Rücklagen Haus und Konsum

  • Das Argument der weiten Entfernung sehe ich hier leider nicht. Das Amt wird argumentieren, das mit steigender Entfernung ja auch die anrechenbaren arbeitsbedingten Ausgaben steigen und dadurch das anrechnbare Einkommen mehr senken.

    Anders als bei der Einkommenssteuer zählt ja bei EU jeder gefahrene Kilometer!

    Dann gibt es auch noch unterschiedliche Leitlinien.

    Berlin kürzt ab einer bestimmten Km-Zahl, Brandenburg z.b. nicht!

    Kredit ist nicht das Problem

    Nach der RWA schon, da wäre ich vorsichtig.


    LG frase

  • Gut, Spaß bei Seite;)


    Es gibt die verücktesten Geschichten, was ein Amt anerkennt und was nicht. Da gibt es auch bei den Ämtern selbst in einem Bundesland unterschiedliche Erfahrungen.

    Tja, kann ich es mir nicht mehr leisten, muss ich den Job schmeissen... Dann gibts auch keinen Unterhalt mehr.

    Auch mit dieser Aussage wäre ich vorsichtig, denn es kann dir auch ein fiktives Einkommen angerechnet werden.

    Es ist umstritten, ob ein Amt sogar auf die Art des Autos einfluss nehmen darf.

    Der Lebensstandart sollte ja unberührt bleiben, wenn es sich nicht um eine Leben im Luxus handelt.

    Hier kann ein Amt schon beanstanden warum du mit einem Hummer zur Arbeit fähst, ein Lada Niva tut es doch auch8o

    Ob das vor Gericht auch so gesehen wir?


    LG frase

  • Es ist umstritten, ob ein Amt sogar auf die Art des Autos einfluss nehmen darf.

    dies ist nicht umstritten, denn ..

    Hier kann ein Amt schon beanstanden warum du mit einem Hummer zur Arbeit fähst, ein Lada Niva tut es doch auch 8o

    bei einem solchen Fall wird nicht nur das Sozialamt, sondern auch ein Gericht, die Höhe eines Kredites oder einer Rücklage so nicht akzeptieren, und deswegen eine Reduzierung vornehmen

  • Eure Diskussion geht aber seit geraumer Zeit gewaltig an der Frage bzw. dem Problem des Fragestellers vorbei.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Du hast mal wieder recht awi, manches verselbständigt sich manchmal.


    Rücklagenbildung für Konsum, was ist möglich?.


    Beispiel: Ich verreise gerne und weit. Daher spare ich regelmäßig um mir alle 5 Jahre so eine Reise leisten zu können.

    So habe ich es in meinem Leben bisher eingerichtet. Wie ist eure Meinung dazu?

    Klar wissen wir nicht, wie ein Gericht entscheidet.

    Die Argumente sollten ja vorher ausgetauscht werden oder?


    LG frase

  • Es gibt ja so etwas wie Lebensstandardgarantie. Vielleicht gibt es ja ein zitierbares Urteil hierzu?

  • Dieses Unwort "fiktives Einkommen"

    ist nicht meine Erfindung, sondern eine praktizierte Methode, die UHP weiter zu geiseln.


    niemand wird dich hindern zu sparen :thumbsup:


    was befürchtest du denn?

    Das mir die bisherige Sparrate nicht als Einkommensmindernd anerkannt wird und ich aus dem Selbstbehalt sparen soll.


    LG frase

  • Das mir die bisherige Sparrate nicht als Einkommensmindernd anerkannt wird und ich aus dem Selbstbehalt sparen soll.

    jede unterhaltsmindernde Position muss das Kriterium erfüllen,

    ist der Zweck der Position unterhaltsrechtlich anzuerkennen


    Sparen als unterhaltsmindernde Position für allgemeine Konsumzwecke wird unterhaltsrechtlich nicht anerkannt

  • Es gibt ja so etwas wie Lebensstandardgarantie. Vielleicht gibt es ja ein zitierbares Urteil hierzu?

    es gibt nur allgemeine Grundsätze, beispielsweise

    - höhere Anerkennung von Krediten

    - höherer Selbstbehalt

    - höherer Abzug von Sparen für die Altersvorsorge

    - Wohnwert nur ersparte Miete

    - keine Erwerbsobliegenheit

    - so gut wie kein Vermögenseinsatz

    - etc.

  • Hallo an alle,


    meine Frage war eigentlich

    Ich habe folgende Seite bezüglich Rücklagen im Internetgefunden, allerdings stehen keine Hinweise dabei, wo ich das als Urteilfinden kann. Könnt ihr helfen


    https://www.haufe.de/recht/deu…k_PI17574_HI10699099.html


    - RZ75 und RZ 76


    Dann nochmal die Frage mit welcher ich immer noch nichtzurecht komm bezüglich Werterhaltung am eigenen Haus


    Es muss ja wohl irgendwo einen Hinweis/ Urteil geben worauf sich die Anwälte berufen.



    Zudem

    Wie hängen die Urteile, welche das SA mir vorlegt


    BGH Fam RZ 2000, 351;f und OLG Karls.FamRZ 2010, 2082


    damit zusammen, dass ich nur 15 % des Wohnwertes fürReparatur-Maßnahmen / Erhaltungsmaßnahmen nutzen kann. Mein Haus ist sehr altund ich habe mehrere nachweisebare Reparaturen zu erledigen (keine Wertsteigerung,sondern Erhaltung)

    Hier benötige ich den zusammenhang mir der Begrenzun auf 15% -und ob es überhaupt einen gibt.


    Es gibt von unsererer seits keine bessere Argumente, als das wir dem SHT - Urteile vorlegen. Mit bloßen Worten ist den Sachbearbeiter/inen nicht beizukommen. Das habe ich gelernt.


    Gruß Slick

  • Hallo Slick,

    Das habe ich hierzu gefunden, da steht nichts von 15%.

    http://juris.bundesgerichtshof…t=en&nr=48435&pos=0&anz=1

    BGH Fam RZ 2000, 351

    Vom Eigentümer zu tragende verbrauchsunabhängige Kosten können grundsätzlich nur dann von seinem Wohnvorteil abgezogen werden, wenn es sich um nicht umlagefähige Kosten im Sinne von §§ 556 Abs. 1 BGB, 1, 2 BetrKV handelt (Aufgabe der Senatsrecht-sprechung seit Senatsurteil vom 20. Oktober 1999 - XII ZR 297/97 - FamRZ 2000, 351).


    LG

  • Gericht
    OLG Celle
    Datum
    02.09.2008
    Aktenzeichen
    10 UF 101/08
    Entscheidungsform
    Urteil
    Referenz
    WKRS 2008, 42421
    Entscheidungsname
    [keine Angabe]
    ECLI
    ECLI:DE:OLGCE:2008:0902.10UF101.08.0A



    Diese Urteil wird auch von Hauß zitiert.

    Vortragsfolie Hauß vom 15/03/2015


    LG