Muss ich mit Vermögen haften?

  • Hallo in die Runde,

    ich werde bald Post vom Sozialamt bekommen da mein Vater Sozialhilfe bezieht.

    Er hat fast nie gearbeitet in seinem Leben und daher nur wenig Unterhalt bezahlt daher dachte ich ich wäre da raus.

    Mein Lohn war immer unter der Zahlgrenze, weiß ich da ich für meine verstorbene Mutter auch so ein Schreiben bekam.

    Nun habe ich selber 2 Kinder und bin verheiratet. Ich habe die letzten Jahren eisern vom wenigen Einkommen gespart und Rücklagen gebildet.

    Laut meiner Internetrecherche müssen wir monatlich nichts zahlen da wir unter 3200€ Einkommen haben. Aber ich habe Angst um meine Ersparnisse kann man mir die jetzt wirklich weg nehmen. Ich bin derzeit Hausfrau wegen der Kinder, habe erst in ein paar Monaten Einkommen um die 1000€ Brutto. Danach dürfe ich ja nur noch um die 1000€ Altersvorsorge haben (für 20 Arbeitsjahre) und ein bisschen Notgroschen.

    Was kann ich tun ich verzweifle, wir wollten bald ein Haus kaufen, bin bereits auf der Suche nach einem Anwalt.

  • bis jetzt hat es noch kein Urteil gegeben zur Vermögensverwertung gegeben, wenn ein Unterhaltspflichtiger noch nicht das Rentenalter erreicht hat

    deswegen sollte sich ein Unterhaltspflichtiger darüber keine Sorgen machen


    erst ab Eintritt in die Rente ist ein Vermögen einzusetzen

  • Aber ich habe Angst um meine Ersparnisse kann man mir die jetzt wirklich weg nehmen.

    Wenn diese Ersparnisse aus deinem Einkommen stammen und du nicht eine halbe Million im Lotto gewonnen hast, sehe ich keine Gefahr, dass man dir deine Ersparnisse weg nehmen kann.


    bin bereits auf der Suche nach einem Anwalt

    Sich nach einem guten Anwalt umhören ist nicht verkehrt, aber konsultieren würde ich ihn noch nicht.

    Spar dir das Geld.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Die Ersparnisse sind alle vom Einkommen abgespart, es liegt alles auf einem Tagesgeldkonto und ist nicht in einer Altersvorsorge.

    Meine Sorge ist diese 5% Regel, da ich aktuell kein Einkommen habe und in Zukunft auch nur Brutto um die 1000€ haben werde da kommt ja nicht viel zusammen.

    Danach dürfte ich ja nur 1250€ Plus 10000€ Ersparnisse haben. Habe aber 35000€ angespart.

  • Danach dürfte ich ja nur 1250€ Plus 10000€ Ersparnisse haben.

    Vergiss das und die diversen Schonvermögensrechner.

    35.000 EUR Vermögen ist sicher.

    An das Geld kommt das SA nicht ran.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • es liegt alles auf einem Tagesgeldkonto und ist nicht in einer Altersvorsorge.

    Wie man Geld anlegt ist allein die Sache des UHP.

    Wichtig wäre nur, dass man von dem Konto, das man als Altersvorsorge deklariert oder deklariert hat, kein Geld für Konsum abfließt.

    Zumindest in dem Zeitraum, in dem der UHB bedürftig ist und das SA leistet.

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    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Habe aber 35000€ angespart.

    Welche Rente hast du mal zu erwarten?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • ok, gehen wir mal von einer Rente von 1000 EUR/ Monat aus.

    Du kannst folgendermaßen argumentieren.


    Mein Mindestselbstbehalt beträgt 1800 EUR.

    Das ist jetzt so, in 20 Jahren wird er höher sein.


    Meine Rente ist 1000 EUR.

    Es muss mir so viel Vermögen verbleiben, um für den Rest meines Lebens monatlich 800 EUR von meinem Vermögenskonto entnehmen zu können, um auf den Mindestselbstbehalt zu kommen.

    Die statistische Lebenserwartung für Frauen ab 67 ist etwa 20 Jahre.

    20 Jahre x 12 Monate x 800 EUR = 192.000 EUR.

    So viel Vermögen dürftest du mindestens haben.


    Das ist zwar eine vereinfachte Rechnung, sie zeigt aber, wie man argumentieren könnte.

    Das zeigt aber auch, dass alle Schonvermögensrechner Schrott sind, die nicht den Einzelfall betrachten.


    Wie Unikat schreibt, es gibt bisher kein einziges Urteil, in dem ein noch Berufstätiger UHP zu EU aus Vermögen verurteilt wurde.


    Du brauchst also wegen deines Ersparten keine Angst zu haben.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Mir fällt noch was ungeklärtes ein.

    Wir bezahlen im Monat momentan 183€ für die Kita der Kinder im Monat. Nächstes Jahr rechnen wir mit 280€ inkl Essensgeld. Kann man das obendrauf rechnen oder ist das im Unterhalt der Kinder mit drin?

  • Kann man das obendrauf rechnen

    Du rechnest gar nichts sondern gibst nur Auskunft.


    Wie man Auskunft geben sollte siehe hier:

    https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html


    Die reine Kita Gebühr muss anerkannt werden.

    Essen müssen die Kinder auch zu Hause.


    Aber bei einem Einkommen von weniger als 3200 EUR ist sowieso nicht mit EU zu rechnen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Melde mich zurück,

    die Post ist nun da und ich soll Einkommens und Vermögens Auskunft erteilen innerhalb 4 Wochen.

    Was Trage ich ein an Kontostand und Tagesgeldkonto. Darf ich noch was kaufen oder muss ich jetzt alles nachweisen? Beispiel ich kaufe mir ein gebrauchtes Fahhrad zahle Bar 500€ muss ich das jetzt nachweisen oder gebe ich den Kontostand in 4 Wochen an?

    Die wollen auch das Vermögen meines Mannes wissen, ich dachte das geht die nichts an da er nicht mit dem Vermögen haftet sondern nur mit seinem Einkommen.

    Ach so und mein Vater soll in ein betreutes Wohnen, es geht doch nicht um Hartz 4.

  • Was Trage ich ein an Kontostand und Tagesgeldkonto.

    Noch mal.

    Wie man Auskunft geben sollte siehe hier:


    https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html


    Stichtag ist der Tag, an dem du das Schreiben erhalten hast.


    Darf ich noch was kaufen oder muss ich jetzt alles nachweisen?

    Du darfst kaufen was du willst.

    Wer will dir das verbieten?


    Die wollen auch das Vermögen meines Mannes wissen

    Das ist normal.

    Dieses Vermögen ist aber für die Behörde tabu.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo, gib die Auskunft, wie awi vorschlägt. Benutze nicht die Vordrucke vom Amt, sonder schön formlos und die entsprechenden Belege dazu.

    Ob dein Mann dir erlaubt Auskunft auch für ihn zu erteilen müsst ihr untereinander klären.

    Meine Frau hatte sich geweigert und tut dies auch bis heute.

    Das Amt kann aber die Auskunft von deinem Mann persönlich einfordern.


    Beteutes Wohnen wird dann wohl "Hilfe zur Pflege" sein.


    LG frase

  • Ich habe gelesen, das mein Mann mit seinem Vermögen mir gegenüber Unterhalt schuldet. Das würde dann bedeuten das sie mein Vermögen für meinen Vater anrechnen und mein Mann dann für mich grade stehen muss auch im Alter.

    Ich bin gerade in Elternzeit und habe kein eigenes Einkommen in den letzten 2,5 Jahren.

    Mein Mann verdient auch nicht so viel 2100€ Brutto, hat aber eine Wohnung geerbt die er jetzt verkauft hat damit wir uns ein Eigentum leisten können.

    Ich werde noch bekloppt, meine Nerven...mein Leben ?

  • Ich habe gelesen, das mein Mann mit seinem Vermögen mir gegenüber Unterhalt schuldet.

    Das ist richtig.


    Das würde dann bedeuten das sie mein Vermögen für meinen Vater anrechnen

    Das ist falsch.

    Wie ich schon oben geschrieben habe, ist dein Vermögen vor dem Zugriff des SA sicher.

    Mein Mann verdient auch nicht so viel 2100€ Brutto, hat aber eine Wohnung geerbt die er jetzt verkauft hat damit wir uns ein Eigentum leisten können.

    Das ist und bleibt sein Vermögen und ist für das SA tabu.


    Ich werde noch bekloppt

    Bleib ruhig und gib zunächst einmal Auskunft.

    M.E. kann von dir kein Unterhalt gefordert werden, vorausgesetzt, die o.g. Angaben sind richtig.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Mensch Kummerkind, ich kann deine Verunsicherung verstehen.


    Nach allem was hier geschrieben wurde, ist aber nicht von einer Regressleistung bei dir auszugehen.

    Das Vermögen deines Mannes ist doch auch für eine konkrete Lebensplanung vorgesehen.

    Lasst euch diese Pläne nicht vermiesen. Macht alles so wie es geplant war weiter.

    Die Ämter sind z.Z. im Panikmodus, ab Januar wird es sicher entspannter, wenn das Angehörigen Entlastungsgesetz in Kraft ist.


    LG frase

  • Inwiefern Panik-Modus? Da sie versuchen noch so viel wie möglich an Pflegegeld rauszuquetschen?

    Immer, wenn es zu einer Änderung in den Richtlinien, den AV,s oder von Gesetzten kommt, wird in den Ämtern von je her der Schalter auf "Betrieb" gestellt.

    Was bisher so in der "Warteschleife" gegammelt hat, muss jetzt zum Termin erledigt werden.

    Plötzlich, wie in einem Bienenstock entsteht ARBEITSEIFER. Keiner möchte am Ende seine Fälle ungeklärt lassen.

    Wir wissen ja alle noch nicht einmal, was ab 1.1.20 in den Ämtern abgehen wird.


    LG frase