RWA, Sozialamt möchte die letzten 12 Abrechnungen, Entscheidende Info ist Brutto und Netto, richtig?

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    erstmal wollte ich sagen, dass das hier ein wirklich tolles Forum ist bei dem man sich sehr gut informieren kann und Danke an alle die ihr Wissen/Erfahrungen/Tipps etc. weitergeben.


    Nun zum Thema:

    In der RWA steht, dass man seine Entgeltnachweise der letzten 12 Monate offenbaren soll.


    Bei mir stehen im Entgeltnachweis auch unter anderem Infos über Urlaubsanspruch, Steuer-ID, IBAN, Ansprechpartner und Tel. Nummern vom Personalbereich etc.
    Infos die nicht jeder wissen muss...


    Kann ich diese Infos auch einfach schwärzen?

    Die ganzen gesetzlichen Abzüge etc. stehen auch drauf (Soli, Kirchensteuer, KV, RV, AV...)


    Kann ich im Prinzip alles schwätzen bis auf das Brutto und Netto (den das ist ja das was sie haben möchten um einen zu melken) des jeweiligen Monats oder wollen die das man alles offenbart und nichts schwärzt?
    Hat das schon mal jemand gemacht und Erfahrung damit gehabt oder eine Meinung/Tipp dazu?


    Viele Grüße

  • Halli hallo!


    Die Herleitung vom Bruttoeinkommen zum Nettoeinkommen würde ich vollständig sichtbar lassen. Mögliche Zulagen oder andere Abzüge außer Sozialversicherung (z.B. Fahrkarte o.ä.) sind interessant. Auch die Details der Sozialversicherung. Firmeninterne Details könntest Du schwärzen, wenn diese so sensibel sind. Urlaubstage auch. Da ich auch die Steuererklärung jeweils mitgegeben habe, sind Details wie Steuer-ID sowieso bekannt, als Langzeitzahler kennen sie auch meine Bankverbindung! :P


    Ich hab allerdings nie 12 Abrechnungen eingereicht, sondern meist immer das vergangene Jahr, für das ich auch die Steuererklärung hatte. Sprich meine letzte Berechnung war im September 2018 auf Basis Gehalt und Steuern 2017. Aber das wird jedes Amt wohl unterschiedlich handhaben.


    Viele Grüße

    Jennifer

  • Hallo,


    ich habe alle Dinge geschwärzt, die nicht für die Berechnung erforderlich sind.

    Auch Steuernummer und ID sowie alle Angaben zu Partner/Partnerin.

    Wenn du einen aktuellen Einkommenssteuerbescheid (und den dazugehörigen elektronischen Lohnsteuerbescheid) vorlegst, sollte das Amt damit rechnen können.

    Reicht das nicht, melden die sich eh und fordern weitere Unterlagen.


    Hat bei mir ohne Probleme in Berlin geklappt.


    LG frase

  • Kann ich im Prinzip alles schwätzen bis auf das Brutto und Netto


    Auf deine allgemein gehaltene Frage kann man nur allgemein antworten: nein


    wenn du eine ernsthafte Diskussion darüber führen möchtest, solltest du eine Liste der Positionen hier aufführen, die du streichen möchtest;

    ich befürchte, über viele von diesen Positionen können gestandene Sozial- und Familienrechtler längliche Diskussionen ohne ein eindeutiges Ergebnis führen können

    ich kenne zumindest keine gute und eindeutige Quelle darüber was man streichen darf und was nicht, auch weil sich die notwendigen Angaben von Fall zu Fall unterscheiden können


    ich bin auch der Meinung, dass "Firmeninternas" problemlos zu streichen wären;

    bei den Urlaubstagen wäre ich mir schon nicht mehr ganz sicher, weil es unterschiedliche Arten von Urlauben gibt, ist aber mehr so ein Bauchgefühl, in den meisten Fällen kann man die streichen


    m.E. wird es Unterschiede bei den zulässigen Streichungen geben in Abhängigkeit davon, ob die Auskunft nach BGB oder nach SGB verlangt wird und ob die Auskunft über die 100T Bruttoeinkommen Grenze verlangt wird oder die Auskunft über die aktuelle Nettoeinkünfte und ob die Auskunft vor dem 1.1.2020 oder danach verlangt wird


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • oder wollen die das man alles offenbart und nichts schwärzt?


    ja, das würden sie wollen, heißt nicht dass sie damit recht haben; auf nachfrage sollten sie dir antworten, dass du für den Elternunterhalt irrelevante Daten schwärzen darfst

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • SH123


    ..oder du kannst ganz einfach alles schwärzen was du möchtest und abwarten wie das Amt darauf reagiert, welche weitere Angaben das Amt verlangt


    Vorteil: du wirst schon sehen was das Amt sehen will und was nicht.

    Nachteil: falls du irgendetwas schwärzst was für die Unterhaltsberechnung doch relevant ist und es taucht später auf, weiß nicht wie ein Gericht sowas sehen wird, eher nicht zu deinen Gunsten

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • hallo SH,

    und sehr wichtig, wie awi immer betont, nicht die SA Formulare benutzen anbei der link von AWI

    https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html

    Die Formulare enthalten z. Teil Fallstricke und lassen kaum Raum für die absetzbaren Kosten

    LG