Versorgungsausgleich bei Scheidung - ein Ehepartner arbeitet im Ausland

  • Hallo alle zusammen,


    ich habe eine Frage zum Versorgungsausgleich. mein Mann und ich werden uns nächstes Jahr scheiden lassen, nach 32 Ehejahren, von denen ich 20 Jahre nicht berufstätig, sondern im Studium und mit der Erziehung von 3 Kindern beschäftigt war. Seit 2008 arbeite ich als EU-Beamtin in Brüssel, was ja bedeutet, dass meine hier erworbenen Anwartschaften nicht auszugleichen sind. Wir wollen jedoch eine Lösung finden, die beiden gerecht wird. Zudem kommt, dass mein Mann bereits in 3 ein halb Jahren das Pensionsalter erreichen wird, (er ist verbeamteter Lehrer), ich jedoch erst in ca 12 Jahren.

    In wie fern (bzw. in welcher Höhe) würde sich mein Verzicht auf z. B. Versorgungsanteile ab 2008 (Zeitpunkt des Beginns meiner Arbeit bei der EU) auf seine Pension auswirken?

    Derzeit (als weiterhin verheirateter) bekäme er 2500 EUR/Monat Pension, das hat er sich ausrechnen lassen. Wir hatten überlegt, dass ich nur für die ersten 20 Jahre Versorgungsanteile bekommen sollte, in denen ich nicht berufstätig war. Ist das eine faire Lösung? Ich habe keine Idee, wieviel pro Jahr Anwartschaft von der Pension dann tatsächlich abgezogen wird.

    Kann mir da jemand Auskunft geben? Ist jemand in einer ähnlichen Situation (gewesen)?


    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Anna

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    Nun zu deiner Frage: Versorgungsausgleich kann auch mit im Ausland erworbenen Anwartschaften durchgeführt werden, wird in der Regel auch. Auch da ist der Ausgleich durchzuführen. Es geht also nicht um im Inland erworbene Ansprüche, sondern um überhaupt erworbene Ansprüche. Da habt ihr einen Denkfehler.


    Ehe man etwas verhandeln kann, fände ich es sinnvoll, von euch beiden die Anwartschaften zu ergründen, nicht nur von dem Mann. Und dann kann man verhandeln. Wobei ich mich schwer tue mit ein bissele Versorgungsausgleich, da macht auch kein Gericht mit. Also, erst einmal herausfinden, wo du stehst, was die Altersversorgung angeht. Das ist der erste SChritt. Dann kann man überlegen, wie man ausgleicht. Und, bitte immer im Auge behalten, dass insoweit jedwede Vereinbarung der Zustimmung des Scheidungsgerichts bedarf.


    Herzlichst


    TK