Gewaltschutzantrag

  • Guten Tag, meine Freundin hat unbegründet in Rage einen Gewaltschutzantrag gestellt.

    Am selben Tag hat sie sich beruhigt und ein neuen Brief geschrieben, in dem steht, dass sie den Antrag zurücknehmen möchte.

    Das Problem hierbei, wir haben ein kleines Baby und natürlich würde das Jugendamt informiert.

    Wir haben zwar einen Brief erhalten, dass das Gewaltschutzverfahren geschlossen sei.

    Aber am nächsten Tag auch wieder einen Brief, indem wiederum steht, dass am 04. September doch ein Geritchtermin zustande kommen soll.

    Diesen könne man wohl auch nicht negieren.

    Mann muss also hingehen.


    Meine Frage, was kann man tun, dass uns der Kleine nicht abgenommen wird.

    Die werden sich ja sicher nicht damit zufrieden geben, wenn die Mutter jetzt meint, dass sie den Antrag unbegründet gestellt hat.

    Dürfen Sie uns den Kleinen dann trotzdem abholen?

    Ist ein Anwalt in diesem Fall ratsam?


    Ich hoffe Ihr habt ein paar Tipps.

    Ihm geht es ja sehr gut bei uns.


    LG

  • Hi,


    mal wieder eine sehr unerfreuliche Situation. Entweder, die Freundin sagt die Wahrheit, was wir nicht wissen, dann kann noch ein Strafverfahren auf dich zukommen, oder aber es kommt ein Verfahren auf die Freundin wegen falscher Verdächtigung zu. Muss beides nicht sein, kann aber. Das ist der eine Teil der Geschichte. Dass das Kind jetzt aus der Familie rausgenommen wird, ist eher unwahrscheinlich. Wir wissen nicht, inwieweit das Kind in diese Auseinandersetzung involviert war. Das wird eben genau geprüft werden, das können wir hier nicht abschätzen.


    Herzlichst


    TK