Mama lässt sich vom Stiefvater scheiden, was passiert mit dem Haus? Muss Unterhalt bezahlt werden?

  • Hallo,


    der Mann von meiner Mutter hat Sie öfters geschlagen und ist auch fremd gegangen, jetzt ist der Mann aus Ihrem gemeinsamen Haus ausgezogen und meine Mutter wohnt noch in dem Haus.


    Das Haus gehört zurzeit noch beiden und die monatlichen Kosten werden von dem Konto des Mannes abgezogen, da er der Kreditnehmer ist.

    Jetzt aber verklagt der Mann meine Mutter auf Unterhalt, meine Frage dazu:


    Normalerweise kenne ich das, das Frauen, Männer auf Unterhalt verklagen, aber in unserem Fall ist das umgekehrt. Hat denn ihr Mann überhaupt Ansprüche? Weil meine Mutter verdient weniger als er und könnte meine Mutter theoretisch Ihn auch auf Unterhalt verklagen?



    Wie gesagt, sie wohnt noch in dem Haus und sie will das Haus behalten

  • Hallo Kakashi, willkommen hier im Forum.


    bei einem Scheidungsverfahren haben beide Partner die gleichen Rechte. Es kommt also auf die jeweilige Situation an.


    1. Gibt es einen Ehevertrag?

    2. Das Haus gehört noch der finanzierenden Bank, diese muss allen weiteren Schritten zustimmen!

    3. Wenn ein Partner auszieht, steht ihm möglicherweise eine Nutzungsausfallentschädigung zu.

    4. Unterhaltsanspruch kann diese Nutzungsentschädigung (teilweise oder völlig) verdrängen.


    Rate deiner Mutter dringend zu einer Rechsberatung. Mit der Klage hat der Stiefvater seine Ansprüche deutlich gemacht.


    LG frase

  • Hi,


    im Augenblick geht es wohl um den Unterhalt für das Haus, nicht so sehr um den Unterhalt für die Ehepartner. Da sieht es wie folgt aus: letztlich müssen beide den Verpflichtungen nachkommen. Zusätzlich muss die Mutter für den Teil des Hauses, welches dem Mann gehört, Nutzungsentschädigung zahlen. So sieht es im Innenverhältnis aus.


    Da die Mutter ohnehin einen Anwalt benötigt, auch mein dringender Rat: ab zum Anwalt.


    Herzlichst


    TK

  • 1. Nein es gibt keinen Ehevertrag

    2. Der Kredit für das Haus läuft über dem Mann und es wird auch von seinem Konto abgebucht...


    Der Mann ist aus dem Haus ausgezogen und der volle Betrag für die Kosten des Hauses wird von seinem Konto abgebucht, aus diesem Grund hat er wohl meine Mutter auf Unterhalt angeklagt, also geht es nicht um Trennungsunterhalt, sondern um Unterhalt für das Haus? Und könnte er dann da Recht bekommen?



    Am besten wäre es, wenn er aus dem Grundbuch austreten würde und das Haus komplett auf meiner Mutter überschrieben wird, dann besitzt er zwar nichts mehr, aber dann muss sich meine Mutter um die Kosten bzw. um den Kredit des Hauses kümmern

  • Am besten wäre es, wenn er aus dem Grundbuch austreten würde und das Haus komplett auf meiner Mutter überschrieben wird, dann besitzt er zwar nichts mehr, aber dann muss sich meine Mutter um die Kosten bzw. um den Kredit des Hauses kümmern

    Das wird der Stiefvater bestimmt etwas anders beurteilen und ohne Zustimmung der Bank ist das auch nicht möglich.

    Selbst wenn der Stiefvater das machen würde und die Bank einer weiteren Finanzierung alleine durch deine Mutter zustimmt, bleibt hier die Frage des Zugewinns in der Ehezeit zu beantworten.

    Deine Mutter kann froh sein, das der Stiefvater ausgezogen ist, damit hat er sein Wohnrecht freiwillig aufgegeben.

    Tk hat schon auf die fehlenden Informationen hingewiesen.

    Daher nochmal der dringende Rat, sich an einen Anwalt zu wenden.


    LG frase

  • Hi,


    den letzten Satz des Fragestellers hatte ich glatt überlesen. Also, das Grundbuch ist kein Verein, aus dem man austreten kann. Und - abgesehen von den banktechnischen Problemen, auf die mein Vorschreiber schon hingewiesen hatte - wieso sollte der Ehemann auf seine Hälfte des Hauses verzichten?


    Herzlichst


    TK

  • 2. Das Haus gehört noch der finanzierenden Bank, diese muss allen weiteren Schritten zustimmen!

    Nope.

    Das Haus gehört demjenigen, der im Grundbuch als Eigentümer steht.

    Die Bank hat allenfalls eine erstrangige Grundschuld auf dem Haus.

    In Folge muss die Bank einem Verkauf oder Übertragung des Hauses in keinster Weise zustimmen - die Grundschuld bleibt schlichtweg bestehen wie sie ist.


    Die Bank ist lediglich dann mit im Boot wenn das Darlehen zukünftig von nur einem Darlehensnehmer weitergeführt werden soll. Ob die Bank dem Zustimmt ist immer schwer vorherzusehen - letztlich gibt es auf deren Seite wenige Gründe "einfach so" auf eine Sicherheit zu verzichten.