Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • bin jedoch andersrum betroffen, verdiene knapp über 100.000 und werde dann die Beiträge meiner Brüder mitleisten.

    so sieht es das Gesetz vor, Bestätigung durch Urteil des BGH

    Urteil des BGH vom 08.07.2015, AZ:XII ZB 56/14, s. Urteil


    das "reiche" Geschwisterteil zahlt alleine

    oder können meine Brüder die Zahlung einfach einstellen?

    ja, das können sie

  • GuMo Kitty1,


    da du nicht die Einzige mit diesem Problem bist, mach doch dazu ein eigenes Thema auf oder schau mal ob ein ähnliches Thema passt, um das weiter zu besprechen. Jetzt sind noch viele von EU-Regress betroffen. Das wird dann ab Januar wohl eher eine ganz kleine Minderheit sein, die auch noch keine Lobby hat.

    Es sollte den Politikern bis dahin zumindest der Fakt des völlig unzureichenden Selbstbehaltes deutlich gemacht werden, der für sehr gut Verdiener dann eigentlich angepasst werden müsste.


    VG frase

  • Es sollte den Politikern bis dahin zumindest der Fakt des völlig unzureichenden Selbstbehaltes deutlich gemacht werden, der für sehr gut Verdiener dann eigentlich angepasst werden müsste.

    Selbstbehalte werden nicht von der Politik bestimmt, sondern ist ausschließlich Sache der OLG`s,

    die Anpassung orientieren sich an den Regelsätzen der Sozialhilfe

    siehe unterhaltsrechtliche Leitlinien



    Die laufende Anhebung der sozialrechtlichen Regelsätze erforderte eine regelmäßige Aktualisierung der Selbstbehaltssätze ab 2013. Hierfür hat die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags e.v. eine Empfehlung erarbeitet, der sich die Oberlandesgerichte angeschlossen haben. Im November 2014 wurde auf einer von der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags initiierten Arbeitssitzung mit Angehörigen aller Oberlandesgerichte insbesondere im Hinblick auf die sehr unterschiedlichen Wohnkosten intensiv über die Struktur der Selbstbehaltssätze diskutiert. Als Ergebnis wurde eine weitere Anpassung beim Selbstbehalt zum 01. Januar 2015 empfohlen.


  • Ich bin jedoch andersrum betroffen, verdiene knapp über 100.000 und werde dann die Beiträge meiner Brüder mitleisten.

    und


    das "reiche" Geschwisterteil zahlt alleine


    Es muss nicht unbedingt so sein, dass du die Beiträge deiner Brüder in voller Höhe übernehmen must, da die maximale Höhe durch deine individuelle Leistungsfähigkeit begrenzt ist.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Jetzt muss ich mal nachfragen, welche Politiker betrifft es denn z. B. für Ba-Wü? An wen müsste ich schreiben? Sorry, ich bin da leider gar nicht so sehr auf dem Laufenden ?


    deine Vertreter im Bundestag:

    https://www.landeskunde-baden-…g_baden-wuerttemberg.html


    deine Vertreter im Bundesrat:

    https://www.bundesrat.de/DE/bu…t/laender/bw/bw-node.html


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Selbstbehalte werden nicht von der Politik bestimmt, sondern ist ausschließlich Sache der OLG`s,

    Danke für den Input.

    Da die Situation aber ab Januar ja grundsätzlich eine Andere sein dürfte, besteht hier Handlungsbedarf.


    Bisher galt die 100K Grenze für Angehörige deren Eltern GS bezogen.

    Gab es da eine Selbstbehaltsgrenze, denn wer darüber lag, dessen Eltern erhielten einfach keine GS?


    Selbst wenn ein UHP zur Zahlung der Ergänzung zum Existenzminimum verpflichtet wurde, ist diese Summe doch für einen sehr gut verdienenden UHP eher überschaubar gewesen.


    Das sieht mit dem neuen Gesetz doch völlig anders aus.


    Ich baue jetzt hier mal eine Weiche zu dem Thema ein, denn es geht um einen anderen Sachverhalt.

    wenn die 100.000 Grenze kommt ...


    VG frase

    Meine Beträge beruhen auf meiner Meinung und sind nicht rechtsverbindlich;)

    Einmal editiert, zuletzt von frase ()

  • Ich bin jedoch andersrum betroffen, verdiene knapp über 100.000 und werde dann die Beiträge meiner Brüder mitleisten. Ist das etwa gerecht? Schließlich ist es nicht nur mein Elternteil, sondern auch das meiner Brüder.

    ich verrate hier mal einen ganz legalen Trick, wie die vermeintliche Ungerechtigkeit beseitigt werden könnte:

    der Antrag auf Sozialhilfe wird wieder zurückgezogen, du bezahlst einen Anwalt, der im Namen des Elternteils alle Kinder auf Unterhalt verklagt

    dann sind alle Geschwisterteile wieder im Boot, denn


    wenn ein Elternteil die Kinder direkt auffordert Unterhalt zu zahlen, also ohne Einschaltung eines Sozialamts, dann gilt die 100.000 € Grenze nicht

  • Selbst wenn ein UHP zur Zahlung der Ergänzung zum Existenzminimum verpflichtet wurde, ist diese Summe doch für einen sehr gut verdienenden UHP eher überschaubar gewesen.


    kommt darauf an, wie man "überschaubar" definiert

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Bisher galt die 100K Grenze für Angehörige deren Eltern GS bezogen.

    Gab es da eine Selbstbehaltsgrenze, denn wer darüber lag, dessen Eltern erhielten einfach keine GS?


    ich vermute, du meinst die allgemein bekannte Selbstbehaltsgrenze aus der Düsseldorfer Tabelle für unterhaltspflichtige Kinder

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Da die Situation aber ab Januar ja grundsätzlich eine Andere sein dürfte, besteht hier Handlungsbedarf.


    sehe ich auch so,

    kann leider nicht erkennen das die regierenden Parteien es so sehen


    Handlungsbedarf beim Selbstbehalt gibt es seit der Einführung der 100T Euro in der Grundsicherung, gibt es immer noch und wird es ab Januar vielleicht noch stärker geben

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • ich verrate hier mal einen ganz legalen Trick, wie die vermeintliche Ungerechtigkeit beseitigt werden könnte:

    der Antrag auf Sozialhilfe wird wieder zurückgezogen, du bezahlst einen Anwalt, der im Namen des Elternteils alle Kinder auf Unterhalt verklagt

    dann sind alle Geschwisterteile wieder im Boot, denn


    wenn ein Elternteil die Kinder direkt auffordert Unterhalt zu zahlen, also ohne Einschaltung eines Sozialamts, dann gilt die 100.000 € Grenze nicht

    Und das nächste "Familiendrama" ist damit vorprogrammiert...


    Ich würde höchstens einen Anwalt hinzuziehen, der in der Lage ist mein Einkommen unter 100.000 zu drücken (wie auch immer), aber nicht im Namen des Elternteils meine anderen Geschwister verklagt.


    Wenn sich alle Geschwister gütig darauf einigen, ist es ja ok... (oder wenn man sich vorher schon nicht grün war, von mir aus auch)


    Alles andere wird in einem "Krieg" enden.

  • naja, ganz ehrlich, ich denke es kommt auch drauf an wie sehr die Poltiker auch selbst betroffen sind.

    Verdienen die alle mehr als 100000 Euro? :D

    Also im Bundesrat... glaub ich nicht oder?


    ja, tun sie;

    nicht alle vielleicht, aber die meisten von ihnen

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Ich würde höchstens einen Anwalt hinzuziehen, der in der Lage ist mein Einkommen unter 100.000 zu drücken (wie auch immer), aber nicht im Namen des Elternteils meine anderen Geschwister verklagt.



    man sollte auch daran denken, dass die Geschwister auch Anwälte haben und den Fall gewinnen können;

    außerdem muss man im Laufe des Gerichtsprozesses die Kosten wie Pflege etc für den Elternteil "ohne Sozialhilfe" finanzieren können


    trotzdem hat unikat auf eine rechtlich korrekte Möglichkeit hingewiesen

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Ich würde höchstens einen Anwalt hinzuziehen, der in der Lage ist mein Einkommen unter 100.000 zu drücken


    es sollte einer sein, der sich mit dem Sozialrecht und Steuerrecht gut auskennt, solche Anwälte sind m.E. extremst selten


    P.S.

    extremst selten = nicht vorhanden

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • der Antrag auf Sozialhilfe wird wieder zurückgezogen, du bezahlst einen Anwalt, der im Namen des Elternteils alle Kinder auf Unterhalt verklagt

    dieser Tip könnte wirklich von eine Mitarbeiter eines Amtes stammen.

    Der braucht sich dann nicht mehr mit den UHP auseinander zu setzen und spart dem Amt deutlich Kohle.


    VG frase

  • Ja, ganz krass, wenn man sich zuvor noch von dem Elternteil eine Generalvollmacht besorgt hat. Dann könnte man doch sogar selbst im Namen der Mutter Klage erheben, oder? Ich denke, hier hat es "Löcher", die hoffentlich schnell erkannt und geschlossen werden.


    Alelrdings würde es mich nicht wundern, wenn irgendein Gericht die Sache durchschaut und vielleicht sogar abbügelt und der Kläger dann auf den *gesamten* Kosten sitzen bleibt.