Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Denn wie ich es sehe bringt die Verpflichtung zur Kostenevaluation keine anderweitigen Verpflichtungen mit sich. Sprich die Bundesregierung rechnet aus, dass es x-Millionen kostet, aber war daraus folgt ist völlig offen.

    alle Beteiligten schätzen fröhlich vor sich hin, niemand nennt die Grundlage, auf der diese Schätzungen beruhen

    die Kommunen sollten wissen, wie hoch ihre Einnahmen aus Elternunterhalt sind


    eventuell fehlt ja eine gesetzliche Verpflichtung, diese Informationen an das Statistische Bundesamt weiterzuleiten, denn

    nur auf dieser Basis kann eine Evaluiierung stattfinden,

    zu diesem Aspekt habe ich bisher keinerlei Aussage gefunden

  • Eine Kostenevaluation ermöglicht eine nachträgliche Änderung die mit Fakten hinterlegt werden um der Verantwortung gerecht zu werden!


    Das ist meine persönliche Meinung!


    Der Gesetzgeber muss seiner Verantwortung auch in der Zukunft gerecht werden, das könnte ein guter Kompromiss sein!

  • @ AL.......: die strafrechtliche Verfolgung kann und darf eine Kommune gar nicht durchziehen. Das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft mit Unterstützung der Polizei, das nennt sich Ermittlungsbehörde. Ich erstatte ja auch nicht beim Bäcker Strafanzeige gegen den Mehlproduzenten, wenn dieser verunreinigtes Mehl in den Umlauf gebracht hat.

    Ach ja? Gesetzgebung liegt immer noch in den Händen des BT und BR. und, Kontrollvorschriften auch. Und ich bitte Dich, Kommunen können sehr wohl Druck auf die örtliche Exekutive ausüben, das eine oder ander genauer unter die Lupe zu nehmen. Beim Blitzen funktioniert das ja auch wunderbar.

  • ich habe mal einen Unterhaltspflichtigen geraten, das Sozialamt auf diesen Aspekt aufmerksam zu machen,

    er wartet seit 2 Jahren auf eine Antwort, mittleiweile ist zeitliche Verwirkung eingetreten


    das Sozialamt hat wohl eine Klage gescheut, weil der Unterhaltspflichtige zugleich deutlich gemacht, dieses Urteil zu veröffentlichen

    Weißt Du zufällig was er geschrieben hat? Gerne auch per PN

  • ich habe gerade auf der Abgeordnetenwatch eine Antwort eines CDU MdB auf eine Frage gelesen:

    https://www.abgeordnetenwatch.…uestion/2019-11-19/327659

    Da ich gerade gesehen habe, dass der MdB im Ausschuss für Soziales ist, interpretiere ich seinen Satz:


    "Das Instrument zur Auflösung einer solchen Blockade ist der Vermittlungsausschuss."


    Das er wohl auch mit dem Vermittlungsausschuss rechnet ... schöne Scheiße!

  • Das er wohl auch mit dem Vermittlungsausschuss rechnet ... schöne Scheiße!

    nicht so pessimistisch

    "Das Instrument zur Auflösung einer solchen Blockade ist der Vermittlungsausschuss."

    Das er wohl auch mit dem Vermittlungsausschuss rechnet ... schöne Scheiße!


    siehe Vermittlungsausschuss

    Die Aufgabe des Vermittlungsausschusses ergibt sich aus dem Grundgesetz. Der Bundestag beschließt die Bundesgesetze, die dann unverzüglich dem Bundesrat zugeleitet werden. Findet ein Gesetzesbeschluss nicht die Billigung des Bundesrates, so kann dieser nach Artikel 77 Absatz 2 Satz 1 GG binnen drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen.


    Hauptaufgabe des Vermittlungsausschusses ist es, die unterschiedlichen Vorstellungen von Bundestag und Bundesrat hinsichtlich eines Gesetzgebungsvorhabens zum Ausgleich zu bringen. Dabei gilt es, im Wege des politischen Vermittelns und des gegenseitigen Nachgebens Lösungen zu finden, die für beide Seiten akzeptabel sind. Der Vermittlungsausschuss stellt somit ein Instrument der politischen Kompromissfindung dar.


    Der Vermittlungsausschuss hat keine abschließenden Entscheidungsrechte. Er ist nicht berechtigt, selbst Änderungen eines Gesetzes verbindlich zu beschließen. Der Ausschuss ist kein "Überparlament". Er kann lediglich Einigungsvorschläge unterbreiten, die anschließend der Zustimmung des Bundesrates und gegebenenfalls auch zunächst noch einmal der Zustimmung des Bundestages bedürfen.

    Diese Aufgabenstellung ergibt sich aus den verfassungsrechtlichen Vorschriften über das Gesetzgebungsverfahren und aus der Rollenverteilung, die das Grundgesetz den unterschiedlichen Verfassungsorganen (Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) hierbei zugeteilt hat (Artikel 76 und 77 des Grundgesetzes).



  • Bei den Mitgliedern im Vermittlungsausschuss handelt es sich um Abgeordnete des Deutschen Bundestages und um Mitglieder des Bundesrates, denn beide Organe entsenden jeweils 16 ihrer Mitglieder in den Vermittlungsausschuss, der damit insgesamt 32 Mitglieder umfasst.


    Für die Mitglieder des Bundesrates benennt jede der 16 Landesregierungen ein Mitglied. Die 16 Mitglieder des Bundestages verteilen sich auf die im Bundestag vertretenen Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis.


    siehe Mitglieder

  • Verzeiht mir, wenn ich jetzt diese blöde Fragen stelle… Aber welche Mitglieder im Bundesrat würdet ihr denn jetzt konkret anschreiben? Alle oder nur die, von denen ihr denkt, dass sie zu denen gehören die skeptisch sind?

    Also meine Frau hat alle 16 Ministerpräsidenten sowie 38 weitere Abegeordenete des Bundesrats (zuständig für Soziales, Finanzen, Familie) angeschrieben.

    Aus Hamburg kam auch schon eine Antwort:

    Sehr geehrte Frau XXXXXX,

     

    vielen Dank für Ihre E-Mail an den Senator. Er hat mich gebeten, Sie darüber zu informieren, dass Hamburg im Finanzausschuss des Bundesrates dem Gesetzentwurf zugestimmt hat.

     

     

    Mit freundlichen Grüßen,

    Kerstin Wilmes

       

    Kerstin Wilmes

    Persönliche Referentin

     

    Finanzbehörde Hamburg

    - Präsidialabteilung / Büro des Senators -

    Gänsemarkt 36 · 20354 Hamburg

    Telefon (040) 428 23 - 2033

    kerstin.wilmes@fb.hamburg.de

  • Schummer war auch bei der öffentlichen Anhörung dabei und hat für die CDU Fragen an die Sachverständigen gestellt, alles ohne großes Trara.

    Was soll der Mann den schreiben, er hat auf die Entscheidung des BR keinen Einfluss.

    Das hier hat er ja auch geschrieben: "gehe ich davon aus, dass die Bundesländer es nicht dauerhaft blockieren werden."

    Ich habe es hier schon oft geschrieben, der Gesetzgebungsprozess unterliegt genauen Geschäftsordnungen.

    Bisher ist alles einen ganz normalen Weg gegangen. Die nächste Weiche wird am 29.11. gestellt. Das AEG bekommt die Zustimmung vom BR oder fährt den Umweg über den VA. Klar wünschen sich hier die Betroffenen endlich eine "Erlösung".

    Es ist doch kein Untergang, wenn der VA eingeschaltet wird.

    Nicht das Gesetz als solches steht in Frage, einzig und immer noch die unklaren finanziellen Folgen und deren Kompensation stehen in der Kritik.


    VG frase

  • merkwürdig, AIS wäre logischer gewesen.

    der Finanzausschuss hat folgendes beschlossen:


    Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgendem Grund zu verlangen: Der Bundesrat fordert, durch materielle Änderungen des Gesetzes sicherzustel-len, dass sich der Bund zur Kompensation etwaiger die Länder und Kommunen betreffender Mehrbelastungen verpflichtet.


    weiterhin:


    Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die nachstehende Ent-schließung zu fassen: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Kosten und Folgekosten für die Durchführung des Gesetzes, die für Länder und Kommunen entstehen, auf einer realistischen Datengrundlage darzulegen

  • Es ist doch kein Untergang, wenn der VA eingeschaltet wird.

    Leider doch, zumindest zeitlich :-(


    Man muss in Anbetracht der Tatsache, dass ab Dezember der SPD Vorsitz an Herrn Walter-Borjans und Frau Esken gehen könnte und ein Ausstieg aus der GroKo ( https://www.tagesschau.de/inla…ichwahl-tv-duell-101.html ) dann eingeleitet wird mit Diskontinuität ( https://www.bundestag.de/servi…/glossar/D/diskont-245382 ) rechnen!

    Und wer weiß, ob die nächste Regierung dass überhaupt nochmal anpacken würde ...


    Der 29.11.2019 ist in zweierlei Hinsicht wichtig für das Gesetz. Was macht der BR und welches SPD-Duo setzt sich am 29. November bei der Abstimmung durch!