Unterhalt Rückzahlung von zu viel entrichtetem Geld

  • Hallo liebes Forum, zum Thema

    bin Vater von zwei Kindern die bei ihrer Mutter leben. Seit Anfang dieses Jahres ist das zweite Kind plötzlich zu ihrer Mutter gezogen. Da dies sehr spontan war konnte ich das Essengelt, Versicherung, Handy etc. nicht sofort kündigen sondern erst zum Monatsende. Daher sind für mich Kosten aufgelaufen. Diese vordere ich nun ein beim Jugendamt bzw. Mutter ein (mit Belegen) , obwohl ich regulären Unterhalt zahle auch für Januar wird mir die Rückzahlung verweigert. Meine Rechtsanwaltin sträuben sich die Haare und wir wissen nicht weiter. Desweiteren bekomme ich von der Kindsmutter keine Angaben was die Kinder betrifft zwecks Urlaub fahren, Lehrvertrag usw. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht aber mir wird jegliche Information verwehrt und das Jugendamt tut nichts zur Sache. Bitte um Hilfe.

    Danke

  • Hi,


    wenn das Kind im Januar zur Mutter gezogen ist, dann bist du für Januar auch insgesamt noch in der Pflicht. Vielleicht mal ein anderes Beispiel: Wenn das Kind in einem Monat 18 wird, dann schuldest du auch noch für den ganzen Monat Kindesunterhalt.


    Nun zu den anderen Fragen: Willst du in den Urlaub fahren mit dem Kind oder wie? Mir fehlt da im Moment bei einem Kind, welches fast erwachsen ist, die Vorstellungskraft, wieso da wie informiert werden soll. Bitte gib uns da ein Beispiel, dann kann ich vielleicht auch helfen.


    Beim Lehrvertrag ist es doch ganz einfach. Wenn die Kids minderjährig sind, dann musst du den Lehrvertrag mit unterzeichnen, anders geht es bei gemeinsamen Sorgerecht nicht.


    Zur Funktion des Jugendamtes: sofern eine Beistandsschaft eingerichtet ist, dann ist das JA Interessenvertreter des Kindes, d.h. es muss dich gar nicht unterstützen. Sofern keine Beistandsschaft eingerichtet ist, kann das JA vermitteln bzw. das versuchen. Das Kind bzw. die Mutter zu irgend etwas zwingen kann es nicht.


    Nicht jede Verhaltensweise, die menschlich nicht in Ordnung ist, ist auch juristisch relevant. Deshalb hat es die Anwältin wohl auch beim Haaresträuben belassen.


    Herzlichst


    TK

  • Sorry du hast es glaube ich falsch verstanden. Kinder leben bei der Mutter. Es ganz einfach um die Informationspflicht der Mutter mir gegenüber wenn sie zum Beispiel wie Geschehen : in den Urlaub ins Ausland fährt, wenn das 16 jährige Kind die Regelschule beendet hat und wie es danach weiter geht. 16jahrige besucht ohne mein Wissen eine Fachabbi Schule. Das Problem ist, meine Kinder reden trotz meiner Nachfrage nicht mit mir. Bei Eltern besitzen das gemeinsame Sorgerecht. Thema Januar : Unterhalt wurde von mir gezahlt, nur hatte ich noch laufende Kosten, die nicht von einem auf dem anderen Tag umgemeldet werden konnten ( zur Kindsmutter) und ich diese ja von der Kindsmutter vordere, da ja mit der Unterhaltszahlung alle Leistungen beglichen worden sind. Also wie bekomme ich das Geld zurück? Habe auch Belege darüber.

  • Hi,


    ich denke, ich habe dich schon richtig verstanden. Seit Januar leben beide Kinder und nicht nur eines bei der Mutter.


    Zunächst zu den Zusatzkosten. Da hatte ich doch schon deutlich geschrieben, dass ich da keinen Weg sehe, diese beglichen zu bekommen. Es gibt da die Zauberworte Mehrbedarf und Zusatzbedarf. Du bist offensichtlich der Vertragspartner gewesen, ich sehe da einfach keine Anspruchsgrundlage. Und normalerweise finde ich Anspruchsgrundlagen, glaub es mir einfach mal.


    Nun zu den anderen Problemen: Urlaub ist eine Alltagsentscheidung des täglichen Lebens, die kann jedes Elternteil für sich fällen, es sei denn, der Urlaubsort wäre z.B. Palestina. Jetzt kommen wir zu dem wirklich erheblichen Teil. Es geht um die Zukunft bzw. um die Ausgestaltung der Ausbildung. Da ihr gemeinsames Sorgerecht habt, müsste eigentlich deine Unterschrift für eine neue Schule erforderlich sein. Es sei denn, das Kind bleibt auf der bisherigen Schule, geht nicht ab und dieser schulische Anschluß ist quasi von vornhrein integriert. Mal ein Beispiel: Kind besucht Gymnasium, geht nicht nach der mittleren Reife ab, sondern besucht die Schule weiter. Da ist keine Unterschrift von dir erforderlich. Da muss man also genau gucken.


    WEnn null Kontakt da ist, woher weisst du dann, wie es mit dem Kind ausbildungstechnisch weiter geht?


    Herzlichst


    TK