Wir wollen doch keine Trennung. Wie gehen wir vor?

  • Hallo.


    Mein Ehemann und ich sind seit April 2019 getrennt lebend. Ich bin zu dem Zeitpunkt "gegangen worden". Wir lebten zusammen in Schleswig-Holstein. Da ich gebürtig aus Thüringen stamme, bin ich im April dorthin zurückgekehrt. Ich habe hier einen ALG II-Antrag stellen müssen, welcher genehmigt wurde und habe hier auch eine eigene Wohnung bezogen.


    Nun ist es so, dass wir uns wieder annähern. Beidseits erklingt deutlich der Wunsch nach einer Reunion. Jedoch weiß ich nun nicht so recht, wie wir vorgehen sollen. Mein Mann arbeitet, wohnt in unserem Haus zur Miete. Ich wohne in einem anderen Bundesland in einer Wohnung, welche vom ALG II abgedeckt wird. Was käme da auf uns zu? Welche Wege sollen wir gehen, um wieder zusammenleben zu können? Müssen wir das ALG II zurückzahlen? Gehe ich einfach zum Jobcenter und verkünde dort, dass es zu einer Versöhnung kam?


    Ich denke, es ergeben sich durchaus weitere Fragen in der Diskussion. Bis hierhin sind aber erstmal wichtige Fragen gestellt wurden; ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Mithilfe. :)


    Liebe Grüße.

    Roonsch

  • Hi,


    dann ziehst du zurück, teilst dem Job-Center den Zeitpunkt des Zusammenzuges mit, da wird dann die Zahlung eingestellt und gut ist. Bitte bedenke aber, dass du eine Kündigungsfrist für deine Wohnung hast. Das Job-Center wird bei vorzeitigem Zusammenzug nicht die Zahlungen der Restmiete übernehmen.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Wissen Sie, ob wir die Leistungen zurückzahlen müssen?


    Weiteres:

    Wir involvierten zu Beginn Anwälte, da anfangs auch keine Kommunikation zwischen uns stattfand und das Trennungsjahr beantragt werden musste, auch durch meine neue Lage. Ich brauchte eine Getrenntlebensbestätigung, um ALG II beziehen zu können. Somit bliebe, wenn Sie die erste Frage verneinen, nur die Kosten für die Anwälte und alles ist "beim Alten"?


    LG.

  • Und danke auch für den Hinweis bzgl. der Wohnung. Mein Mietvertrag soll laut Vertrag bis 06/20 bestehen bleiben. Ordentliche Kündigung vor der Frist ausgeschlossen. Dabei dachte ich an einen Nachmieter. Sonst komme ich da vor nächsten Sommer nicht raus...

  • Fakt ist, dass dass auch der Anspruch auf Zahlung der Wohnung erlischt, wenn du wieder zu deinem Mann ziehst.

    und dich dort vorschriftsmäßig anmeldest.


    Darüber müsst du dein Amt, welches z.Z. deine Wohnung finanziert in Kenntnis setzen.

    Dann werden die Mietzahlungen eingestellt und du hast ein Problem, wenn du nicht vorher aus dem Mietvertrag rauskommst.


    LG frase

  • Hi,


    auch ohne Anmeldung würde der Anspruch auf Zahlung erlöschen. Dann lebt sie nämlich in einer Bedarfsgemeinschaft mit dem Ehemann. Wobei mich in diesem Fall wundert, dass das Job-Center nicht die Zahlungsmöglichkeiten des Mannes überprüft hat. Denn eigentlich muss er ja seine Frau unterhalten. Aber gut, das müssen wir hier nicht erforschen. Nur eines ganz klar: wenn sie sich wieder mit ihrem Mann zusammen tut, dann erlöschen alle Ansprüche gegen das Job-Center.


    Ich hoffe, dass hier nicht betrogen wird. Das kann nämlich dann auch strafrechtlich relevant werden.


    Herzlichst


    TK

  • Oh, das empfinde ich gerade als ganz schlimme Unterstellung. Ich habe mich extra hier angemeldet, um zu erfragen, was und wie ich es tun soll, damit alles rechtens abläuft. Nicht, dass es wieder zu Streitthemen mit meinem Mann kommt. Ich habe auch erfragt, ob man das Geld, welches ich in der Zeit des Getrenntlebens vom Jobcenter erhielt, zurückzahlen muss. Ich finde dazu leider nichts im Internet. Wir sind einfach sehr unwissend, da es unsere erste (und hoffentlich letzte) Ehe ist und wir, logischerweise, keinerlei Erfahrung diesbezüglich haben.


    Mir ist absolut bewusst, dass ich ab dem Zeitpunkt der Reunion keine Ansprüche mehr habe. Ich bekomme ALG II und mein Mann zahlt momentan Unterhalt dazu, welches allein aber nicht ausreichend ist.


    Eine wichtige Frage ist, ob ich das Geld, welches ich vom Jobcenter erhielt, im Falle, dass die Ehe wieder aufgenommen wird, zurückzahlen muss. Es steht alles noch in den Sternen. Mein Mann ist sich noch nicht 100%ig sicher, ob er das wirklich will - leider.


    Bitte keine voreiligen Unterstellungen. Gerade in dieser Situation verletzt mich das doch etwas, da ich unter der Trennung ziemlich leide und friedlich nach Lösungen frage, um mich um eine Reunion vernünftig bemühen zu können.


    Vielen Dank. :)

  • Hallo Roonsch,


    hier ist ein Forum, das sich mit familienrechtlichen Fragen beschäftigt. Daher hast du schon den richtigen Weg beschritten um dich zu informieren.

    Natürlich ist es daher auch sinnvoll, auf eventuelle Konsequenzen zu verweisen.


    Wenn du alle deine Angaben beim ALG II-Antrag richtig (wahrheitsgemäß) gemacht hast, steht dir die Hilfe auch zu, für den Zeitraum in dem sich diese Situation nicht verändert hat. Hast du eine Mietabtretungserklärung abgegeben oder zahlst du die Miete von deinem Konto an den Vermieter?


    LG frase

  • Hi,


    niemand unterstellt hier irgend was.


    Nur, deine Angaben fordern heraus, gründlich aufzuklären. Jetzt ist da schon wieder was aufgetaucht. Du erhältst ALG II und der Ehemann stockt auf? Umgekehrt ist es korrekt. Du gibst bei der ALG II Behörde an, was der Ehemann dir zahlt, und dann wird von dort aus aufgestockt.


    Herzlichst


    TK

  • Du gibst bei der ALG II Behörde an, was der Ehemann dir zahlt, und dann wird von dort aus aufgestockt.

    Das ist ein wesentlicher Punkt!

    Wenn du die Unterhaltszahlungen deines "Mannes" im ALG II nicht angegeben hast, kann es berechtigterweise zu teilesen Rückforderungen kommen.

    Dazu wird das Jobcenter dann deine Kontoauszüge einfordern.

    Der Unterhalt wird auf die ALG II- Leistung angerechnet und danach ermittelt, ob du noch einen Restbedarf hast.


    Zwischen den Zeilen lese ich, dass eure Probleme auch finanzieller Art sind und waren.

    Bring das alles erst in Ordnung, auch die Kündigung der Wohnung erst, wenn ihr euch sicher seit, wie es weitergehen soll.


    LG frase

  • Ich versuche das etwas kklarerzu formulieren.

    Anfang April hatten mein Mann und ich eine sehr große Auseinandersetzung. Ich bin dann in einer Nacht- und Nebelaktion mit dem Zug von Schleswig-Holstein nach Thüringen abgehauen. Dort fand ich zuerst Obdach bei meiner Mutter. Im ersten Monat diskutierte ich mit ihr und anderen Familienmitgliedern, wie es nun für mich weitergehen soll. Man legte mir eine Beratung in der Diakonie nahe. Die Beraterin erklärte, dass ich mich zunächst ummelden soll, um - klar - ALG II zu beantragen. Darum kümmerte ich mich. Suchte hier nach einer Wohnung, gab den Antrag ab und Beides wurde bewilligt. Ich habe es gleich so einrichten lassen, dass die Miete direkt vom Jobcenter überwiesen wird. Ich sehe von der Miete somit gar nichts. Ist für mich aber von Anfang an logisch gewesen, da diese Summe sowieso nicht mir gehört, sondern dem Vermieter.


    Zum Aufstocken:

    Ich bin absolut ehrlich, wenn ich sage, dass ich keinen Schimmer von alledem habe (Deshalb bin ich hier. :S). Seit Mitte Mai beziehe ich ALG II. Ich brauchte dazu auch eine Getrenntlebendbescheinigung vom Arbeitsamt. Momentan laufen noch die Verhandlungen zwischen folgenden Parteien: Meiner Anwältin, seiner Anwältin und dem Jobcenter. Der Arbeitsweg meines Mannes beträgt an einem Tag mit Hin- und Rückfahrt ca. 140 Km. Beide Anwälte verhandelten, inwieweit mein Mann unterhaltspflichtig ist, bzw. mit welcher Summe. Nun hat meine Anwältin seine Lohnbescheide erhalten. Bis dato kam raus, dass er mir 150€ zahlen sollte. Das reicht natürlich nicht zum Leben. Ich habe mich weiter oben falsch geäußert, unabsichtlich: Bislang zahlt mein Mann noch keinen Unterhalt. Es ist nur aus Sicht der Anwälte dieser Betrag errechnet worden. Ich habe vor ca. einem Monat eine Anlage beim Jobcenter nachgereicht, in welcher ich die Daten und den Verdienst meines Mannes eintragen sollte. Bislang habe ich keine Neuigkeiten darüber erhalten. Aaah, ich habe so ganz und gar keinerlei Ahnung. Das nervt mich selbst. Ich habe einfach all das, was gefordert wurde, ausgefüllt und abgegeben, aber mich eigentlich nicht richtig damit beschäftigt. Ich hatte in den letzten Monaten nur Kapazität für mein gebrochenes Herz und habe alles Andere recht lethargisch nebenher gemacht. ALG II beantragen. Wohnung. Check. Ich habe auch nur das Nötigste.

    Also ich erhalte 0,00€ von meinem Mann und lebe ausschließlich vom ALG II, weil noch nichts dingfest gemacht wurde. Ich glaube, diese 150€ sind bislang auch nur berechnet worden. Es steht aber immer noch nichts fest.


    Ich hoffe, ich habe das alles nachvollziehend geschrieben. :)


    Und nochmal zum Schluss:

    Ich bin einfach nur total unwissend und durch die Krise der letzten Monate recht uninteressiert gewesen, wie das alles läuft. Hauptsache, ich hatte endlich ein eigenes Dach über dem Kopf und Geld zum Leben.


    LG und danke für Ihre Mithilfe. :)

  • Nachtrag: Ich habe vergessen zu erwähnen, weshalb ich den Arbeitsweg meines Mannes angab:

    Durch die somit entstehenden Fahrtkosten für ihn, fällt eine bestimmte Summe im Monat weg. Die fallen ja bereits unter seine Ausgaben, ergo kann man nicht mit dem Vollgehalt meines Mannes rechnen, sondern muss dies berücksichtigen. Daher muss mein Mann laut seiner Anwältin nur ca. 150€ an Unterhalt zahlen, was, wie gesagt, noch nicht dingfest ist.

  • Hallo Roonsch,


    ich komme mal auf deine Themenüberschrift zurück.

    Was hat euch denn nun zu der Meinungsänderung veranlasst?

    Du beschreibst ja schon einen Weg, der bei einer Trennung nicht unüblich ist.

    Was ich hier von dir lese zeigt aber auch, das du ganz gut alleine deine Sachen hin bekommst.

    Zum ALG II: hier kannst du davon ausgehen, das du nur etwas zurück zahlen müsst, was über deinem Bedarf liegt.

    Wenn also diese 150€ ab Monat X zugesprochen werden, ist es die Summe, die an das Amt zurück geht.

    Per Saldo für dich also eine Nullnummer, denn die müsste ja dein EX-Mann an dich zahlen und das würde dann auf deinen Bedarf angerechnet.

    Nach der erneuten Überprüfung deiner finanziellen Verhältnisse wird das dann von Amt zurück gefordert.

    Das ist ein normaler Vorgang, der seine Zeit in Anspruch nimmt.

    Du bist auch verpflichtet, jede Änderung in deinen persönlichen Verhältnissen dem Amt mitzuteilen (hast du ja bisher getan).

    Wie sieht es denn mit Arbeit bei dir aus, hat das Amt dich nicht aufgefordert oder Jobangebote gemacht?

    Das mit dem Mietvertrag ist auch noch so eine Sache.

    Wenn du wirklich sicher bist, das die "Reunion" klappt, kannst du dem Amt formlos mittteilen, das du ab Tag X keinen Anspruch mehr auf ALG II stellst.

    Dann erlischt auch ab Tag X sofort die Mietabtretung und du bekommst Ärger mit deinem Vermieter, wenn der Vertrag keine Ausstiegsmöglichkeit bietet.

    Das solltest du vorher klären, vor allem, wenn du vor Ablauf der Vertragsbindung zu deinem EX zurück ziehst.


    LG frase

  • Vielen Dank für Ihre fundierte Antwort. :thumbup:


    Was uns dazu bewegt hat, in Betracht zu ziehen, die Trennung aufzuheben? Nun ja, Liebe. :)

    Wir haben bis vor Kurzem seit April keinerlei Kontakt gehabt und er hat ihn gesucht. Haben uns vor drei Wochen bislang das erste Mal wiedergesehen und waren wieder ...connected.


    Also verstehe ich das richtig, dass ich das ALG II im Falle einer Versöhnung nicht zurückzahlen muss? Eigentlich, so dachte ich es mir zuvor; war aber unsicher, ist es auch logischer für mich, da ich in dem Zeitraum bedürftig war und nach wie vor auch bin, da ich von meinem Mann nichts bekomme.


    Zum Thema Arbeit:

    Mich trafen bis vor drei Jahren mehrere Schicksalsschläge. Kurz: Ich bin derzeit arbeitsunfähig. Durch die Dinge, welche passierten und mein kapitulierendes Verhalten sind wir kaputtgegangen... Ich muss Vieles tun, um meine Ehe zu retten. Auch das; wieder arbeiten zu können.


    Da alles noch in den Sternen steht, werde ich das vorerst mit der Wohnung noch nicht ansprechen müssen gegenüber der Vermietung. Mein Mann ist sich nach wie vor immer noch unsicher. Wenn er bereit ist, seine Arme zu öffnen, werde ich hoffentlich gut mit meiner Vermietung verhandeln können.


    LG. :)

  • Hi,


    ich bin wahrscheinlich (beruflich geprägt) eher pessimistisch eingestellt. In nahezu allen Trennungen nach längerer Ehedauer erfolgt eine Versöhnung, die in der Regel nur kurzfristig funktioniert. Es fehlen halt sogar die schlechten Gewohnheiten des Anderen, etwa die Unordnung, über die man sich früher so aufgeregt hatte. Also, ehe du im Augenblick irgendwas aufgibst und zurückziehst, warte ab. Denn bei den Zahlen, die wir hier jetzt sehen, könnt ihr die zusätzlichen Kosten für die Wohnung nicht stemmen. Wobei wir dann beim zweiten Ende der Beziehung sind.


    Mich irritiert, dass du ALG II bekommst. Denn wenn du so dramatisch krank bist, nicht mal drei Stunden am Tag arbeiten kannst, dann bist du eigentlich ein Fall fürs Sozialamt.


    Herzlichst


    TK

  • timekeeper, ich finde Ihre Äußerungen mitunter sehr empathielos. Sie kennen mich nicht; das ist mir bewusst. Ich bin jedoch nicht dazu verpflichtet, meine Vita auf den Tisch zu legen, damit man meine momentane Lebenssituation nachvollziehen kann. Ich habe die Fakten benannt und das Warum gehört hier nicht hin.


    Weiter ist es sehr schade, dass Sie ungefragt Prognosen in den Raum stellen. Danach fragte ich ebenso nicht. Ich erwähnte, dass mich die Trennung sehr belastet. Da ist das wirklich nicht von Vorteil...


    Ich werde mich besser an eine Beratungsstelle in der Nähe wenden.


    Vielen Dank für die Mithilfe.