Scheidung kosten

  • Hallo habe eine Schreiben vom Anwalt meiner Ex über das Gericht bekommen.


    Es war eine einvernehmliche Scheidung mit nur dem Anwalt meiner Frau.


    Wird beantragt,

    Die Gerichtskosten gemäß 106 zpo auszugleichen.

    Gerichtskosten 476,00


    Die Antragstellerin ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.


    Es wird beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzusetzenden Betrag verzinslich ab Antragstellung mit 5 Prozentpunkte über den Basiszinssatz festzusetzen 104 I 2 zpo und eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses mit dem Vermerk des Zustellungsdatum zu erteilen.


    Das Gericht bittet um Stellungnahme.


    Was sind das für kosten?

    Für mich hört sich das so an, dass das die Anwaltskosten von meiner Frau sind, die Ihr durch die Stellung des Scheidungsantrags entstanden sind. Müsste dann aber nicht eine Aufgliederung vorhanden sein?

    Das können doch nicht schon die gesamt kosten für die Scheidung sein. An was für Unkosten müsste ich mich denn beteiligen?


    Viele Grüße und Danke für jede Hilfe.

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    Deine Sorge ist unbegründet. Bei einer Scheidung werden die Gerichtskosten ja gequotelt. Normalerweise trägt jede Partei die Hälfte der Kosten, es kommen aber auch andere Quotelungen in Betracht. Jedenfalls muss jede Partei ihren Anteil tragen. Und um die Feststellung dieses Anteils geht es. Wenn deine Ex mehr gezahlt hat, evtl. schon alle Gerichtskosten gezahlt hat, dann musst du entsprechend dem Scheidungsbeschluß ausgleichen.


    Also, es geht um Abwicklung der Gerichtskosten.


    Herzlichst


    TK