Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Ist es möglich, dass wir hier bitte mal beim ursprünglichen Thema bleiben?
    Ich habe nicht die Zeit, täglich hier reinzuschauen. Daher ist es sehr mühsam, sich über X-Seiten durchzuklicken und durchzulesen, obwohl nur kaum oder sehr wenig neue Erkenntnisse gibt.

    Vielen Dank!


    Und hoffen wir auf eine baldige Umsetzung des Gesetzes, damit wir alle eine Sorge weniger haben!

    für die meisten Unterhaltspflichtigen ist kein Fortbildungskurs notwendig, wenn sie mit ihrem Bruttoeinkommen unterhalb der 100.000 Grenze liegen

    105.000 € Brutto minus Werbungskosten von 6.000 € = 99.000 €, kein Unterhalt ab 2020


    schwierig sind nur die Fälle mit jährlich schwankenden Einkommen um die 100.000 €, die haben Fortbildungsbedarf

  • Hallo zusammen

    Mein Schwiegervater ist seit September als Pflegefall im Heim. Gestern ist jetzt die RWA per Post eingetroffen. Es war allerdings kein Einschreiben. Macht es Sinn nicht zu reagieren und so Zeit zu schinden? Unser Gesetzentwurf kommt ja hoffentlich im Januar. Meine Frau liegt unterhalb der 100 k Grenze.

  • Hallo zusammen

    Mein Schwiegervater ist seit September als Pflegefall im Heim. Gestern ist jetzt die RWA per Post eingetroffen. Es war allerdings kein Einschreiben. Macht es Sinn nicht zu reagieren und so Zeit zu schinden? Unser Gesetzentwurf kommt ja hoffentlich im Januar. Meine Frau liegt unterhalb der 100 k Grenze.

    Macht keinen Sinn, da ab Eingang der RWA gezahlt werden muss, vorausgesetzt man ist überhaupt leistungsfähig.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Die Behörden führen in der Regel Postausgangsbücher. Damit könnten sie ggf. beweisen, dass die RWA verschickt wurde.


    Hättest du die Nerven, dich deshalb auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit unbekanntem Ausgang einzulassen?


    Für solche Fragen sollte man einen eigenen Thread beginnen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ich erlebe diesen Thread momentan als eine Mischung aus persönlichen Fragestellungen zum eigenen EU-Verfahren und dem Ziel, den politischen Prozess um die Reform des Gesetzes Partizipationsschein zu begleiten, und der Klärung wer, durch die 100.000 Euro Regelung befreit werden wird und wer nicht. Obwohl es nicht mal durch ist.


    Ich habe eine Bitte. Ich bitte darum, hier auf komplette Anfragen zum eigenen EU-Verfahren zu verzichten, und dafür eigene Threads aufzumachen. Und hier dafür zu sorgen, sich hier wirklich auf die Reform zu konzentrieren! Ich persönlich kann mich hier nicht mehr fokussieren, das macht es Seit langem mühsam für mich, mich hier zu beteiligen.


    Das Gesetz ist eine große Chance, Fragen werden in anderen Threads beantwortet werden, wo Not ist. Hier kann man zu diesen Threads verlinken.


    Auf den letzten Metern bitte ich darum, sich hier auf unsere Möglichkeiten, beim Gesetz mitzuwirken, einzuschränken. Das ist eine große Chance.


    Meine politische Interpretation ist, dass die klammen Kommunen auch finanzielle Zugeständnisse im allgemeinen haben wollen, und ihre Zustimmung von Geldern abhängig machen - egal, ob es wirklich um EU geht oder nicht. Denn: Es irritiert mich, ob der Aufwand und Ertrag beim EU wirklich so schlimm sein soll, dass man das nicht finanzieren könne. Häh? Auf welchen Zahlen beruht das? Politik ist leider auch ein Geschäft.


    Aber es liegt nicht an der Geschäftigkeit, der Unterhaltspflichtigen. Die, die EU zahlen, sind die, die wirklich viel Steuern zahlen, diese zu entlasten ist m.E. Pflicht! Einige Anregungen, was zu tun möglich wäre, die ich hier gelesen habe, finde ich super.


    Jede E-Mail, jede Anfrage bringt uns weiter.


    Ich finde es super, z. B. die Idee, diese diskriminierenden, demütigenden Briefe, oder Teile davon an Politiker zu schicken, - damit auf die Schikanierungen exemplarisch hinzuweisen, und mit der Anfrage zu verbinden, wie es weiter geht. und was es bedeuten würde, wenn es so bleibt.So ein Brief oder eine E-Mail muss für jeden persönlich natürlich formal Sinn machten.Da bin ich mal auf Antworten und Stellungnahmen gespannt, das muss man nicht schlucken. Es ist jetzt ein guter Moment, um auf diese unangemessenen Briefwechsel aufmerksam zu machen.


    Für so etwas interessiert sich auch die Presse, aber da gut selektieren, welche Presse.


    Es wäre gut, wenn wir jetzt noch mal auf unsere Wünsche aufmerksam machen, und dafür im Rahmen unserer Möglichkeiten mitzuwirken. Ich lege morgen noch mal los. Habe eine Zugfahrt vor mir, da werde ich schreiben.


    Habt einen schönen Tag.


    Und danke für die klugen Einschätzungen, Kommentare, Ideen und Aktivitäten.

  • Die Behörden führen in der Regel Postausgangsbücher. Damit könnten sie ggf. beweisen, dass die RWA verschickt wurde.


    Hättest du die Nerven, dich deshalb auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit unbekanntem Ausgang einzulassen?


    Für solche Fragen sollte man einen eigenen Thread beginnen.

    Damit können sie zwar beweisen dass die RWA verschickt wurde aber nicht dass der Empfänger sie erhalten hat. Der Brief kann ja auf dem Postweg verloren gegangen sein oder im falschen Breifkasten gelandet. Deshalb wird die RWA ja oft mit Postzustellungsurkunde verschickt.

  • Danke für die schnelle Antwort. Bedeutet dies, das auch ohne Einschreiben vom Sozialamt der Bescheid als zugestellt gilt?

    Hallo Buddy,


    nein, die Behörde hat den Zugang nachzuweisen!!


    Hier greift das "Verwaltungszustellungsgesetz für das Land (z.B.) Nordrhein-Westfalen) (Landeszustellungsgesetz-LZG NRW)". Besonders wichtig § 4, Absatz 2, Satz 3. Hier wird der Zugang per Einschreiben geregelt. In Deinem Fall - Zugang mit normaler Post - liegt das Risiko der Zustellung sowieso beim SA. Die nächste Post kommt dann aber sicher per Einschreiben. Dazwischen können allerdings schonmal Monate vergehen - und gezahlt wird erst ab Zustellung.


    Für Dein Bundesland gilt eventuell ein anderes LZG - unterscheidet sich in dem beschriebenen punkt aber wohl nicht.


    Gruß

    Nichtzahler

  • Damit es übersichtlich bleibt, werde ich hier nochmals den aktuellen Stand posten.

    Bitte korrigiert mich, sollte ich hier falsch liegen:


    Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2019 die Pläne der Bundesregierung beraten. Nach Auffassung der Ländervertretung spiegele die lückenhaften Datengrundlage die derzeitige Kostenberechnung und die Belastung für die Träger der Sozial- und Eingliederungshilfe nicht in angemessenem Umfang wider. Bevor ein solches Gesetz verabschiedet wird müssen etwaige Mehrbelastungen für Länder und Kommunen durch den Bund kompensiert werden.

    Zudem fordert der Bundesrat eine Übergangsregelung, um eine Finanzierungs- bzw. Rentenlücke für Menschen mit Behinderung zu schließen, die nach der Systemumstellung durch das neue Bundesteilhabegesetz für den Monat Januar 2020 droht.


    Mal gespannt, bis wann ein Update erfolgt..

  • Danke für den hier richtig platzierten Beitrag.


    Aus der Presse in Hamburg war auch zu entnehmen, das man klar das Gesetz unterstützt.


    Zitat:

    "Entlastungen für Angehörige in der Sozialhilfe

    Hamburg unterstützt das von der Bundesregierung erarbeitete Angehörigenentlastungsgesetz. Personen, deren Angehörige Sozialleistungen beziehen, müssen derzeit damit rechnen, zur Zahlung von Unterhalt herangezogen zu werden. Das neue Gesetz soll Angehörige davon entlasten. Wer pflegebedürftige Eltern und ein Jahreseinkommen von höchstens 100.000 Euro hat, muss beispielsweise die Pflegekosten nicht mehr selbst entrichten. Außerdem soll mit dem Gesetz die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert werden. Uneinigkeit zwischen den Ländern und dem Bund besteht derzeit noch über die Frage der Finanzierung der für die öffentliche Hand durch dieses Vorhaben entstehenden Mehrkosten, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme anmerken wird."


    Heute soll die Grundsteuerreform durch den Bundestag gehen. Mal sehen ob die 2/3 Mehrheit erreicht wird.

    Dann wird wohl auch in die Tasche der Bürger gegriffen werden, ob Eigentümer oder Mieter, die Steuer fließt den Kommunen zu.

    An Geld mangeld es ja wirklich nicht, ist immer eine Frage der Umverteilung.

    Ich bleibe bei meiner Meinung, das Angehörigen-Entlastungs-Gesetz wird kommen.


    VG frase

  • Mal gespannt, bis wann ein Update erfolgt..

    Die Empfehlung des BR wird nun an die Ausschüsse des Bundestages geleitet und dort wird eine Gegenäußerung verfasst.

    Beide Schriftstücke werden dann am 7.11. im Bundestag bei der 2. Lesung zum Gesetz eine Rolle spielen.

    Schon am 8.11. könnte der Bundestag das Gesetz verabschieden. Dann geht es zurück zum Bundesrat, der am 29.11. darüber abstimmen könnte.


    VG frase

  • Hallo, ich bin neu hier, lese aber schon länger bei diesem Thema mit. Ich möchte mich schon mal vorab bei den vielen EU-Betroffenen für Ihre zahlreichen und fundierten Beiträge bedanken. Bei mir geht es um folgende Frage, vielleicht hat schon jemand eine Antwort oder Vermutung:


    Meine Schwiegereltern haben meinem Mann vor 25 Jahren ihr Einfamilienhaus überschrieben, in dem mein Mann und ich mit ihnen fast 30 Jahre gelebt haben. Mein Mann hat seine Schwester damals ausgezahlt. Schwiegervater ist letztes Jahr verstorben, Schwiegermutter ist schwer dement und lebt seit 7 Monaten im Pflegeheim. Aktuell zahlt sie den Heimaufenthalt aus ihrem Vermögen plus Pflegekassenbeitrag Pflegegrad 4, ihr Vermögen reicht natürlich nicht ewig. Gehen wir mal davon aus, das Angehörigen-Entlastungsgesetz kommt. Meine Schwiegermutter hat hier im Haus ein Wohnrecht auf Lebenszeit (persönlich beschränkte Dienstbarkeit). Muß mein Mann dann vielleicht trotzdem EU zahlen, obwohl sein Einkommen die 100.000 € nicht überschreitet? Könnte ihm eine fiktive Miete für die Räume der Schwiegermutter angerechnet werden?


    Ich hoffe, ich habe die Frage hier nicht falsch eingestellt, falls doch, bitte entschuldigt.....ich bin noch nicht wirklich vertraut mit den Regeln.

  • Die Frage passt nicht in diesen Thread.

    Bitte beginne einen eigenen Thread.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • der Kreis Herford hat ca. 250.000 Einwohner und gibt nach Angaben der Zeitung insgesamt 6,7 Millionen für Pflegekosten aus

    Einnahmen aus Elternunterhalt betragen 150.000 €


    von welchen angeblichen Verlusten reden wir hier eigentlich .... ?

    :cursing:

    Sind von diesen 150.000 € die Personalkosten und Verwaltungskosten schon abgezogen, die der Elternunterhalt beim Kreis Herford verursacht?


    Sollte so ein Zeitungsartikel in meiner Region kommen, werde ich den Redakteur bitten nachzufragen, wie viel vom Elternunterhalt bei den Bedürftigen ankommt und wie viel auf die Verwaltung geht :cursing::thumbdown::!:

  • "Einnahmen aus Elternunterhalt betragen 150.000 €"


    Das wären ja, ca. 2,24% der gesamtem Pflegekosten und würde für gut 3-4 Sachbearbeiter pro Jahr reichen.

    Sollte so ein Zeitungsartikel in meiner Region kommen, werde ich den Redakteur bitten nachzufragen, wie viel vom Elternunterhalt bei den Bedürftigen ankommt und wie viel auf die Verwaltung geht :cursing::thumbdown::!:

    Spannend wäre auch zu erfahren, um wieviele Pflegebedürftige es dabei geht.


    Wir wissen doch alle, das es eigentlich genügend finanzielle Mittel gibt.

    Die Länder werden sich bestimmt schon Gedanken machen, wie man anders an die Gelder der Bürger kommt.

    Siehe nur die neue Grundsteuer, hier werden einige Kommunen schon den richtigen Weg finden, die Kasse zu füllen.

    Natürlich ist es für die Kommunen besser, wenn ein Gesetz auch vom Bund "mit" finanziert wird.


    VG frase

  • Als ich den Artikel hier im Forum gepostet habe, habe ich mir auch die Frage der Effizienz bzw Kostendeckung gestellt.


    Auf der Abgeordnetenwatch hatte scheinbar jemand den gleichen Gedanken ... siehe =》 https://www.abgeordnetenwatch.…uestion/2019-10-12/325921


    Ich denke das ist auch ein guter Hinweis an die Abgeordneten, dass die mal sehen das hier die Verhältnismäßigkeit überhaupt nicht gegeben ist!

  • Sachs : eigentlich ging diese Initiative ja von der CDU/CSU aus und wird nun gerne von den Genossen als Ihr Projekt gehandelt.

    Daher macht es wohl noch Sinn sich mal an die Vertreter von CDU/CSU zu wenden.

    Ich finde den Ansatz, den der Bundesrat da vorschlägt, die Kosten nach einem gewissen Zeitraum zu evaluieren sehr sinnvoll.

    Ob das aber in ein Gesetz gehört, da habe ich meine Zweifel.


    VG frase