Umgangsrecht und Besuchsrecht

  • Hallo!


    Ich bin gerade frisch getrennt.

    Ich habe eine Tochter der leibliche Vater ist nicht mein jetztiger Ex Freund.

    Er steht nicht in der Geburtsurkunde hat aber die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben.

    Wir haben auch beide getrennte Wohnungen gehabt.

    Was für Rechte hat er?

    Danke jetzt schon mal für Antworten.


    Andrea

  • Hi,


    mein Gott, was für ein Chaos, was für eine unverantwortliche Vorgehensweise. Sorry, aber für so etwas fehlt mir jedes Verständnis.


    So, der soziale Vater, also dein Ex, dürfte einen Anspruch auf Umgang haben, wenn es dem Kindeswohl entspricht. Umgekehrt hat das Kind Anspruch auf Unterhalt. WEnn du Kindesunterhalt von der Unterhaltsvorschußkasse bekommst, dann werden die sich auch an den Ex wenden, und den musst du da angeben. Wenn du das nicht tust, bekommst du auch noch ein Riesenproblem, denn die Erstellung falscher Urkunden ist strafbar. DAzu kommt dann auch noch evtl. Betrug zu Lasten der Staatskasse.


    Bring deinen Krempel in Ordnung!


    Herzlichst


    TK

  • Ich möchte die Aussagen von TK deutlichts unterstützen.

    Es liegt hier Urkundenfälschung vor. Die Mutter des Kindes, also du, musste der Vaterschaftsanerkennung per Urkunde zustimmen.

    Es gab dabei eine Belehrung über die Bedeutung der Zustimmung.

    Keine Ahnung was du da gedacht hast, du hast einfach gelogen.


    Meine Frage wäre aber noch, wusste der EX-Freund, der die Vaterschaft anerkannt hat, das er nicht der biologische Vater ist?


    LG frase