Öffentlicher Dienst - Disziplinarverfahren wegen Kritik an Elternunterhalt (Verfassungstreue)

  • Warum zahlst du Unterhalt, wenn dein Erzeuger nie für dich gezahlt hat?

    Die Sache ging vor das Amtsgericht und wie hier alle wissen... "Unterhalt zwischen Verwandten ist völlig unabhängig von der sozialen Qualität der Beziehung [...]". Vorsätzliche schwere Verfehlungen wie Gewalt gegen meine Mutter oder mich... gab es nicht. Durch weitere Instanzen habe ich mich dann nicht mehr geschlagen.

  • Da bin ich beruhigt. Ich weiß nicht, bis wann sich diese Sache klärt. Vermutlich wurde hier ein Fass aufgemacht, welches schnell wieder geschlossen wird. Ohne meine Behörde schlecht­re­den zu wollen, ich vermute... dass bei einem Finanzamt oder einer Stadtverwaltung... es nicht so gekommen wäre. Aber vielen Dank für Euren Zuspruch, ich werde mich melden, wenn ich diese Angelegenheit klären konnte bzw. sie sich von selbst klärt. Einige Behörden ziehen eine gewisse Paranoia an und durch meine... rauscht sie seit ca. zwei Jahren.^^


    Ich hätte noch eine Frage bezüglich Vermögen. Gibt es hier im Forum eine Karte, welche Auskunft erteilt, welcher Berechnungsschlüssel für welches Bundesland gilt? In "einigen Regionen" geht man ja nach den tatsächlich absolvierten Berufsjahren. Anderswo wird Bezug auf einen Durchschnittswert an Berufsjahren genommen. Meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestelltin darf ich ja nicht mit einrechnen, wenn Variante 1 vorliegt. Vermögen war bei mir bislang kein Thema, da ich mein Konto relativ "leer" halte.

  • Vorsätzliche schwere Verfehlungen wie Gewalt gegen meine Mutter oder mich... gab es nicht.

    Das Nichtzahlen von Unterhalt an sein Kind ist eine schwere Verfehlung, es sei denn er war aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen. Kindesunterhalt ist privilegiert, das heißt, dass der Unterhaltsschuldner alles zu unternehmen hat, um den Unterhalt des Kindes sicher zu stellen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Gibt es hier im Forum eine Karte, welche Auskunft erteilt, welcher Berechnungsschlüssel für welches Bundesland gilt? In

    Gibt es nicht.

    Die Leitlinien der OLG sagen nichts über den Einsatz von Vermögen aus.


    Vergiss alle im Netz kursierenden Berechnungsverfahren.


    Es gibt nur Urteile.

    Der wichtigste Grundsatz ist, dass dem UHP so viel Vermögen zu verbleiben hat, dass er selbst nie auf Sozialhilfe angewiesen sein wird.


    Ich kenne kein einziges Urteil, in dem ein noch Berufstätiger zu EU aus Vermögen verurteilt wurde.

    Unterhalt aus Vermögen ist ein heißes Eisen für jedes SA.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • guten abend maria,


    ich habe mir an dieser stelle einen *sockenaccount* erstellt, denn ich möchte nicht wirklich mit der folgenden kritik hier im forum in verbindung gebracht werden.


    viele foristen sind primär verzweifelt und aus verzweiflung quatscht man viel, sachen - wie der elternunterhalt - belasten menschen. wenn ich mir hier jedoch oft kommentare ansehe, lese ich eine gewisse freizügigkeit hinsichtlich persönlicher probleme heraus.


    natürlich wird eine person verwundert reagieren, wenn du aus dem nichts von einer sache sprichst, von welcher sie noch nie gehört hat. natürlich wird man der annahme sein, daß du hier von der flachen erde sprichst, wenn die person nur des kindesunterhalt kennt.


    ohne die entsprechenden gesetzesgrundlagen und vielleicht noch urteile.. wird es schwer, dir da zu glauben. deine vorgesetzte hat in meinen augen verständlich gehandelt, es gibt viele leute - die ohne es zu wissen - recht stark und teils auch aggressiv argumentieren. du machst hier im forum nicht einen solchen eindruck auf mich, doch viele informationen in kurzer zeit, in einer mittagsrunde angesprochen, können menschen überfordern und wenn du dann noch gegenüber einen person, die zwei staatsexamen abgelegt hat, die kompetenz dieser - gern auch durch eigenes fachwissen (spielt ja keine rolle) - vor versammelter belegschaft in frage stellst, da muss man sich nicht wundern, wenn die person in einer trotzreaktion alle register zieht. die kollegin ist neu, sie ist deine vorgesetzte.. autorität sollte man nicht anzweifeln, wenn kein näheverhältis besteht. in einem gerichtsverfahren hilft es auch nicht, die moral ins feld zu bringen, denn dann wenden sich die von dir ab, die das urteil sprechen.


    ich halte es privat so, niemand weiß, daß ich unterhalt für meine eltern zahlen muß, dadurch kann mich auch niemand bei einem sozialamt anschwärzen und bestimmte möglichkeiten.. wie ein zweitkonto, welches über einen freund läuft.. anzeigen. man neigt dazu, sich zu verquatschen und man neigt dazu, gegen ungerechtigkeit anzureden.


    was nützt es dir, wenn du auf probleme.. wie elternunterhalt hinweist, wenn doch die adressaten deiner botschaft das problem nicht lösen können. deine kollegen und freunde hören dir nur zu, fühlen sich besser, daß es ihnen nicht so schlecht ergangen ist bzw. hoffen, daß der kelch an ihnen vorübergeht.


    im öffentlichen dienst sollte man sich generell zurückhalten. wenn man denkt, daß kollegen freunde sind, sollte man sich nicht wundern, wenn schnell ein messer in dem eigenen rücken landet. es gibt viele menschen, die nutzen schwächen nur aus.


    einfach die klappe halten und es aushalten.. freunden von unterhaltsfällen erzählen.. hat hier im forum.. niemanden geholfen. helfen kann nur die politik.

  • Das Nichtzahlen von Unterhalt an sein Kind ist eine schwere Verfehlung, es sei denn er war aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen. Kindesunterhalt ist privilegiert, das heißt, dass der Unterhaltsschuldner alles zu unternehmen hat, um den Unterhalt des Kindes sicher zu stellen.

    man sollte leuten keine falsche hoffnung machen, man zieht am ende nur vor gericht und verliert unnötig geld. nicht-zahlung von unterhalt war in keinem urteil eine schwere verfehlung. andere gründe - gewalt, vergewaltigung, schläge, vernachlässigung (in bestimmten fällen) sind solche verfehlungen.

  • Hallo AO,

    Sie haben den Sinn dieses Forums nicht verstanden. Ohne solch Foren haben Betroffene nur die Möglichkeit sich zum Teil nutzlose und teure „Expertisen“ von Juristen einzuholen oder sie bezahlen einfach, weil da plötzlich die Übermächtigkeit des Staates in der Form einer Behörde gegenüber steht.

  • autorität sollte man nicht anzweifeln

    Aus welchen Jahrhundert stammst du denn?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • nicht-zahlung von unterhalt war in keinem urteil eine schwere verfehlung

    OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 15 UF 605/99


    Verwirkung von Elternunterhalt


    Wenn ein Vater sich nach Scheitern der Ehe um das zu dieser Zeit zwei Jahre alte Kind nicht mehr kümmert und auch, nachdem das Kind den Haushalt der Mutter verlassen hat, keinen Kontakt zu dem (nunmehr erwachsenen) Kind sucht, liegt hierin eine vorsätzliche schwere Verfehlung des Vaters gegenüber dem Abkömmling im Sinne des § 1611 Abs. 1 S. 1 BGB.

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  • Hi,


    ehe ich hier als Mod eingreife, eine dringende Bitte an alle, insbesondere an Maria: Deine erste Frage hatte ein Disziplinarverfahren zum Inhalt. Ist eigentlich kein Thema für dieses Forum, und Maria hat es auch nicht geschafft, trotz aller Hinweise, mal den Streitgegenstand konkret zu benennen. Das wäre Voraussetzung für eine substantiierte Stellungnahme gewesen. Wenn man das denn überhaupt unter den Oberbegriff "Familienrecht" bekommt. Ich habe dennoch nicht administrativ eingegriffen, einfach, weil mir Maria leid tat, und vielleicht wäre ja noch ein Familienrechtsfall daraus geworden, ist es aber nicht. Das Thema können wir also haken.


    So, dann wird an dieses Thema ein völlig anderes andedoppt, mit neuer Frage hätte eigentlich ein neues Thema eröffnet werden müssen. Und wieder völlig allgemein gehalten, so dass man nicht helfen kann.


    Maria, wenn du da noch einen Gedankenaustausch willst, eröffne bitte einen neuen Thread, und das nicht so allgemein, sondern auf den Punkt formuliert. Es gibt ja eine Gerichtsentscheidung. Von wann? Warst du anwaltlich vertreten? Was ist der genaue Tenor, bitte reinstellen. Ohne Namen u.s.w. Und dann die Begründung inhaltlich wiedergeben, oder reinkopieren. Teile uns weiter mit, ob sich seitdem was geändert hat (neue Unterhaltsberechtigte, etwa Kinder, Ehepartner) dazu gekommen.

    So, und dann können wir vielleicht sinnvoll weitermachen. Alles andere ist Zeitverschwendung.


    Herzlichst


    TK

  • Deine erste Frage hatte ein Disziplinarverfahren zum Inhalt.

    Das sehe ich nicht so.

    Es ging eindeutig um Elternunterhalt.


    Ich zahle nun seit ca. fünf Jahren Unterhalt für meinen Erzeuger


    Auf meine Aussage hin, dass man "am Sozialstaat zweifeln könnte, wenn man sich den Elternunterhalt anschaut


    Meine Vorgesetzte (Juristin) hat in diesem Augenblick bezweifelt, dass es etwas wie den Elternunterhalt überhaupt gibt


    Eine Kritik an Unterhaltszahlungsverpflichtungen


    Es macht mich jedoch wütend, wenn eine Ungerechtigkeit - wie der Elternunterhalt



    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

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  • Eine objektive Wirklichkeit gibt es halt nicht.

    Es sieht jeder das, was er sehen will.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ich hätte noch eine Frage bezüglich Vermögen. Gibt es hier im Forum eine Karte, welche Auskunft erteilt, welcher Berechnungsschlüssel für welches Bundesland gilt? In "einigen Regionen" geht man ja nach den tatsächlich absolvierten Berufsjahren. Anderswo wird Bezug auf einen Durchschnittswert an Berufsjahren genommen.




    jetzt ist es amtlich :)

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen