die Sozialhilfe.

    Der Bundesrat trägt als Vertretung der Länder auch die Interessen der Kommunen, indem er die heute verabschiedete Stellungnahme an die Bundesregierung als Initiator der Gesetzesinitiative zur Kostendarstellung ( und mehr ist in der Stellungnahme nicht gefordert) weiterleitet:


    https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1


    Ein völlig normaler parlamentrischer Prozeß.

    Die Bundesregierung wird auf die Stellungnahme mit den erhöhten Mitteln aus den Umsatzsteueranteilen und anderen Maßnahme antworten:


    https://www.zeit.de/politik/de…astung-haushaltskontrolle


    https://www.bundesregierung.de…nder-und-kommunen-1535922,


    Die Länder werden für weitere Entlastung der Kommunen sorgen:


    https://www.sr.de/sr/home/nach…_zum_saarlandpakt100.html


    Eventuell werden im Hintergrund bereits weitere Bonbons verteilt.


    Aber auf eine Sache lege ich mich fest: Das AEG kommt, denn niemand ist nur ansatzweise dagegen. Das Gesetz ist gewollt, notwendig und überfällig !


    Ich wünsche allen Mit-Betroffenen ein schönes Wochenende!


    Ab dem 01. Januar 2020 sind wir frei!

  • Hallo zusammen, auch ich bin seit 14! Jahren betroffen und ich verstehe alle, die sich das Gesetz wünschen. Ich bin jedoch andersrum betroffen, verdiene knapp über 100.000 und werde dann die Beiträge meiner Brüder mitleisten. Ist das etwa gerecht? Schließlich ist es nicht nur mein Elternteil, sondern auch das meiner Brüder. Ich finde Kinder dürften überhaupt nicht für ihre Eltern zahlen müssen. Das ist meine persönliche Meinung, falls es jetzt zu Diskussionen kommt. Wie ist denn das Vorgehen geplant? Muss jeder Betroffene beim zuständigen Amt eine erneute Prüfung beantragen oder können meine Brüder die Zahlung einfach einstellen? Ich habe die volle Betreuung meiner Mutter. Muss ich daher eine neue Prüfung beantragen? Danke für Eure Meinungen dazu.


    Kitty

  • Bei deiner Situation könnte es sich lohnen, darüber mit einem wirklich fachkundigen Anwalt zu sprechen. Denn irgend ein Betroffener wird in solch einem Fall klagen müssen, damit sich etwas ändert. Oder es kommt wirklich soweit, dass auch der Selbstbehalt erhöht wird.


    Siehe mal dort: Angehörigen-Entlastungsgesetz, "100.000 Euro"-Grenze, Entwurf: die Angehörigen der Grundsicherung-Empfänger werden schlechter gestellt?

  • bin jedoch andersrum betroffen, verdiene knapp über 100.000 und werde dann die Beiträge meiner Brüder mitleisten. Ist das etwa gerecht?

    dies ist vom Gesetzgeber so gewollt


    gemäß § 16 SGB IV in Verbindung mit § 2 des Einkommensteuergesetz wirde zuerst geprüft:


    in der Prüfungsstufe wird geprüft, ob der Unterhaltspflichtige über oder unter 100.000 € liegt, und das geht so:

    nur der Unterhaltspflichtige,

    wenn seine jeweiligen Einkunftsarten, wie unselbständige Arbeit, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, etc. nach Abzug der jeweiligen Werbungskosten, zusammengenommen unter 100.000 € liegen, dann ist er befreit,

    Vermögen spielt bei der Prüfung ob über oder unter 100.000 keine Rolle, genausowenig der Ehepartner


    >dies ist Sozialhilferecht kombiniert Einkommensteuerrecht


    liegt der Unterhaltspflichtige über 100.000, dann gilt folgendes:

    dann gelten die üblichen unterhaltsrechtlichen Regelungen des Elternunterhalts, wie jeweiliger Selbstbehalt, Einbeziehung des Ehepartners und auch die Vermögensprüfung


    > dies ist das bürgerliche Recht (BGB) = Unterhaltsrecht

  • Wir sollten nun unsere Landesregierungen fragen:

    • Werden Sie im Bundesrat das Gesetz unterstützen?
    • Sollten die Finanzierungsprobleme nicht anders gelöst werden als auf dem Rücken der Kinder und ihrer Familien?
    • Sind Ihnen die vielen Erfahrungsberichte aus dem Internet bekannt, darüber wie schwerwiegend einzelne SHT geltendes Recht umgehen und Kinder massiv unter Druck setzen?
    • Anwälte berichten, dass 80 % der Berechnungen der SHT falsch sind. Wenn das Gesetz an Ihnen und dem Bundesrat scheitert, was werden Sie gegen diesen flächendeckenden Missstand tun?


    Auch gestern im Bundesrat wurde wieder von den vielen Echos aus der Bevölkerung gesprochen! Also bleiben wir dran!


    Wir haben jetzt noch einige Wochen Zeit, Politiker/innen auf Länderebene anzuschreiben. Viele lesen hier still mit: Auch ihr könnt aktiv werden! Schreibt eure Landespolitiker/innen an, eure Wahlkreise und eure Regierungen!

  • Wenn das nur unwesentlich über 100.000 sind, würde ich mir Gedanken machen, diesen Betrag noch vor Inkrafttreten des Gesetzes irgendwie zu schönen oder verringern. Möglichkeiten sollte es genug haben. Von ärztlich angeordneter Arbeitszeitverkürzung, Abfeiern statt Auszahlung von Überstunden, Bescheinigung vom AG über eine interne Versetzung wo man weniger verdient. usw.


    Nicht alles wird beim SA Zustimmung finden, aber ich bin mir sicher, hier hat es garantiert Schlupflöcher.

  • Kitty1 : Hallo, dein Problem haben wir schon in einem anderen Thema mal andiskutiert. Es zeigt sich, das mit dem neuen Gesetz eine weitere Ungerechigkeit entsteht. Keiner kann sagen, wie es mit der Geschwisterquote dabei aussieht, denn diese ist ja quasi ausgehebelt. Es wird also in diesen Familien möglicherweise zu Streitigkeiten kommen. Hier muss vermutlich ein Betroffener bis zum BGH klagen um das klären.


    VG frase