Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Ich habe heute von einem Kollegen die Info erhalten, dass seine Hauptsachbearbeiterin vom Sozialamt (die er gut kennt) ihn gestern anrief und mitteilte, dass sie eine - natürlich noch inoffizielle - Mitteilung aus politischer Ebene erhalten habe, Wonach das AEG ab 1.1.20 kommt.

    Guten Morgen,


    ich habe läuten hören, dass das AEG "geteilt" werden soll.

    Die Änderungen zum Behindertenrecht etc. sollen durchgewunken werden und die Änderungen zum Elternunterhalt sollen in den Vermittlungsausschuss gehen.

    Aber das glaube ich nicht. Davon hätten wir so kurz vor dem Termin sicherlich etwas gehört.


    Das der Bürgermeister von Hamm, der gleichzeitig noch Vorsitzender des Städtetages ist, von Mehrbelastungen von 1,2 Millionen für seine Stadt spricht ist einfach eine unverschämte und dreiste Lüge, die an Peinlichkeit nicht zu überbieten ist!


    Woher weißt du das ? Hast du nachgerechnet?

  • Die CDU/CSU und SPD Ministerpräsidentrn waren ja auch bei den Koalitionsverhandlungen dabei.

    Gestern wurde hier eine Antwort von MdB Heilmann gepostet.

    Im letzten Absatz sagte er:


    Die von CDU/CSU und SPD mitregierten Bundesländer werden auf eine einheitliche Stimmabgabe des jeweiligen Bundeslandes im Hinblick auf die Zustimmung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz hinwirken. Diesbezüglich hoffe ich, dass auch die Grünen ihrer Verpflichtung im Bundesrat nachkommen werden.


    Ich kann mit nicht vorstellen, dass ein CDU/CSU und SPD regierte Land gegen den Koalitionsvertrag stimmen wird!

  • Wo hast du das denn gehört?

  • Guten Morgen,


    ich habe läuten hören, dass das AEG "geteilt" werden soll.

    Die Änderungen zum Behindertenrecht etc. sollen durchgewunken werden und die Änderungen zum Elternunterhalt sollen in den Vermittlungsausschuss gehen.

    Aber das glaube ich nicht. Davon hätten wir so kurz vor dem Termin sicherlich etwas gehört.

    Das ist Quatsch, eine Änderung des Gesetzes ist nicht möglich.

    Es müsste den ganzen parlamentarischen Prozess erneut durchlaufen.

  • Das ist Quatsch, eine Änderung des Gesetzes ist nicht möglich.

    Es müsste den ganzen parlamentarischen Prozess erneut durchlaufen.

    eine Änderung kann zwar der Bundesrat am Freitag zwar nicht beschließen, aber den Vermittlungsausschus einschalten


    "Der Vermittlungsausschuss hat keine abschließenden Entscheidungsrechte. Er ist nicht berechtigt, selbst Änderungen eines Gesetzes verbindlich zu beschließen. Der Ausschuss ist kein "Überparlament". Er kann lediglich Einigungsvorschläge unterbreiten, die anschließend der Zustimmung des Bundesrates und gegebenenfalls auch zunächst noch einmal der Zustimmung des Bundestages bedürfen."


  • eine Änderung kann zwar der Bundesrat am Freitag zwar nicht beschließen, aber den Vermittlungsausschus einschalten

    "Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 104 Absatz 4 des Grund-gesetzes zuzustimmen."


    "Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Einberufung des Vermitt-lungsausschusses zu verlangen. Durch materielle Änderungen des Gesetzes sol-le sichergestellt werden, dass sich der Bund zur Kompensation von finanziellen Mehrbelastungen für die Länder und Kommunen verpflichtet. Zudem empfiehlt er das Fassen einer Entschließung, mit der eine verlässliche Datengrundlage für die aus dem Gesetz erwachsenden Kosten angemahnt wird."


    das ist die augenblickliche Situation

  • ich denke auf Phönix wird es im TV-Gerät ich zu sehen sein

    Am Freitag, 29. November, steht der Haushaltsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (9 bis 10.45 Uhr) auf der Tagesordnung. Im Anschluss ist gegen 12.30 Uhr die Beschlussfassung des Bundesetats in namentlicher Abstimmung angesetzt. phoenix berichtet von 8.45 Uhr bis 13 Uhr live.

    Im Anschluss zeigt phoenix eine Zusammenfassung der Plenarsitzung des Bundesrates.

  • Guten Morgen an alle.


    Ich habe heute von einem Kollegen die Info erhalten, dass seine Hauptsachbearbeiterin vom Sozialamt (die er gut kennt) ihn gestern anrief und mitteilte, dass sie eine - natürlich noch inoffizielle - Mitteilung aus politischer Ebene erhalten habe, Wonach das AEG ab 1.1.20 kommt.

    Also, ich bin voller Hoffnung! ?

    Hoffentlich wird es genau SO eintreffen!!

  • Ich habe gestern noch eine Mail aus Kreisen der FDP erhalten mit dem Wortlaut, dass zwar noch die Verteilung der entstehenden Lasten auf Kommunen bzw. den Bund zu klären wäre, man aber zuversichtlich ist, dass diese Frage noch geklärt wird.


    Das klingt auch erstmal nicht schlecht.


    Ich werde heute Abend nochmal darauf antworten.

  • ich habe eine Email an die SPD Fraktion bezüglich der Äußerungen von Helmut Dedy geschrieben, diese haben mir geantwortet.


    Herr Dedy würde lediglich seine Meinung kundtun, er sei nicht entscheidungfähig und das aktuell nicht davon ausgegangen wird, dass der Vermittlungsausschuss ausgerufen wird, sondern das Gesetz wie geplant am 01.01.2020 in Kraft tritt

  • Gerade erhielt ich folgende Aussage der VDK aus Berlin:


    vielen Dank für Ihr Anschreiben und die Schilderung Ihrer Situation und die Darstellung der Argumente. Ähnliche Schreiben haben uns in letzter Zeit sehr häufig erreicht. Wir als VdK haben jederzeit unsere Unterstützung für das Angehörigenentlastungsgesetz kundgetan und dies auch bei einer Anhörung im Arbeits- und Sozialausschusses des Bundestages getan.

    Wie Sie bestimmt wissen, ist aber nicht der Bundestag das Problem sondern die Länder im Bundesrat. Deswegen haben wir unsere Landesverbände aktiviert, die durch Anschreiben an die jeweiligen Landesregierungen und weitere Lobbyarbeit versuchen, die Länder zu überzeugen. Aber die Prognosen sind nicht gut und es ist zu erwarten, dass das Gesetz am 29. November an den Vermittlungsausschuss überwiesen wird. Wir können Ihnen Betroffenen nur raten, sich noch einmal durch eine Mail oder Brief an Ihre Landesregierung, respektive Ihren Sozialminister oder Sozialministerin zu wenden, umso den Druck noch einmal zu erhöhen.

    Denn wenn die Landesregierungen bemerken, wie sehr das Problem ihre Bevölkerung und damit auch Wählerschaft betrifft, könnte hier noch ein Einlenken bewirkt werden.

    Mit freundlichen Grüßen


    ;(