Elternunterhalt Vermögen

  • Hallo,

    Wie ist das eigentlich mit vermögen aus immobilienverkauf.Haben unsere Eigentumswohnung verkauft aus wirtschaftlichen Gründen zu teuer im Unterhalt.Und uns eine kleine Wohnung gekauft,mein Mann und ich beide zur Hälfte im Grundbuch eingetragen davor die Wohnung auch jeder die Hälfte.Nun ist vom verkauferlös noch 100.000euro übrig ,ich bin unterhaltspflichtig wurde bislang nicht zum Unterhalt herangezogen.Bin 60 Jahre alt und nicht Berufstätig,mein Mann ist 70 Jahre und Rentner

  • Nun ist vom verkauferlös noch 100.000euro übrig

    bei der Prüfung der 100.000 € Grenze ab 01.01.2020 zählt das Vermögen nicht,

    nur die Kapitalerträge, liegt der Unterhaltspflichtige über der Grenze, dann kann der Einsatz des Vermögens in Frage kommen, dürfte eher unwahrscheinlich sein


    bis Ende des Jahres könnte ein Einsatz des Vermögens möglich sein, ist eher unwahrscheinlich, hängt von vielen Aspekten ab


    bis jetzt gibt es kein Urteil zur Vermögensverwertung vor Eintritt in die Regelaltersgrenze

  • Nun ist vom verkauferlös noch 100.000euro übrig ,ich bin unterhaltspflichtig wurde bislang nicht zum Unterhalt herangezogen.Bin 60 Jahre alt und nicht Berufstätig

    Warst du mal berufstätig?


    bis jetzt gibt es kein Urteil zur Vermögensverwertung vor Eintritt in die Regelaltersgrenze

    Siehe Urteil des BUNDESGERICHTSHOF S vom 29. April 2015 , XII ZB 236/14


    a) Für den zur Zahlung von Elternunterhalt Verpflichteten, der verheiratet ist und kein eigenes Erwerbseinkommen erzielt, besteht grundsätzlich kein Bedürfnis für die Bildung eines eigenen Altersvorsorgevermögens (Abgren-zung zu Senatsurteil BGHZ 169, 59 = FamRZ 2006, 1511 und Senatsbe-schluss vom 7. August 2013 XII ZB 269/12 - FamRZ 2013, 1554).

    b) Dies gilt allerdings nicht, soweit der Unterhaltspflichtige über seinen Ehegatten nicht hinreichend für das Alter abgesichert ist, was er darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Warst du mal berufstätig?

    wenn ja, dann ist das Vermögen für die Altersvorge im gewissen Rahmen abolut geschützt


    auch sonst. Vermögen kann geschützt sein, hängt vom Zweck des Vermögens ab,

    ist der Zweck unterhaltsrechtlich anzuerkennen, dann ist auch dieses Vermögen absolut geschützt

    zu gut Deutsch, der Zweck heiligt hier die Mittel

  • b) Dies gilt allerdings nicht, soweit der Unterhaltspflichtige über seinen Ehegatten nicht hinreichend für das Alter abgesichert ist, was er darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat.

    auch im Alter gilt der Selbstbehalt in Höhe von 3.240 €


    ich habe mich immer gefragt, was meint der BGH mit Alter ... ?

  • ich muss dazu erwähnen haben dem Amt noch nicht Bescheid gegeben über unsere geänderten Verhältnisse.Die Grundbuch Eintragung hat noch nicht stattgefunden und deshalb meine ich muss ich doch noch nichts melden

  • Mein Mann bekommt Rente 1300.00euro und ich habe kein Einkommen. Habe Sorge wegen den 100.000euro das die für den Unterhalt eingesetzt werden müssen

    Hast Du Anspruch auf eine eigene Rente?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • ja ,meine Rente würde sich wenn ich 66 1/2 werde um die 350,00 euro belaufen

    Dann sehe ich nicht, dass das SA auf die 100.000 EUR zugreifen könnte.


    Dein Anteil wäre ja 50.000 EUR.


    Für dich alleine würde gelten:

    Einkommen aus Rente 350 EUR

    + evtl Wohnvorteil aus der selbstbewohnten ETW 350 EUR (angenommen)

    __________________

    Einkommen: 700 EUR

    Dein Selbstbehalt beträgt 1800 EUR.


    Du müsstest also monatlich 1100 EUR aus deinem Vermögen entnehmen dürfen um auf die 1800 EUR zu kommen.

    Statistische Lebenserwartung für eine 60 Jährige: angenommen 25 Jahre


    1100 EUR/Monat x 12 Monate/Jahr *25 Jahre =330.000 EUR.


    Du hast aber nur 50.000 EUR.

    Die sind also geschützt


    Wenn man deinen Mann in die Rechnung einbezieht ändert sich nichts.


    Dein Einkommen aus Rente 350 EUR

    + evtl Wohnvorteil aus der selbstbewohnten ETW 350 EUR (angenommen)

    Rente deines Mannes 1300 EUR

    + evtl Wohnvorteil aus der selbstbewohnten ETW 350 EUR (angenommen)

    Zusammen: 2350 EUR

    Euer Selbstbehalt: 3240 EUR


    Unterschied: 890 EUR


    890 EUR/Monat x 12Monate/Jahr * 20 Jahre = 213.000 EUR


    Ihr habt jedoch nur 100.000 EUR zusammen.


    Selbst die Rente deines Mannes würde nicht ausreichen, um dich im Alter ausreichend abzusichern.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Die Grundbuch Eintragung hat noch nicht stattgefunden und deshalb meine ich muss ich doch noch nichts melden

    Ungefragt musst du gar keine Mitteilung machen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • vielen Dank für die Aufstellung sehr gut erklärt ,

    Noch eine Frage, dürfte ich das Geld schon für unseren Lebensunterhalt einsetzen ohne das Amt zu informieren ,hatte eine Überprüfung Anfang 2018 ,da war alles noch beim alten der Verkauf hat 2019 stattgefunden

  • Habe Sorge wegen den 100.000euro das die für den Unterhalt eingesetzt werden müssen

    da verwechselst du was


    richtig ist, wenn der Unterhaltspflichtige unter 100.000 € im Jahr verdient, dann ist ab 01.01.2020 kein Elternunterhalts mehr zu zahlen

    und da du unter 100.000 € liegst, ist sowieso am 31.12.2019 Schluß, falls überhaupt

  • Noch eine Frage, dürfte ich das Geld schon für unseren Lebensunterhalt einsetzen ohne das Amt zu informieren ,hatte eine Überprüfung Anfang 2018 ,da war alles noch beim alten der Verkauf hat 2019 stattgefunden

    Ja, wie schon oben geschrieben musst du dem Amt ungefragt keine Informationen geben.

    Wenn Auskunft gefordert werden sollte, gibst du Auskunft über Einkommen und Vermögen.

    Unter den oben beschriebenen Bedingungen bist du nicht leistungsfähig.

    Da ändert sich nichts.


    Ich gehe aber davon aus, dass keine Auskunft mehr gefordert wird.

    Eure Verhältnisse sind dem Amt bekannt.

    Wenn das neue Gesetz kommt, seid ihr sowieso raus.

    Sollte es anders kommen, dann meldest du dich einfach noch mal.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Danke für die Informationen,ist eine fürchterliche Situation. Man schwebt so in der Luft mit unsicherheit .wenn etwas neues sich ergeben sollte melde ich mich zurück ,bedanke mich nochmals herzlich

    LG,minze