Kindesunterhalt und Schicht Zulagen

  • Hallo,


    ich bin zwar mit Kindesunterhalt nicht besonders vertraut, aber wenn es um Elternunterhalt ginge, würde ich das bejahen. Nun ist Elternunterhalt im Vergleich zu Kindesunterhalt sogar als nachranging einzustufen.


    Aus einer Leitlinie eines OLG


    Zitat

    1.3 Überstundenvergütungen werden dem Einkommen voll zugerechnet, soweit sie berufstypisch sind und das in diesem Beruf übliche Maß nicht überschreiten.


    Der wesentliche Punkt dürfte sein:


    berufstypisch und allgemein üblich, man kann sich dem nicht entziehen.


    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hi,


    na dann helfen wir mal bei Kindesunterhalt. Der Denkfehler ist häufig, dass steuerrechtliche und familienrechtliche Berücksichtigungsfähigkeit auseinander klaffen. Da ist z.B. die steuerrechtliche Behandlung von Fahrtkosten zum Job ungünstiger als die familienrechtliche, bei Schichtzulagen für Nachtdienst steht sich der Verpflichtete steuerrechtlich günstiger. Das ist also zu trennen.


    Der Ansatz für die Ermittlung von Kindesunterhalt ist relativ einfach zu ermitteln. Man nimmt das Netto-Entgelt der letzten 12 Monate (also nicht des vergangenen Jahres) incl. aller Zusatzzahlungen, Steuerrückerstattungen. Dieser Betrag ist durch 12 zu dividieren, das ist die Basis der weiteren Berechnung. Dann wird bereinigt. Interessant sind hier insbesondere die Fahrtkosten zum Job, wenn man nicht um die Ecke arbeitet, sondern mittels PKWs hin- und zurückfährt. Ebenso zusätzliche Altersversorgung, Berufskleidung u.s.w.


    Der Grund für die Höhe eines Gehalts spielt keine Rolle, bzw. nur in Ausnahmefällen. Das ist dann aber eine Einzelfallentscheidung. Und das sind sehr spezielle Fälle. Wenn so etwas vorliegt, bitte auf den Punkt fragen. Durch die relativ großen Gehaltsstufen in der Düsseldorfer Tabelle spielen viele Zusatzzahlungen ja ohnehin keine Rolle. Insbesondere Einmalzahlungen nicht. Wir haben ja keine prozentuale Berechnung, da wäre es anders. Es kommt also relativ selten zu Sprüngen in die nächste Gehaltsstufe aufgrund von Einmalzahlungen.


    Und - wenn für die Zukunft dauerhaft eine Reduzierung des Gehaltes zu erwarten ist, etwa weil Überstunden wegfallen, der Weg zur Arbeit sich geändert hat, dann kann man auf dieser Basis auch von der Regel der letzten 12 Monate abweichen. Eine Neufestlegung von Kindesunterhalt ist möglich.


    So, das mal zur Einführung.


    Herzlichst


    TK

  • Erst einmal danke für die Antworten.


    Um das richtig zu verstehen ist es richtig das meine schichtzulagen für spät- sowie nachtschicht eingerechnet werden?

    Ich finde es ok Zweck Unterhalt zahlen aber was dann manchmal alles eingerechnet wird finde ich persönlich nicht so toll. Durch meinen Beruf muss ich eben Schicht machen und auch des öfteren an Feiertagen etc arbeiten, was dann auch dementsprechend vergütet wird.


    Schade das sowas dann alles eingerechnet wird anstatt dann wirklich nur das grundgehalt, Vorallem weil mein weihnachtsgeld und urlaubsgeld wird auch eingerechnet wobei dies auch einmal Zahlungen sind