Fragen zur Grundsicherung

  • Hallo,


    ich habe schon die Suchfunktion genutzt, allerdings zum Thema "Grundsicherung" kaum etwas gefunden.


    Meine Mutter hat nun das entsprechende Alter erreicht und wird sicherlich zusätzlich zu ihrer Mini-Rente Grundsicherung beantragen. Kontakt besteht schon seit vielen Jahren nicht mehr, Verhältnis war immer grottenschlecht.


    Es wäre schön, wenn mir jemand die folgenden Fragen beantworten könnte:


    - Ich weiß, dass bei der Grundsicherung die 100.000 € Grenze gilt. Wird der SHT mich dennoch kontaktieren?


    - Gibt es für Beamte Zuschläge zum Bruttogehalt? Ich kenne das von der Berechnung der Kitagebühren her, dort wurden immer pauschal 30% auf das Bruttoeinkommen draufgeschlagen.


    - Bin alleinerziehende Mutter und arbeite nicht ganz voll. Kann man mich zwingen, wieder Vollzeit arbeiten zu gehen?


    Viele Grüße!

  • Hallo Preike,


    es gilt bei Grundsicherung die Vermutug, das du unter 100.000€ Einkommen hast.

    Liegend em Amt aber Anhaltspunkte vor, die daran Zweifel aufkommen lassen wird eine Auskunft verlanget.

    Daher sehr gut überlegen , welche "ausgeübte Tätigkeit" in dem Antrag für dich steht.


    Wenn du keinen Einfluss auf den Antrag hast, das vermute ich hier,

    musst du abwarten, ob das Amt eine Auskunft fordert.

    Gibt es für Beamte Zuschläge zum Bruttogehalt

    Grundgehalt, Familienzuschlag und Amtszulagen, alles was auf dem Besoldungsnachweis steht ergeben das Brutto.

    Du hast doch sicher auch eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten.

    Da steht ganz klar dein Jahresbrutto drauf.


    LG frase

  • Hallo frase,


    Dankeschön, das hilft mir schon weiter!


    Richtig, ich habe natürlich keinen Einfluss auf den Antrag.


    Bezüglich der Zuschläge für Beamte habe ich mich wohl nicht deutlich genug ausgedrückt. Ich kenne es so, dass auf das Jahresbrutto noch einmal ganz fiktiv etwas draufgeschlagen wird, da Beamte ja weniger Abzüge haben. Deine Antwort zeigt mir aber, dass es das bei der Grundsicherung so wohl nicht gibt.


    Wird diese 100.000 € Grenze eigentlich von Zeit zu Zeit erhöht? Das spielt in meiner Lebens- und Karriereplanung dann schon eine Rolle. Den Gedanken finde ich erst einmal ziemlich verstörend, dass meine Mutter so einen Einfluss auf mein Leben bekommt.


    Viele Grüße, Preike

  • Hallo Preike,


    Es sieht momentan eher so aus, als ob diese Grenze politischer Konsenz ist.

    Daher würde ich gegenwärtig nicht von einer Dynamisierung dieser Grenze ausgehen.

    Du darfst dann auch noch die Webungskosten abziehen, die du zur Erzielung deiner Besoldung(Einkünfte) hast.

    Du kannst auf deinem Einkommenssteuerbescheid auf Seite 2 sehen, was bei dir dann als Gesamteinkommen gilt.

    Solltest du über 100.000€ liegen und es ist dem Amt bekannt, bekommt deine Mutter keine Grundsicherung!

    Dann kann deine Mutter den Fehlbetrag bis zum Existenzminimum von dir fordern.

    Solltest du über so hohe Einkünfte verfügen, dürfte das aber eher dein kleineres Problem sein.

    Richtig weh tut es, wenn deine Mutter in eine vollstationäre Pflege kommt.


    LG frase

  • Vielen Dank für Eure Antworten. Derzeit bin ich noch beruhigend weit von den 100.000 € entfernt. Hätte aber die Option in einigen Jahren eine Führungsposition zu übernehmen. Arbeitszeit müsste ich dann auf Vollzeit aufstocken, mein Kind wäre dann aber auch fast volljährig. Sollte ich das machen, wäre es nur noch eine Frage der Zeit, bis ich diese Grenze erreiche.


    Richtig weh tut es, wenn deine Mutter in eine vollstationäre Pflege kommt.

    Das ist leider auch nicht so ganz abwegig ...

  • Sollte ich das machen, wäre es nur noch eine Frage der Zeit, bis ich diese Grenze erreiche.

    Dann ist es gut, sich vorher zu informieren, wie du es ja machst.


    Lass dich nicht von deiner Lebensplanung abbringen. Gestalte den Einkommensprozess aber mit.

    Selbst wenn du über die 100.000€ kommst, kann durch geschickte (Verschuldung) dein anrechnebares Netto gesenkt werden.


    LG frase

  • Selbst wenn du über die 100.000€ kommst, kann durch geschickte (Verschuldung) dein anrechnebares Netto gesenkt werden.

    bei der Prüfung der 100.000 € Grenze spielen Kredite vorerst keine Rolle, sondern


    in der Prüfungsstufe wird geprüft, ob der Unterhaltspflichtige über oder unter 100.000 € liegt, und das geht so:

    nur der Unterhaltspflichtige,

    wenn seine jeweiligen Einkunftsarten, wie unselbständige Arbeit, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, etc. nach Abzug der jeweiligen Werbungskosten, zusammengenommen unter 100.000 € liegen, dann ist er befreit,

    Vermögen spielt bei der Prüfung ob über oder unter 100.000 keine Rolle, genausowenig der Ehepartner


    >dies ist Sozialhilferecht kombiniert Einkommensteuerrecht


    liegt der Unterhaltspflichtige über 100.000, dann gilt folgendes:

    dann gelten die üblichen unterhaltsrechtlichen Regelungen des Elternunterhalts, wie jeweiliger Selbstbehalt, eventuelle Berücksichtigung von Krediten, etc. Einbeziehung des Ehepartners und auch die Vermögensprüfung


    > dies ist das bürgerliche Recht (BGB) = Unterhaltsrecht

  • Danke Unikat!


    Ich will ja gar keine Schulden machen. Der Plan ist eher, Rücklagen zu bilden und eher in den Ruhestand zu gehen. Wird dann wohl auch schwierig, sollte ich mal über der 100.000 € Grenze liegen.


    Gut, dass es das Forum gibt. So kann man sich zumindest vorbereiten.


    LG, Preike

  • Hallo Preike,


    was unikat hier meint, ist das es erst um die 100.000€ geht.

    Das ist eine wichtige Weiche und die sollte möglichst unter 100.000 € gestellt werden.


    Du hast ja die Frage bezüglich GS gestellt, da war es bisher selten, das Auskunft verlangt wurde.

    Sollte deine Mutter oder der Antragstellende nicht wissen, welcher Tätigkeit du nachgehst, wird ohne Anhaltspunkte auch nicht geforscht.


    Meine Mutter hatte 15 Jahre GS bezogen und erst mit dem Antrag auf "Hilfe zur Pflege" wurde von mir Auskunft verlangt.

    Ich bin auch Beamter und liege unter der "magischen Grenze". Selbst mein Chef (A16) würde die Grenze nicht knacken.

    Klar, wenn du in der B oder R Gruppe spielen willst, sieht das schnell anders aus.


    LG frase

  • Die Schulden müsste ich dann ja sofort jetzt - also vor dem ersten Auskunftsersuchen des SHT - aufnehmen, richtig?


    ja,

    falls du es dir überlegst deine zukünftige Leistungsfähigkeit zu senken für den Fall dass du über 100T verdienen wirst


    diese Überlegungen beinhalten allerdings mehrere Unbekannte, die man heute kaum voraussehen kann

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Gibt es für Beamte Zuschläge zum Bruttogehalt? Ich kenne das von der Berechnung der Kitagebühren her, dort wurden immer pauschal 30% auf das Bruttoeinkommen draufgeschlagen.


    es gibt aktuell keine mir bekannten Urteile oder sonstige ernstzunehmende Quellen, die ein "fiktives Bruttojahreseinkommen für Beamte im Elternunterhalt" rechtfertigen würden

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Du hast ja die Frage bezüglich GS gestellt, da war es bisher selten, das Auskunft verlangt wurde.

    Sollte deine Mutter oder der Antragstellende nicht wissen, welcher Tätigkeit du nachgehst, wird ohne Anhaltspunkte auch nicht geforscht.

    Oh, das klingt gut. Mein Beruf ist meiner Mutter nicht bekannt. Wenn ich auch dann höchstwahrscheinlich nicht kontaktiert werde, ist das beruhigend.

  • ja,

    falls du es dir überlegst deine zukünftige Leistungsfähigkeit zu senken für den Fall dass du über 100T verdienen wirst


    diese Überlegungen beinhalten allerdings mehrere Unbekannte, die man heute kaum voraussehen kann

    Vielen Dank für Deine hilfreichen Antworten, die helfen mir alle drei.

  • Selbst mein Chef (A16) würde die Grenze nicht knacken.

    Hallo frase,


    das wäre die entsprechende Vergütungsgruppe. Mit Zulagen ist man da - in der höchsten Erfahrungsstufe - schon fast dran an der Grenze.


    Gibt aber viele gute Gründe sich dagegen zu entscheiden. Den Druck und Stress in dieser Position muss ich nicht wirklich haben ... Nun habe ich noch einen Grund mehr.


    Auch Dir noch einmal besten Dank für die wertvollen Hinweise!


    LG, Preike

  • Oh, das klingt gut. Mein Beruf ist meiner Mutter nicht bekannt.


    .. und du solltest darauf achten, dass man keine Informationen über dich im Internet finden kann, die auf dein Einkommen und die Besoldungsstufe schließen lassen

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen