Vater im Altenheim

  • Guten Tag,


    ich bin 26 Jahre alt, Single und lebe in Hessen.


    Vor circa 8 Monaten habe ich einen Brief vom Sozialamt erhalten, da mein leiblicher Vater seit über 2 Jahren im Altenheim lebt und seine Rente/Vermögen nicht ausreicht um die Kosten zu tragen.


    Meine Eltern haben sich getrennt als ich 8 Jahre alt war und es besteht ein nur sehr sporadischer Kontakt. Ich wusste aber, dass mein leiblicher Vater seit einiger Zeit im Altenheim lebt, habe mich aber nicht beim Sozialamt angeboten um die Kosten zu übernehmen.


    Ich habe zum Ende meines Studiums, zu dem Zeitpunkt war mein Vater bereits im Heim, einen Studienabschlusskredit aufgenommen. Das Sozialamt erkennt ihn nicht an, da ich mit einer Inanspruchnahme für die Heimkosten hätte rechnen müssen. Ist das richtig so? Ich hätte mein Studium nicht beenden können, zeitnah, ohne den Kredit. Ich wusste ja auch nicht ob ein Vater in den vergangenen knapp 2 Jahrzehnten vlt Vermögen angehäuft hat und seine Kosten selber bezahlen kann.


    Mittlerweile schreibe ich an meiner Dissertation und arbeite nebenbei an der Universität. Ich habe für meine Forschung verschiedenen Ausgaben und Arbeitsmittel abzusetzen. Auch das erkennt das Sozialamt nicht an, da ich mir nach meinem Studium einen anderen Job hätte suchen sollen und nicht einen der an eine Promotion gekoppelt ist, wodurch erhöhte berufsbedingte Ausgaben entstehen.


    Ist das richtig so? Das Sozialamt will nun 400€ haben, da es die Kosten nicht anerkennt. Das kann ich mir nicht leisten. Muss ich tatsächlich meine Promotion aufgeben und einen anderen Job, ohne diese Kosten, aufnehmen?


    Vielen Dank für Eure Erfahrungen

  • Vor circa 8 Monaten habe ich einen Brief vom Sozialamt erhalten

    wusste aber, dass mein leiblicher Vater seit einiger Zeit im Altenheim lebt


    seit wann genau weißt du das? falls der SHT bzw. ein Gericht dich danach fragt, was würdest du antworten? darf man annehmen, dass du es seit 8 Monaten weißt ?




    Ich habe zum Ende meines Studiums, zu dem Zeitpunkt war mein Vater bereits im Heim, einen Studienabschlusskredit aufgenommen. Das Sozialamt erkennt ihn nicht an, da ich mit einer Inanspruchnahme für die Heimkosten hätte rechnen müssen. Ist das richtig so?

    wann genau hast du den Kredit aufgenommen? nachdem du wusstest dass dein Vater im Heim ist oder davor?

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Ich wusste das von Hörensagen schon seit einiger Zeit. Ich kenn ihn halt nicht richtig bin ich dazu verpflichtet, solche Gerüchte nachzuprüfen und mich beim Amt zu melden und nachzufragen, ob mein Vater Sozialhilfe bekommt?


    Mein Opa war beispielsweise im Altenheim, er hat die Kosten alleine getragen, woher soll man den wissen wie viel Rente er bekommt oder ob er Vermögen hat, wenn man ihn nicht richtig kennt.

  • Den Studentenkredit habe ich aufgenommen, da ich ihn zur Abschlussfinanzierung brauchte. Ich wusste da, glaub ich schon über die Gerüchte, kann es aber nicht genau sagen, da ich mir darüber keine Gedanken gemacht habe. Einen Brief vom Sozialamt habe ich da noch nicht gehabt. Ich promoviere seit einem Semester. Hätte ich wirklich meine Doktorantenstelle absagen und mir einen besser bezahlen Job suchen müssen?

  • Ich wusste das von Hörensagen schon seit einiger Zeit. Ich kenn ihn halt nicht richtig bin ich dazu verpflichtet, solche Gerüchte nachzuprüfen

    ok, gut

    du bist dazu nicht verpflichtet, wir gehen also davon aus, dass du erst vor 8 Monaten informiert wurdest; ohne Kenntnis deiner Unterhaltspflicht hast du einen Kredit aufgenommen, und so teilst du es dem SHT mit: du hast den Kredit aufgenommen als du mit einer Inanspruchnahme für die Heimkosten hätte NICHT rechnen müssen.

    du solltest natürlich dem SHT gegenüber keine o.g. "Gerüchte" erwähnen, weil sie in deinem Fall irrelevant sind



    Den Studentenkredit habe ich aufgenommen, da ich ihn zur Abschlussfinanzierung brauchte. Ich wusste da, glaub ich schon über die Gerüchte, kann es aber nicht genau sagen, da ich mir darüber keine Gedanken gemacht habe. Einen Brief vom Sozialamt habe ich da noch nicht gehabt

    du solltest dir Wird der Studienkredit herausgerechnet? Beim Hauserwerb etwas zu beachten? anschauen



    Hätte ich wirklich meine Doktorantenstelle absagen und mir einen besser bezahlen Job suchen müssen?

    nein, ich denke nicht

    hast du den Job innerhalb der letzten 8 Monaten aufgenommen? seit wann strebst du nachweislich (zeugen, bewerbungen) diesen Job an ?


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Ja, ich habe den Job nach der Rechtswahrungsanzeige angenommen. Ich habe mich beworben, die Chance, aufgrund meiner sehr guten Leistungen, bekommen und war bereits weiter zu studieren im Rahmen einer Promotionsstelle. Vorher hatte ich nur einen Nebenjob. Das Sozialamt sagt, mit meinen sehr guten Leistungen hätte ich auch einen besseren Job bekommen können, ohne erhöhte berufsbedingte Ausgaben.

  • Auslandsreisen, Laptop, Rechner, Fachliteratur, Arbeitszimmer, da kommt bei einem Promotionsstudium schon einiges zusammen, um die eigene Forschung zu ermöglichen.


    Erst letzten Monat musste ich nach Australien fliegen, dort habe ich mich für ein gemeinsames Projekt im Rahmen meiner Dis mit anderen Wissenschaftlern getroffen. Die Kosten tragen ich vollständig.

  • Hallo DanielK,


    nur damit es klar ist, erst ab der ersten schriftlichen Mitteilung des Sozialamtes bist du in deinen Entscheidungen eingeschränkt.

    Was da wie über den Buschfunk vorher lief ist irrelevant. Das Amt versucht natürlich mit allen Tricks an das Geld zu kommen.

    Da du nun schon eine Berechnung vorliegen hast, solltest du prüfen, wie sich der Studienkredit, den du vor der RWA aufgenommen hast auf die Berechnung auswirkt. Rechne also einfach den Kredit von deinem errechneten Einkommen ab und schau dann ob du noch über den 1800€ Selbstbehalt liegst.

    Dann kannst du dem Amt mittteilen, das der Kreditvertrag schon vor der RWA vorhanden war und er daher anzuerkennen ist.

    Wenn du trotzden noch über den 1800€ liegst, dann halbiere den überschüssigen Betrag und überweise diesen auf das Forderungskonto.

    Das Amt muss dann klagen, wenn es der Meinung ist im Recht zu sein, was ich hier nicht sehe.

    Deine berufliche Entwicklung ist ein Teil deiner Lebensführung, hier sehe ich keinen Grund die Doktorabeit abzubrechen.

    Du kannst ja sogar argumentieren, das dadurch dein späteres Einkommen möglicherweise einen höheren Regress zulässt und sich dein aktuelles Einkommen ja nicht verringert.


    LG frase

  • Wenn sie den Kredit anerkennen und meine beruflichen Ausgaben bin ich unter 1800,00€, dass Einkommen meiner Mitbewohner (lebe in einer Wohngemeinschaft) spielt wohl auch eine Rolle und würde geschätzt, daher darf ich nur 1600€ verdienen. Mit Bafög-Rückzahlung und Studentenkredit komme ich monatlich auf knapp 300€, Ausgaben für meine wissenschaftliche Arbeit habe ich ca. 500€, dass ist aber völlig normal und typisch für solche Stellen. Ich habe mir vorsorglich eine Sparvertrag zur Altersvorsorge gemacht, als Berufsanfänger kann ich jedoch nicht jeden Monat regelmäßig soviel Geld "fest" zurücklegen um an andere Stelle keine Schulden zu machen. Ich verdiene 2350€ netto, meine Miete liegt jedoch momentan mit 360€ auch unter dem im Selbstbehalt enthaltenen Anteil von 480€. Das Sozialamt geht daher von einem Einkommen von 2470€ und rechnet dann auf 1600€ runter. Insgesamt soll ich knapp 400€ zahlen.


    Muss ich jetzt eigentlich bis mein Vater gestorben ist, unter 360€ Miete bleiben? Im Moment ist das ja okay, aber wenn ich älter werde, möchte ich irgendwann auch mal eine eigene Wohnung. Es ist ja auch ni hat ganz abwegig, dass ich irgendwann mal eine Frau kennenlernen und mit ihr zusammenziehen möchte. Ich denke spätestens dann muss ich mit der Dis fertig sein, sonst kann man sich das nicht leisten.

  • Du kannst ja sogar argumentieren, das dadurch dein späteres Einkommen möglicherweise einen höheren Regress zulässt und sich dein aktuelles Einkommen ja nicht verringert.

    ich denke, sie haben Angst, dass er in der Zwischenzeit stirbt, dann hätte ich nichts bezahlt. Eine Dis dauert ja ein paar Jahre. Ich weiß aber nicht wie es ihm geht oder warum er in ei en Altenheim lebt.

  • ich denke, sie haben Angst, dass er in der Zwischenzeit stirbt, dann hätte ich nichts bezahlt.


    wenn du unter "sie" das Amt meinst - nein, das Amt und seine Sachbearbeiter haben diese Angst nicht

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Die Sache mit den beruflichen Ausgaben, kann man hier schlecht beurteilen und wie ein Gericht da entscheidet wissen wir nicht.

    Berufsbedingte Ausgaben sind in jedem Fall deine Fahrtkosten

    Auslandsreisen, Laptop, Rechner, Fachliteratur, Arbeitszimmer, da kommt bei einem Promotionsstudium schon einiges zusammen

    Diese Dinge wird das Finazamt anerkennen, das Sozialamt eher nicht.

    Der Kredit vor der RWA ist aber eigentlich unstrittig.


    Wenn du also die 300€ abziehst, dann könnte das Amt noch 185€ fordern.


    Muss ich jetzt eigentlich bis mein Vater gestorben ist, unter 360€ Miete bleiben? Im Moment ist das ja okay, aber wenn ich älter werde, möchte ich irgendwann auch mal eine eigene Wohnung. Es ist ja auch ni hat ganz abwegig, dass ich irgendwann mal eine Frau kennenlernen und mit ihr zusammenziehen möchte. Ich denke spätestens dann muss ich mit der Dis fertig sein, sonst kann man sich das nicht leisten.

    Mit dem möglichen neuen Gesetz bist du ja erstmal raus aus der Sache, bis durch deine berufliche Entwicklung die 100.000€ geknackt werden.


    LG frase

  • Ja, wenn das Gesetz nicht kommt und die Ausgaben nicht anerkannt werden, dann muss ich aufhören zu promovieren. Ich kann es mir dann schlicht und einfach nicht leisten. Fahrtkosten habe ich keine, ich fahre die 3km mit dem Fahrrad. Weitere Studentenkredite kann ich ja auch nicht aufnehmen um die Lücke zu füllen. Der Job ist an eine Promotion gekoppelt und daher auch die erhöhten Ausgaben berücksichtig, die man selbst tragen muss.

  • Da brauchst du nur hier weiter reinschauen.

    Ich gehe fest davon aus das ab 1.1.20 der Stress mit dem Regress vorbei ist (für die unter 100k).

    Dann werden wohl viele ihre Daueraufträge stoppen und dem Amt mitteilen, das Sie unter 100k Einkommen haben.

    Eine neue Berechnung bekommst du bestimmt nur, wenn du darüber liegst.

    Darunter kann kein Unterhalt mehr gefordert werden.

    Wollte denn das Amt auch eine Nachzahlung von dir?


    LG frase

  • Ja, insgesamt eine Nachzahlung für die 12 Monate vor dem ersten Brief und dann für die Monate seit dem Brief, also knapp 8000€. Die habe ich als Berufsanfänger natürlich nicht und einen Kredit kann ich ja auch nicht mehr nehmen. Wisst ihr ob die Ratenzahlung machen?


    Und können die so einfach für die 12 Monate vorher fordern? Da war ich ja auch noch Student. Immerhin gehen für die Nachzahlung fast 4 Monatsgehälter drauf.

  • Fordern kann das Amt viel, berechtigt sind aber nur Forderungen ab Zugang der RWA.

    Es muss auch immer der Zeitpunkt der Bedürftigkeit mit dem Zeitpunkt der Leistungsfähigkeit übereinstimmen.

    Daher also die Forderung vor der RWA völlig zurückweisen, mit dem Hinweis, das es keine Kenntnis von der Bedürftigkeit des Vaters gab.

    Seit der RWA steht man in Verzug, daher also überlegen, wie man sich verhält.

    Wenn z.B. die 185€ gezahlt werden, auch wenn es weh tut, kann das Amt ja den Rest über eine Klage versuchen zu bekommen.

    Man wird sehen ob das Amt das dann auch macht.

    Weiterhin gibt es auch noch die Möglichkeit die übergeleiteten Ansprüche anzugreifen.

    Dazu mal hier weiterlesen:Elternunterhalt, geht es nur um Leistungsfähigkeit?


    LG frase

  • Also wenn ich so etwas lese, dann kommt mir die Wut!

    Grundsätzlich: Es gibt keine Erwerbsobliegenheit im Elternunterhalt. Es wäre etwas anderes, wenn du deine Arbeit reduzieren würdest, um dich aus der Zahlungsfähigkeit zu schleichen. Du warst aber offensichtlich noch nie in besser bezahlter Arbeit. Wenn du deine Dis. abbrechen müsstest, wäre das ein nicht hinnehmbarer Eingriff in deine Lebensplanung. Auch das Argument, du hättest eine besser bezahlte Arbeit finden können, ist mehr als dreist.


    Damit der SHT dir vorhalten kann, du hättest dich auf eine Unterhaltspflicht einstellen müssen, genügt nicht das Wissen um den Heimauftenthalt deines Vaters. Du hättest auch wissen oder damit rechnen müssen, dass er bedürftig ist oder in naher Zukunft werden könnte. Woher sollst du das gewusst haben? Nur eine mögliche Wahrscheinlichkeit genügt doch nicht, von dir zu verlangen, dass du deine ganze Lebensplanung auf eine eventuelle, vielleicht irgendwann einmal eintretende Unterhaltspflicht ausrichtest. So ein Schwachsinn.


    2350 € netto abzüglich 300 € Bafög- und Studienkredit = 2050 €. Mit Altersvorsorge und anderen Ausgaben wird nicht mehr so viel übrig bleiben. Und ob die Ausgaben für die Dis. tatsächlich von einem Gericht nicht anerkannt werden, wäre spannend. Wenn deine Biografie zeigt, dass deine Dis. mit deiner Lebensstellung übereinstimmt, hat diese Vorrang vor dem Elternunterhalt.