Elterngeld und Kindesunterhalt

  • Hallo Zusammen,


    folgender Fall: Mein Partner und ich erwarten nächstes Jahr im März ein Baby. Ich würde gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen und würde ca 660€ Elterngeld bekommen. Ich zahle für meinen 14 jähriger Sohn, der bei seinem Vater lebt Unterhalt und habe noch eine Tochter, die bei mir lebt, aber der Vater nicht der gleiche Vater ist, wie von meinem Sohn. Für meine Tochter bekomme ich Unterhalt und Kindergeld.

    Jetzt meine Frage. Wenn ich in Elternzeit bin und nur noch die ca 660€ bekomme, müsste ich davon dann noch Unterhalt zahlen? Das Kindergeld und der Unterhalt von meiner Tochter fließen nicht mit in die Berechnung des Unterhalts rein, so weit ich weiß.


    Zweite Frage: Wir würden gern noch vor der Geburt unseres Kindes heiraten, aber wird das Einkommen von meinem Partner dann mit zur Berechnung des Unterhalts dazu genommen? Oder bleibt der "Stiefvater" immer außen vor?


    Ich weiß, ist alles nicht ganz einfach, hoffe aber, vielleicht ein paar Antworten zu bekommen.


    Vielen lieben Dank schon mal <3


    Viele Grüße Sabine

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum!


    Nun zu deiner Frage. Eine Heirat ändert hinsichtlich des Anspruchs deines großen Kindes, welches beim Vater lebt, nichts. Und die Frage, inwieweit sich der Anspruch des großen Kindes ändert, können wir hier pauschal nicht beantworten. Fakt ist, dass das Kind seine Ansprüche gegen dich nicht verliert, nur weil du wiederum ein Kind in die Welt setzt. Es gibt zwar das Recht auf Elternzeit, aber - man muss sie sich auch leisten können.


    Was wird überprüft? Es wird überprüft, inwieweit eine Herabsetzung des Selbstbehaltes in Betracht kommt. Da du in der Elternzeit nicht arbeitest, jemand anderes (der Kindsvater deines erwarteten Kindes) für dich und das Neugeborene aufkommen muss, ist es dir durchaus zuzumuten, dein Geld für den Unterhalt des großen Kindes einzusetzen. Aber, das ist eine Einzelfallprüfung, in welche die gesamten Lebensumstände und alle Finanzen einzubeziehen sind.


    Herzlichst


    TK