Änderung der Einkommensverhältnisse in nächster Zeit

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich versuche mich schon vorzeitig mit dem Thema Elternunterhalt zu beschäftigen.

    Meine Mutter muss ab Oktober 2019 Sozialhilfe beantragen, da sie Auslandsrente bekommen wird und das Alter für Grundsicherung im Alter erst April 2020 erreicht.

    Im Oktober müssten mein Mann und ich ca. 100 Euro nach Selbstbehalt an meine Mama zahlen.

    1. Aber ab März ändern sich die Verhältnisse einschneidend. Ich bin in 20 Woche schwanger und werde ab März Elterngeld bekommen.

    Muss ich diese Umstände dem Sozialamt gleich mitteilen? Ich habe öfters gehört, dass Überprüfung alle zwei Jahre stattfindet, ich kann aber mit meinem Elterngeld die 100 Euro wirklich nicht bezahlen, mit meinem vollen Gehalt bin ich selbstverständlich dazu bereit.

    2. ich habe mit meinen 38 Jahren 22000 Euro auf einem Sparkonto, 10000 Euro in Wertfonds und 5000 auf dem Girokonto, weil wir auf ein Auto sparen. Muss ich mit diesem Geld haften?

    3. Meine Schwester ist 34, hat geringes Einkommen und ist alleinerziehend, sie musste nichts zahlen. Hat aber 20000 Euro auf einem Sparbuch, das mit den Rechnern aufgrund von geringem Bruttoeinkommen in den letzten paar Jahren über Schonvermögen liegt. Sie hat aber vor 10 Jahren wesentlich mehr verdient und damals Geld angespart. Muss sie damit haften?

    Vielen lieben Dank

  • Im Oktober müssten mein Mann und ich ca. 100 Euro nach Selbstbehalt an meine Mama zahlen.

    Wie kommst du auf 100 EUR?

    Rechne mal vor.



    Muss ich diese Umstände dem Sozialamt gleich mitteilen?

    Nein.



    Muss ich mit diesem Geld haften?

    Nein.


    Meine Schwester ist 34, hat geringes Einkommen und ist alleinerziehend, sie musste nichts zahlen.

    Wieso musste?

    Wurde schon einmal Sozialhilfe beantragt?


    Ab Januar 2020 ändert sich sowieso alles.

    Da gibt es dann die 100.000 EUR Einkommensgrenze.

    Wer weniger Einkommen hat ist dann sowieso raus.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • 1. 100 Euro sagte mir der Rechner, ich kenne mich nicht aus.

    Mein Netto 2400 Euro

    Ehemann Netto 1700 Euro.

    Miete warm 880 Euro

    130 Euro Kredit Rate von mir

    116 Euro Ausgaben Ehemann Fahrkarte,

    Dann sagte mir einer der Rechner online 100 Euro.


    Bei meiner Schwester sollte es müsste nicht zahlen heißen.


    Wenn dann wird Sozialhilfe ab Oktober beantragt

  • Hast du keine berufsbedingten Ausgaben?
    Fahrten zur Arbeit, o.ä.

    Welche Angaben hast du eingegeben bezüglich Eures Sparens für Eure Altersvorsorge.

    Hast du Besuchsfahrten zu Deiner Mutter berücksichtigt?

    Hast du oder dein Mann eine Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, o.ä?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ich hab im Moment keine berufsbedingten Ausgaben, ich bin aufgrund der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot und muss nicht mal Fahrkarte zahlen.

    Mama ist im gleichen Ort, Versicherungen sind nur Haftpflicht, Hausrat und meine Zahnzusatzversicherung.

    Bei Altersvorsorge gab es im Rechner keine Angaben. Gezielt werden die Beiträge von uns nirgendwo überwiesen, wir sparen für ein Auto und brauchen natürlich jetzt für Babyausstattung Möbel, Kinderwagen usw. Dafür ist ein angesparter Betrag auf dem Gehaltskonto von ca. 5000 Euro.

    Ich weiß nicht ob ich dieses Geld jetzt schon fürs Baby ausgeben sollten, eigentlich wollte mein Mann im Dezember zwei Wochen frei nehmen, damit wir dann alles fürs Baby besorgen. Hab nur bißchen Bedenken, dass ich mit dem Geld haften muss, weil es nicht auf einem Extrakonto ist

  • Jetzt mach dich nicht bis zur Gesetzänderung verrückt. Halte dich schon mal an awi's Tipps.

    Kein vernünftiger Sachbearbeiter prüft im Oktober bzw. bei Bewilligung im November noch einen neuen Unterhaltsfall, wenn zum 01.01.2020 ein "neuer Selbstbehalt" in Kraft tritt.

  • Jetzt mach dich nicht bis zur Gesetzänderung verrückt. Halte dich schon mal an awi's Tipps.

    Kein vernünftiger Sachbearbeiter prüft im Oktober bzw. bei Bewilligung im November noch einen neuen Unterhaltsfall, wenn zum 01.01.2020 ein "neuer Selbstbehalt" in Kraft tritt.

    Vielen Dank, ich versuche ruhig zu bleiben und einfach abzuwarten.

    Ist es mit Gesetzänderung ab 1.1.2020 schon ganz sicher?

  • Sicher sind Gesetzt immer erst, wenn sie in Kraft getreten sind. Aber da dürfte nicht mehr viel schief gehen.


    Selbst wenn es zu keiner Änderung kommen würde, würde euer Nachwuchs dafür sorgen, dass ihr nicht mehr leistungsfähig seid.

    Denn Kindesunterhalt (wird dann fiktiv berechnet), geht vor Elternunterhalt und erhöht euren Selbstbehalt.

  • So, da bin ich wieder.


    Ich hab im Moment keine berufsbedingten Ausgaben

    Welches OLG ist für deinen Wohnort dich zuständig?

    Manche OLG gewähren Pauschalen.



    Zahnzusatzversicherung

    Bereinigt das Einkommen zusätzlich.

    Monatsbeitrag = ?


    Bei Altersvorsorge gab es im Rechner keine Angaben

    Welches Bruttoeinkommen hast Du/ Dein Mann?



    wir sparen für ein Auto


    natürlich jetzt für Babyausstattung Möbel, Kinderwagen usw


    Wenn das in der Vergangenheit schon so war, dann sollte man das bei Auskunftserteilung so angeben und monatlich weiterhin einen bestimmten Betrag auf das Konto einzahlen. Stichwort: Lebensplanung. Das Gleiche gilt für die Babyerstausstattung. Diese Sparraten müssten dann weiterhin anerkannt werden. Das so gebildete Vermögen ist extra geschützt.


    Hab nur bißchen Bedenken, dass ich mit dem Geld haften muss, weil es nicht auf einem Extrakonto ist

    Da brauchst du keine Bedenken haben. Unterhalt aus Vermögen ist ein heißes Eisen für jeden SHT.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • OLG München

    Zahnzusatzversicherung kostet mich 30 Euro monatlich.

    Dann hab ich noch ein Kredit für Möbel von ca. 110 Euro und Handykredit 50 Euro monatlich, also insgesamt 160 Euro Ausgaben.

    Ich hab monatlich Brutto 3900 Euro, mein Ehemann 2600 Euro.

  • bei 3900 EUR Brutto könntest du 195 EUR für deine Altersvorsorge einkommensbereinigend sparen.

    Dein Mann könnte 10% seines Brutto für seine Altersvorsorge sparen = 260 EUR.

    Anerkannt wird das nur, wenn tatsächlich Geld angelegt wird.

    Tagesgeldkonto genügt. Die werden in der Regel kostenfrei online geführt

    Mit der Altersvorsorge kann jederzeit begonnen werden.


    Empfehlung:

    2 getrennte Tagesgeldkonten einrichten, damit die Altersvorsorge zugeordnet werden kann.

    Du überweist 195 EUR auf dein Konto, Stichwort Altersvorsorge

    Dein Mann 260 EUR auf sein Konto, Stichwort Altersvorsorge


    Als Sachbearbeiter würde ich dann so rechnen:


    UHP:

    Erwerbseinkommen: 2400 €

    ./. Zahnzusatzversicherung: - 30 €

    ./. Miete höher als 860 EUR -10,00 €

    ./. Kredit -160,00 €

    ./. Altersvorssorge -195,00 €

    ________________

    anrechenbares bereinigtes Einkommen 2.005,00 €



    Ehemann:

    Erwerbseinkommen: 1700 €

    ./. Fahrtkosten -116 €

    ./. Miete höher als 860 EUR -10,00 €

    ./. Altersvorssorge -260,00 €

    ________________

    anrechenbares bereinigtes Einkommen 1314,00 €


    Daraus ergibt sich für dich eine maximale Leistungsfähigkeit von 26 €


    Empfehlung:

    Du: Ansparen für Erstausstattung -30,00 €

    Dein Mann:

    Ansparen für ein neues Fahrzeug -50,00 €


    Wenn das anerkannt wird sinkt deine Leistungsfähigkeit auf 0


    Man muss nur entsprechend Auskunft geben.


    Wie erteilt man Auskunft`


    Siehe hier:

    https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html


    Ein paar Überlegungen zum Schonvermögen:

    Siehe hier:

    https://hilferundumsfamilienre…m-schonvermoegen-t90.html

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen