Forderung nachehelicher Unterhalt durch das Sozialamt

  • Hi,


    weiss ich nicht, Ich hab immer Angst, dass so ein Thema in undfferenziertes Blabla ausartet, wie meine Stammtische, von denen ich weiter oben schrieb.


    Nur, bei dieser Fallkonstellation hier wie es die hier ist, ist die Lage doch wirklich klar. Wir haben eine klare gesetzliche Regelung im BGB, mit unbestimmtem Rechtsbegriff auf der Tatbestandsseite. Dieser wird fortlaufend durch Rechtsprechung ausgefüllt. So, und hier werden halt zwei Ansichten vertreten. Das ist ein normaler juristischer Vorgang, gegen einen Bescheid kann man Widerspruch einlegen, dann klagen durch maximal 4 Instanzen in Deutschland. Man hat also unendlich Chancen, alles überprüfen zu lassen. Mit Politik hat das alles gar nichts zu tun.


    Und, an die Fragestellerin, man sollte nicht alles glauben, was im www so steht und ungeprüft übernehmen. Existenzen gehen in der Regel durch gescheiterte eigene Lebensplanungen kaputt. Nicht durch unser Sozialsystem. Nur, es hat sich inzwischen die Haltung breit gemacht, dass das Sozialsystem für jedweden Mist einstehen muss, den man selbst zu verantworten hat.


    Herzlichst


    TK

  • Gerade bei der Forderung von nachehelichen Unterhalt oder Elternunterhalt müssen Angehörige für den "Mist" einstehen, den sie nicht verursacht haben.


    Ich und meine Kinder sind abgesichert, gehen arbeiten und können für unseren Lebensunterhalt aufkommen. Es gibt Angehörige die werden zu Unterhaltsleistungen herangezogen von Personen die sie nicht einmal kennen. Das haben sie nicht selbst zu verantworten!!!!Auch hat eine Ex-Frau keine Verantwortung für das Leben ihres Ex-Mannes, sondern nur für das eigene und vlt das der Kinder.

  • Hi,


    ich werde auch als steuerzahler herangezogen für den Mist, den andere verursacht haben, ohne die zu kennen. Wie definierst du denn Angehörige? Nachehelicher Unterhalt und Elternunterhalt und Anspruchsgrundlagen haben so viel miteinander zu tun wie Bismarck und die Preiselbeeren. Und ist dir vielleicht mal aufgefallen, wie hoch auch jetzt schon die Freibeträge sind, wenn es um was anderes als Kindesunterhalt geht? Also bitte mal mit konkreten Beispielen, Zahlen kommen, mit Rechenexempeln, u.s.w.


    Herzlichst


    TK

  • Die jetzigen Freibeträge als "hoch" zu bezeichnen ist wohl etwas lebensfern.


    Ich werde mich jedenfalls aus dem Forum verabschieden und bitte um die Löschung meines persönlichen Beitrags, da er offenbar missbraucht wird um "Stunk" gegen betroffene Angehörige zu machen.

  • Hi Chaplin,


    hier wird kein Stunk gegen wen auch immer gemacht. Nur, man kann nicht erwarten, dass in einem Forum jeder die eigene Meinung vertritt. Das ist das Risiko, wenn man hier anfragt. Und wenn man wie du dann mit Allgemeinplätzen kommt, nicht mit Konkretem. Kennst du die Freibeträge für Elternunterhalt, weisst du, was alles abzugfähig ist, wie der Überschuß berechnet wird, u.s.w.


    Ich bin in der Tat für einige Veränderungen, die die Versorgung von Eltern angeht. Aber darum ging es in deinem Fall überhaupt nicht. Du wast es, die mit was auch immer neben der Sache kam, bitte nicht vergessen.


    Herzlichst


    TK

  • Schade, dass ein so interessanter Fall "kaputt" gemacht wird. Ich erlebe gerade selbst, wie Beamten Angehörige mit zweifelhaften Mitteln versuchen auszunehmen und bin auch der Meinung, dass ein solches Verhalten unsere Landesbeamten langsam eine politische Dimension erreicht.


    Studenten die mehr als ein halbes Jahr auf ihr Bafög warten müssen, bewusst falsche Unterhaltsforderungen, Kindesentzug, Beschlagnahmungen von Haustieren. In solchen Fällen entstehen den Betroffenen finanzielle oder psychische Schäden bzw. Eingriffe in die Lebensplanung, die man nicht dadurch kompezieren kann, wenn man nach etlichen Jahren/Monaten eine Klage gewohnen hat.


    Die Willkür unserer Beamten zeigt mittlerweile ein Maß, welches wir Bürger nicht mehr hinnehmen sollten.


    Es geht nicht um Recht und Gesetze, sondern darum, dass Beamte in vielen Gebieten entweder fachlich dermaßen inkompetent sind, dass sie ihren Beruf nicht ausüben können oder aus anderen Gründen, das Interesse verfolgen ihr Amt auszunutzen. 80 Prozent der Unterhaltsforderungen sind falsch berechnet? Willkür oder Inkompetenz? Das spielt keine Rolle, hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben.


    Ich werde auch gegen den Beamten der meinen Unterhaltsfall bearbeitet vorgehen und zwar mit allen Mitteln, die Willkür der Forderungen und Berechnungen erreicht ein Grad der nicht mehr hinzunehmen ist. Und die Selbstbehalte (1800€/3240€ für ein Ehepaar) sind nicht zeitgemäß, zumal es um Unterhaltsforderungen im 3-4stelligen Bereich geht. Das empfindet der Großteil der Bevölkerung als zurecht als existenzbedrohend.