Praktikum auskunft über die Bezahlung

  • Hallo Zusammen, meine Tochter 18Jahre hat mir nun ihre Schulbuscheinengung über den Besuch an einer Fachoberschule zugeschickt. Das Praktikum 960 Stunden macht sie jetzt bei einen Anwalt. Der Aufforderung mir zu belegen ob das Praktikum bezahlt wird oder nicht lag nur eine allg. Verschwiegenheitserklärung bei. Wohl Teil ihres Vertrags.

    Begebe ich mich auf dünnes Eis wenn ich den Unterhalt für September einbehalte?


    Gruß Seb

  • Hi,


    ja, auf sehr dünnes Eis. Zum einen vermute ich mal, dass das Praktikum integrierter Bestandteil der schulischen Ausbildung ist. Dies bedeutet, dass sie (so kenne ich das aus meinem Bundesland) xy Tage die Woche zur Schule geht und den Rest eben ihren Praktikumsplatz ausfüllt. Da wird nichts oder wenig bezahlt.


    Zum anderen dürfte ein Titel existieren, aus welchem sie jederzeit vollstrecken kann.


    Allerdings umfaßt die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht das Entgelt, welches die Tochter möglicherweise bekommt. Im Prinzip musst du nachrechnen können, ob du die Zahlungen reduzieren kannst. ES würde ja eine Bestätigung des Anwalts ausreichen. Ob sich das lohnt, da drauf zu bestehen, das musst du abschätzen.


    Herzlichst


    TK

  • Ich gehe in deinem Fall auch von einem Pflichtpraktikum aus.

    Das würde ich aber abklären, denn sonst würde Mindestlohn zur Disposition stehen.

    Wie ist denn sonst der Kontakt zu deiner Tochter, kann man darüber reden?


    LG frase

  • Du möchtest wissen, ob du weniger Unterhalt zahlen musst. Deine Tochter macht ein Praktikum bei einem Anwalt.

    Wäre es nicht nett, wenn man darauf hinweisen würde, das es ja hier um Unterhaltsrecht geht und wenn man schon in dieser Sparte arbeitet sollte man sich auch an die Regeln halten. Daher die Bitte um Auskunft zur Höhe der möglichen Entlohnung, nochmals an die Tochter richten, damit der Unterhlat korrekt berechnet werden kann. Ist doch klar worum es geht.

    Anders betrachtet, könnte man ihr das zusätzliche Taschengeld auch gönnen, ist vermutlich das erste Mal, das Sie eigenes Geld bekommt.

    Es kommt der Tag, da bist du frei von den Zahlungen.


    LG frase

  • @Fraese, meine Tochter lehnt jeden Kontakt zu mir ab. Ohne mir einen Grund zu nennen. Ich werde auf den Unterhalt reduziert. Also ist es mein bestreben diesen wenn möglich zu reduzieren.

    Das Praktikum wird wohl Blockweise durchegeführt.


    @timekeeper wie kann ich das eruieren. Informationen bekomme ich von meiner Tochter keine.

  • Dann geht es bestimmt nur über den "harten" Weg.

    Deine Tochter ist volljährig und kann/muss ihre Interessen jetzt selber vertreten.

    Es gibt keinen Titel mehr. Ich würde dann mitteilen, das auf Grund fehlender Informationen keine Unterhaltsbedarf ermittelbar ist und die Zahlung einstellen. Ich würde auch darauf hinweisen, das man selbstverständlich zur Zahlung bereit ist, wenn die entsprechenden Informationen vorliegen.

    Dazu zählen ja auch die Einkünfte der Mutter. Dann kommt bestimmt eine Antwort.


    LG frase