Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Schleichwerbung und Nützlichkeit müssen sich nicht ausschließen. Zumal ja auch in der von dir verlinkten Seite einiges zumindest angreifbar war. Wir haben uns hier entschieden, uns nicht als Reklamegäule mißbrauchen zu lassen. Es gibt ganz Foren, die mal gut waren, die eben über so etwas völlig verkommen sind.


    Wir sind hier sehr versteckt. Jeder, der uns findet, dem traue ich zu, auch andere Seiten zu finden und sich dort einzulesen.


    Bitte hab Verständnis für unsere Haltung.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    hab ich mir auch gedacht. Nur, man muss es ab und zu mal erklären. Hinzu kommt noch, dass ich zunehmend die Tendenz entdecke, dass auf so Anwaltsseiten streitige Positionen als unstreitig dargestellt werden, wortgewaltig und überzeugend. So unter dem Motto, wenn der Ex anderer Ansicht sei, dann müsse man halt klagen und man helfe gerne.


    Diese Entwicklung macht mich nicht unbedingt glücklich.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo zusammen,


    folgendes Fallbeispiel.


    Der Sohn hat die Rechtswahrungsanzeige 2014 bekommen und nach der Überprüfung wurde er als nicht Unterhaltspflichtig eingestuft.

    Bei der damaligen Angabe der abzugsfähigen Positionen wurde auch eine hohe Summe an zusätzlichem Sparen mit angegeben und auch bis dato gespart.

    Jetzt sieht es so aus, dass der Sohn im Januar 2021 unter der 100.000€ Grenze liegt. Kann der Sohn dann ab Januar 2021 einfach mit dem bis dato zusätzlichen Sparen aufhören bzw. Einstellen? Oder hat die Rechtswahrungsanzeige aus 2014 noch Aktualität?


    Grüße Tom

  • Hallo Tom,

    hat die Rechtswahrungsanzeigeaus 2014 noch Aktualität?

    mach meiner Meinung ist diese weiter gültig und zu beachten.

    Kann der Sohn dann ab Januar 2021 einfach mit dembis dato zusätzlichen Sparen aufhören

    Wenn er unter der Grenze liegt, wird er keinen UE zahlen müssen.

    Eine Auskunftspflicht ist daher kaum zu befürchten.

    Er könnte das Sparen also stoppen.

    (warum das Amt hier so agiert hat ist unklar, man darf nicht auf Kosten der Unterhaltsminderung sein Vermögen steigern)


    Wann war der letzte Kontakt mit dem Amt?

    Wurde er weiter regelmäßig überprüft?


    Gruß


    frase

  • Hallo Tom,


    was mir da bekannt ist, würde eine Forderung nur 12 Monate rückwirkend greifen.

    Da eine zeitnahe Verfolgung hier vollkommen ausgeblieben ist, braucht sich der UHP eigentlich nicht mehr auf eine Zahlung einstellen.

    Da ab 2020 das AEG greift, sollte ab 2021, wenn unter der Grenze, die Sache klar sein.

    Es gibt aber auch Ämter, die dann plötzlich im Dezember eine Auskunft wünschen und damit dann versuchen, die Verjährung (zumindest für das eine Jahr) auszuhebeln. (Ich meine natürlich dann die Situation für 2019)


    Gruß


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