Aufrechnung Kindesunterhalt durch Unterhaltsgläubiger

  • Hallo zusammen,

    nachdem mein Sohn zu mir gezogen ist, läuft gerade anwaltlich die Berechnung des durch die Mutter zu zahlenden Kindesunterhalts.

    Aktuell sind zwei Beträge offen, da die Mutter sich weigert zu zahlen bis alle Berechnung durch sind.
    Allerdings möchte sie von mir jetzt einen Nachteilsausgleich für das Realsplitting haben, welcher aus nachehelichem Unterhalt resultiert.

    Konkret heißt das, das sie von mir gut 1000 EUR haben möchte, mir aber mittlerweile den Mindestkindesunterhalt (100% der Düsseldorfer Tabelle) in Höhe von ca. 750 EUR schuldet.
    Meine Frage ist jetzt, ob ich als Unterhaltsgläubiger aufrechnen darf. Sprich ich zahle Ihr die 1000 EUR - 750 EUR = 250 EUR, mit dem Hinweis der Aufrechnung und einer Nachzahlung falls der Kindesunterhalt durch sie gezahlt wird oder anders entschieden wird, sprich sie ggf. nicht leistungsfähig ist.

    Ich weiß, dass Unterhaltsschuldner den Kindesunterhalt gegen den Unterhaltsgläubiger nicht aufrechnen dürfen, aber andersrum habe ich nichts gefunden.

    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte.


    Herzliche Grüße