Vater im Altenheim

  • lebe in einer Wohngemeinschaft)

    Wie sieht denn diese Wohngemeinschaft real aus?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • dass ich nichts mehr bezahlen muss?

    Zahlen müsstest du erst, wenn das SA einen gerichtlichen Titel erwirkt.

    Wenn du ohne gerichtlichen Titel zahlst, dann machst du das mehr oder weniger freiwillig, entweder, weil du die Forderung des SA anerkennst oder weil du den Stress vermeiden willst, den eine Auseinandersetzung mit der Behörde mit sich bringt.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ich lebe in einer ganz normalen WG mit anderen Studenten, daher ist meine Miete unter den 480€.


    Ich werde nun erstmal Widerspruch gegen die Forderung einlegen. Da ich die 8000€ sowieso nicht im Oktober bezahlen kann.

    Dann warte ich mal ab, ob eine neue Berechnung kommt oder ob sie weiterhin 400€ möchten.


    Ich weiß viele Sachen gar nicht, die ihr mir gesagt habt. Ich bin eher von der "Rechnung" kalt erwischt wurden. Ich glaube sogar, wenn ich das Geld hätte, hätte ich aus Panik vor einer Klage bezahlt.

  • In diesem Fall kann m.E. keine Haushaltsersparnis angesetzt werden.

    Eine Haushaltsersparnis ist nur möglich, wenn gemeinsam gewirtschaftet würde, z.B. wenn du mit einer Lebensgefährtin zusammen wohnen und wirtschaften würdest. Aber selbst in dem Fall wäre sie nur möglich, wenn das zusammengerechnete bereinigte Einkommen über 3240 EUR liegen würde und auch nur vom überschießenden Teil. Schätzen geht schon mal gar nicht.


    Die eigene Lebensplanung hat Vorrang vor Elternunterhalt.

    Ein Studium darf man wie geplant zu Ende führen und wenn eine Promotion geplant war, dann ist sie vom Elternteil zu akzeptieren.

    Selbst nach der RWA wäre in deinem Fall ein Kredit anzuerkennen, falls er notwendig wäre, das Studium wie geplant fortzuführen.

    Verweise auf unser Grundgesetz Art. 2 "Freie Entfaltung der Persönlichkeit" und auf Art.l 12 "freie Wahl des Berufs".


    Einen formalen Widerspruch gibt es nicht, da es kein Verwaltungsakt ist. Es ist eine privatrechtliche Angelegenheit.


    Ich würde die Forderung zurück weisen, aber gleichzeitig Auskunft über den Vater fordern.

    Du hast die gleichen Rechte wie der Vater, der ja von dir Unterhalt fordert.

    Er wird lediglich von der Behörde vertreten.


    Wie sind seine persönlichen Verhältnisse?

    Ist er evtl. verheiratet?

    Gibt es weitere Kinder?


    Warum ist er im Altenheim?


    Ist er überhaupt pflegebedürftig?

    Welchen Pflegegrad hat er?

    Wer hat das festgestellt?

    In welchem Heim ist er? Vielleicht gibt es ja günstigere Heime. Ein Sozialhilfeempfänger hat keinen Anspruch auf ein Luxusheim.


    Welches Einkommen hat er?

    Welches Vermögen hat er?


    Fordere den Leistungsbescheid des Sozialamtes?

    usw.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ich glaube sogar, wenn ich das Geld hätte, hätte ich aus Panik vor einer Klage bezahlt.

    Ohne alle Ämter über einen Kamm zu scheren ist das genau die Strategie der SHT.


    Du bist ein gebildeter Mensch, kannst dich informieren.

    Ich dachte nach meiner ersten Berechnung vom Amt auch, es wäre ein Bescheid von einer Behörde und hätte fast gezahlt, bis ich hier auf viele Informationen gestoßen bin, die mir in der Argumentation sehr weitergeholfen haben.

    Wie awi es vorschlägt, solltest du gut deine Ablehnung begründen und gezielt nach den rechtlichen Hintergründen fragen.

    Nach meiner Erfahrung merken die Sachbearbeiter recht schnell, ob es sich um einen gut Informierten UHP handelt.

    Dann kommen oft schon nur noch wirklich fundamentierte Forderungen.


    LG frase

  • Das werde ich machen. Ich les mich nun mal intensiver in das Thema ein und werde dem Amt antworten und auf die Fehler in der Berechnung hinweisen.


    Auch meine berufsbedingten Ausgaben im Rahmen meiner Dis werde ich weiter anführen, es gehört zu meiner Lebensplanung, die Stelle ist an die Promotion gebunden. Ich habe vorher nur einen Hiwi-Job ausgeübt, beim selben Prof, und rund 700€ verdient. Wenn man die Nachzahlung des Amtes für insgesamt 20 Monate ernst nimmt, hätte ich ja zeitweise nur 300€ zum Leben gehabt. Das erklärt sich von alleine, dass die Nachforderung nicht korrekt ist. Auch die Berechnung der laufenden Zahlung von rund 400€ sind ja nicht haltbar.


    Ich weiß nicht inwieweit das Amt ein fiktives Einkommen für einen besser bezahlten Job nutzen kann, um Berechnungen durchzuführen. Woher will das Amt wissen, dass ich einen solchen bekommen hätte? Das ist doch alles sehr an der Realität vorbei.

    Es ist aber traurig, dass man offensichtlich nicht mehr seinen eigenen Lebensweg planen kann/darf. Was wäre den gewesen, wenn ich noch ein zweites Studium hätte machen wollen? Oder eine Familie gründe? Ein Auslandsjahr? Das sind doch alles Pläne eines Menschen in meinem Alter, da kann man doch nicht sagen, mit deinem Abschluss, deinen Noten und dem herrschenden Fachkräftemangel hättest du einen besseren Job bekommen, also zahl mal.



    Ich danke Euch für die Hilfe und Beratung. Es ist wirklich gut sich mit Betroffenen auszutauschen.

  • Auch ich bin froh über dieses Forum, mein besonderer Dank gilt hier AWi und Frase, die hier konstruktive und mitmachende Beiträge erstellen

    Wie man vermehrt feststellen kann, werden von den SHT unverschämte Forderungen gestellt Die SHT gehen vermutlich von der Unwissenheit der Betroffenen aus und nutzen als Landesbeamten dies im vollen Umfang aus. Hier wird gelogen und auch betrogen. DanielK wir haben ein Grundgesetz Art. 12

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 12

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
    (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

    Mach deine Promotion!

  • Wenn sie den Kredit anerkennen und meine beruflichen Ausgaben bin ich unter 1800,00€, dass Einkommen meiner Mitbewohner (lebe in einer Wohngemeinschaft) spielt wohl auch eine Rolle und würde geschätzt, daher darf ich nur 1600€ verdienen. Mit Bafög-Rückzahlung und Studentenkredit komme ich monatlich auf knapp 300€, Ausgaben für meine wissenschaftliche Arbeit habe ich ca. 500€, dass ist aber völlig normal und typisch für solche Stellen. Ich habe mir vorsorglich eine Sparvertrag zur Altersvorsorge gemacht, als Berufsanfänger kann ich jedoch nicht jeden Monat regelmäßig soviel Geld "fest" zurücklegen um an andere Stelle keine Schulden zu machen. Ich verdiene 2350€ netto, meine Miete liegt jedoch momentan mit 360€ auch unter dem im Selbstbehalt enthaltenen Anteil von 480€. Das Sozialamt geht daher von einem Einkommen von 2470€ und rechnet dann auf 1600€ runter. Insgesamt soll ich knapp 400€ zahlen.


    Muss ich jetzt eigentlich bis mein Vater gestorben ist, unter 360€ Miete bleiben? Im Moment ist das ja okay, aber wenn ich älter werde, möchte ich irgendwann auch mal eine eigene Wohnung. Es ist ja auch ni hat ganz abwegig, dass ich irgendwann mal eine Frau kennenlernen und mit ihr zusammenziehen möchte. Ich denke spätestens dann muss ich mit der Dis fertig sein, sonst kann man sich das nicht leisten.

    Hallo Daniel,


    da nur du UHP bist und deine Mitbewohner nicht deine Lebenspartner spielt deren Einkommen gar keine Rolle. Die 1800 Euro bleiben also dein Freibetrag. Der verringert sich auch nicht dadurch dass du günstiger als die im Freibetrag enthaltenen 480 Euro. Umgekehrt geht es allerdings, wenn man teurer wohnt kann man die tatsächliche Warmmiete geltent machen, die erhöhen den Freibetrag dann entsprechend. So war es in meinem Fall, aber auch erst nachdem ich an der Stelle nachgehakt hab! Und es zählt auch kein "fiktives" Einkommen, sondern nur das tatsächliche. Der Sachbearbeiter ist ein deinem Fall wohl völlig auf dem Holzweg. Ich würde mir keinen Kopf machen, bei deinen Angaben gehe ich mit ziemlicher Sicherheit davon aus dass du nicht zahlen musst.

    Du kannst ja die Ratschlägt aus dem Forum hier befolgen, und sehe wie das Amt reagiert. Da lohnt sich evtl. auch mal eine Beratung durch einen Anwalt bei dir! Viel Erfolg!

  • Auch meine berufsbedingten Ausgaben im Rahmen meiner Dis werde ich weiter anführen



    Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt am Main
    Stand: 01.01.(07.)2019



    10.2 Berufsbedingte Aufwendungen

    Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind im Rahmen des Angemessenen vom Nettoeinkommen aus unselbständiger Arbeit abzuziehen. ...

    10.2.1 Pauschale/konkrete Aufwendungen

    Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens (maximal 150,-- €) abgesetzt werden. Diese Pauschale wird vom Nettoeinkommen vor Abzug von Schulden und besonderen Belastungen abgezogen. Die Pauschale erfasst alle berufsbedingten Aufwendungen einschließlich der Fahrtkosten. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen diese Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen.

    ...

    ...

    10.2.3 Ausbildungsaufwand

    Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % der Ausbildungsvergütung abgesetzt werden. Übersteigen die Aufwendungen diese Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Ich habe übrigens entgegen der üblichen Empfehlung auch schon mal mit meinem Sachabearbeiter telefoniert. In meinem Fall hat das gut geklappt, ich habe ihm meine Argumentation geschildert und er ist mir gefolgt. Man sollte aber gut informiert in das Gespräch gehen und sich DOs und Donts zurechtlegen. Vor allem geht dass nur wenn die kooperativ sind. Bei den schrägen Forderungen die du da auf dem Tisch liegen hast kann ich mir vorstellen dass die entweder selbst keine Ahnung haben, oder es einfach mal dreist versuchen.


    Viel Erfolg