Wird die Finanzierung einer selbsgenutzen Wohnung immer anerkannt, auch wenn schon Post vom Amt kam?

  • Hallo Freunde,


    Erstmal vielen Dank für die vielen Mitstreiter hier im Forum. Habe die letzten Monate leise mit gelesen und bin sehr dankbar für alle wertvollen Informationen die hier diskutiert werden.


    Kurz zu meiner Situation:


    Ich habe auch Post vom Amt bekommen und wie es aussieht muss ich wohl auch EU zahlen. Ich plane aber schon lange eine Wohnung zum eigennutzen zu kaufen. Darf ich das jetzt überhaupt noch ohne weiteres? Werden Zins und Tilgungszahlungen. Immer anerkannt oder muss ich mir Sorgen machen, dass mir das Amt ein Strich durch die Rechnung macht?


    Habe etwas Sorge dass ich am Ende mit SA- und Kreditzahlungen darstehe und beides zusammen nicht mehr stemmen kann. Eine Finanzierung wäre also nur möglich, wenn sie vom Amt anerkannt wird.


    Kennt sich hier jemand aus? Stehe kurz vorm Notartermin, aber solange dass 100.000 Euro gesetz nicht sicher kommt, fühle ich mich mit diesem Schritt noch unwohl.


    In meinen Internetecherchen war immer nur von bestehenden Immobilien die Rede und das man sein Vermögen nicht absichtlich schmälern darf...


    Ich hoffe ich finde hier jemanden der sich auskennt.

  • Ich habe auch Post vom Amt bekommen und wie es aussieht muss ich wohl auch EU zahlen. Ich plane aber schon lange eine Wohnung zum eigennutzen zu kaufen. Darf ich das jetzt überhaupt noch ohne weiteres? Werden Zins und Tilgungszahlungen. Immer anerkannt oder muss ich mir Sorgen machen, dass mir das Amt ein Strich durch die Rechnung macht?

    wenn der Unterhaltspflichtige vor Erhalt der Rechtswahrungsanzeige den Kredit aufgenommen hat, dann ist die Anerkennung in der Regel unproblematisch


    wird ein Kredit nach Erhalt der Post aufgenommen wird, dann pflegen die Sachbearbeiter des Sozialamts dies in der Regel abzulehnen


    im übrigen wird beim Eigentum ein sogenannter Wohnwert angerechnet, liegt irgendwo zwischen 40 bis 800 €


    Beispiel


    Kredit 800 €

    davon Zinsen 200 € = voll abzugsfähig bis zur Höhe des Wohnwerts

    davon Tilgung 600 € = voll abzugfähig bis zur Höhe des Wohnwerts


    beträgt der Wohnwert 800 €, dann ist ist die Folge, kein Cent kann abgezogen werden


    siehe dazu das Urteil des BGH, siehe hier

    Urteil


    Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuziehen, ohne dass dies seine Befugnis zur Bildung eines zusätzlichen Altersvorsorgevermögens schmälert

    .b)Der den Wohnvorteil dann noch übersteigende Tilgungsanteil ist als Vermögens-bildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten im Rahmen der sekundären Alters-vorsorge auf die Altersvorsorgequote von 5% des Bruttoeinkommens des Eltern-unterhaltspflichtigen anzurechnen.



    wenn also die Finanzierung auf voller Abzugsfähigkeit beruht, dann wird das nichts

  • und das man sein Vermögen nicht absichtlich schmälern darf...

    Du denkst falsch.

    Man schmälert ja sein Vermögen nicht, wenn man sich eine Immobilie zu legt und diese finanziert.

    Im Gegenteil, dabei handelt es sich um Vermögensbildung.

    Vermögensbildung im Rahmen der eigenen Altersvorsorge ist durchaus möglich, übermäßige Vermögensbildung zu Lasten des UHB wird allerdings nicht anerkannt.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Vielen Dank erst einmal für die raschen Antworten und euer Know-How


    wird ein Kredit nach Erhalt der Post aufgenommen wird, dann pflegen die Sachbearbeiter des Sozialamts dies in der Regel abzulehnen


    Bedeutet das meine Zahlungen an die Bank würden überhaupt nicht anerkannt werden? Wie darf ich eine Ablehnung verstehen?


    Mal angenommen ich hätte Kredit- und Zinszahlungen von 800,- Euro.

    Der Wohnvorteil läge bei 70qm2 ebenfalls bei 800Euro.

    Sprich wird mir zu meinem Gehalt 800 Euro dazugerechnet,


    Bei einem hohem Bedarf meines Vaters müsste ich dann nicht nur den bisher geforderten Betrag bezahlen, sondern sogar noch mehr auf Grund des Wohnvorteils? Zusätzlich kämen dann noch die vollen Tilgungs- und Zinszahlungen der Bank, da diese nicht berücksichtigt werden?


    Also bisherige Forderung + 800 Wohnvorteil (zum Gehalt dazu gerechnet) + 800 Zins & Tilgungszahlung


    Das würde mir ja realistisch gesehen solange mein Vater lebt die Möglichkeit nehmen in ein selbstgenutztes Eigenheim zu investieren, auch wenn Mietzahlungen ähnlich der Rate eines Kredits wären?


    Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuziehen, ohne dass dies seine Befugnis zur Bildung eines zusätzlichen Altersvorsorgevermögens schmälert

    .b)Der den Wohnvorteil dann noch übersteigende Tilgungsanteil ist als Vermögens-bildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten im Rahmen der sekundären Alters-vorsorge auf die Altersvorsorgequote von 5% des Bruttoeinkommens des Eltern-unterhaltspflichtigen anzurechnen.


    Vor rausgesetzt das SA erkennt den Kredit an, was nach Erhalt der RWA ja nicht mehr der Fall zu seins scheint?


    Du denkst falsch.

    Man schmälert ja sein Vermögen nicht, wenn man sich eine Immobilie zu legt und diese finanziert.

    Im Gegenteil, dabei handelt es sich um Vermögensbildung.

    Vermögensbildung im Rahmen der eigenen Altersvorsorge ist durchaus möglich, übermäßige Vermögensbildung zu Lasten des UHB wird allerdings nicht anerkannt.


    Richtig, mein Fehler. Man schmälert sein Einkommen, nicht sein Vermögen. Danke für den Hinweis.


    Dann stellt sich die Frage was eine übermäßige Vermögensbildung im Auge des SA darstellt. Der Kauf einer Wohnung sollte doch eigentlich im Sinne des Staates sein und nicht vom SA abgelehnt werden können. Wenn ich also in eine berufliche Altersvorsorge zusätzlich einzahle, müsste ich mich nach derzeitigem Stand für eines der beiden entscheiden um unter 5% zu bleiben?


    Verzeiht meine vielen Fragen. Ich habe das Thema bisher nur im Stillen verfolgt, in der Hoffnung einer baldigen Umsetzung des Gesetzesentwurfs.

    Jetzt kam die Traumwohnung allerdings schneller als gedacht und wie es aussieht steht und fällt meine Zukunftsplanung mit einem Gesetzesentwurf...


    Ich denke um ein rechtlichen Beistand vor dem Notartermin komme ich wohl nicht rum.


    Trotzdem vielen Dank schon einmal für all eure Antworten. Ich drücke uns allen die Daumen, dass die Regierung bald in die Pötte kommt.


    Gruß, 123dermensch

  • Bedeutet das meine Zahlungen an die Bank würden überhaupt nicht anerkannt werden?

    Überhaupt nicht, nein.

    Wenn ein Wohnwert dem Einkommen zugeschlagen wird, dann müssen zumindest die Zinsen und die Tilgung im Rahmen der Altersvorsorge anerkannt werden. Im günstigsten Fall geht es zu 0 auf.

    Ich denke um ein rechtlichen Beistand vor dem Notartermin komme ich wohl nicht rum.

    Spar dir das Geld.

    Ein RA sagt dir auch nichts anderes, eher weniger.


    Ich würde den Erwerb einer Immobilie nicht davon abhängig machen, ob ein Kredit in voller Höhe anerkannt wird oder nur teilweise.

    Das kann m.E. am Ende nicht so viel ausmachen.


    Das neue Gesetz wird wahrscheinlich kommen und die Preissteigerungen für Immobilien werden wahrscheinlich höher sein, als das, was du vielleicht mehr zahlen musst.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

    2 Mal editiert, zuletzt von awi ()


  • Hallo awi,


    danke fuer deine Antworten, das hilft mir aufjedenfall schon mal weiter. Wenn ich es richtig verstanden habe bedeutet dies, dass nur die Tilgungs-/ Zinszahlungen die den Wohnwert uebersteigen nicht annerkannt/ vom Einkommen abgezogen werden richtig?


    Wie sieht es aus wenn der Wohnwert hoeher ausfaellt als die Kreditzahlungen. Mit Tilgungsfreien Anlaufjahren der KFW ist so ein Szenario ja durchaus vorstellbar.


    Beispiel Wohnwert 800,- Euro

    Raten Kredit Zahlungen im ersten Jahr nur 600 ,- Euro


    Werden mir dann trotzdem 200,- Euro auf mein Einkommen dazu gerechnet? Sprich die Forderung vom SA faellt hoeher aus als bisher?


    Merci.

  • Beispiel Wohnwert 800,- Euro

    Raten Kredit Zahlungen im ersten Jahr nur 600 ,- Euro


    Werden mir dann trotzdem 200,- Euro auf mein Einkommen dazu gerechnet? Sprich die Forderung vom SA faellt hoeher aus als bisher?

    Die Ermittlung des angemessenen Wohnwerts ist eines der unberechenbarsten und strittigsten Aspekte des Elternunterhalts überhaupt. Ein UHP sollte darauf achten, dass man nicht Äpfel mit Birnen vergleicht. Berücksichtigt werden muss u.a. der Zustand der Immobilie, die Wohnlage, der Preis, den andere Mieter für vergleichbare Wohnungen zahlen, usw.


    Ich gehe mal von einem bereinigten Einkommen eines Alleinstehenden (ohne Immobilie) von 3000 EUR aus. Bruttoeinkommen 6000 EUR.

    Gefordert werden könnten 600 EUR.


    Nach dem Kauf der Immobilie wird ein Wohnwert von 800 EUR dem Einkommen hinzu gerechnet.

    Kredit: 800 EUR


    Davon Zinsen: 200 EUR

    Tilgung 600 EUR


    Die Zinsen müssen einkommensbereinigend anerkannt werden.

    Bei der Tilgung müssen mindestens 5% des Brutto anerkannt werden, also mindestens 300 EUR


    Jetzt könnten 750 EUR gefordert werden.


    Das sind 150 EUR mehr als ohne Immobilie. Ich gehe jetzt natürlich nur vom Unterschied aus. Wenn die 800 EUR Kreditraten sowieso schon die Schmerzgrenze sind, dann kannst du diese Rechnung vergessen.


    Aber unter Berücksichtigung der geplanten Gesetzgebung, des Alters und Gesundheitszustands des Elternteils, der Entwicklung der Immobilienpreise und des vielleicht steigenden Zinsniveaus...


    Würde sich ein Aufschieben des Kaufs lohnen?

    In 10 Jahren zahlst du vielleicht ein Vielfaches des heutigen Kaufpreises und dann sind die Zinsen vielleicht höher.


    Zur Zeit, als ich gebaut habe, lagen die Kreditzinsen für Immobilienkredite zwischen 7% und 8 % und steigen dann sogar weiter.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Hallo 123dermensch,


    in deiner aktuellen Situation würde ich mit dem Erwerb warten, bis das Gesetz verkündet ist.

    Dann kann dir der ganze Kram egal sein und du hast weniger schlaflose Nächte.

    Ich wohne in einem abbezahlten Haus, Ergebnis, Wohnwert wird als Einkommen dazu gerechnet.


    LG frase

  • Tja, ich hätte mir auch in den A**** beissen können damals. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich lieber günstig weiterfinanziert, anstatt den Rest auf einen Schlag abzuzahlen. Wenn ich schon die Begriffe Wohnvorteil und fiktiver Wohnwert lese wird mir schlecht. Irgend welche Fantasiezahlen werden berechnet, nur weil man anständig mit seiner Kohle umgegangen ist. Und dann die Feststellung, dass man als guter Deutscher in Miete zu leben hat, anstatt etwas zu besitzen.