Bescheid vom SA erhalten

  • Hallo zusammen,

    habe heute den Bescheid vom SA erhalten - darf zahlen, und das auch noch Rückwirkend zum 01.05.

    Die Berechnung vom SA ist für mich nicht nachvollziehbar

    meine Frage an euch:

    Wie verhält es sich mit dem Wohnvorteil

    das SA teilt diesen zwischen mir und meiner Frau je zur Hälfte auf. Ist das korrekt?

    kurz die Fakten:

    meine Frau ist UHP (ihr Vater ist im Heim)

    Ich bin alleiniger Eigentümer des Hauses 200 qm Wohnfläche

    Das Einkommen meiner Frau (geringfügig beschäftigt 430.-€) erhöht sich somit um 400.-€ Wohnvorteil


    kann mich hier jemand aufklären, ob das so korrekt ist


    Danke

    Gruß Reinhard

  • Ich bin alleiniger Eigentümer des Hauses 200 qm Wohnfläche

    Dann ist dir der gesamte Wohnvorteil zuzurechnen.

    Das ist eindeutig.

    Widersprechen und Neuberechnung fordern.

    In dem Punkt würde ich auch nicht nachgeben.


    Sonst ist alles richtig?

    Ist denn die gesamte Wohnfläche 200 qm zu Grunde gelegt worden?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

    2 Mal editiert, zuletzt von awi ()

  • Hallo,

    Sonst ist alles richtig?

    Das wundert mich aber auch, das da eine Forderung entsteht, wenn deine Frau nur 430 € eigenes Einkommen hat.

    Du bist zwar indirekt in die Berechnung einzubeziehen aber das finde ich schon merkwürdig.


    VG frase

  • Hallo,

    Dann ist dir der gesamte Wohnvorteil zuzurechnen.

    Das ist eindeutig.

    gibt es hierzu evtl. ein Urteil oder dergleichen auf das ich mich berufen könnte?

    Ist denn die gesamte Wohnfläche 200 qm zu Grunde gelegt worden?

    nein. mit wieviel qm sie rechnen weis ich nicht. sie setzen einen subjektiven Wohnvorteil von 1000€ an ziehen davon 200€ Rückstellung für das Haus ab und teilen dann durch zwei.


    Sonst ist alles richtig?

    die ganze Berechnung ist für mich nur schwer nachvollziehbar.

    Beispiel.

    meine Lebensversicherung (monatl. 170€) haben sie als Altersvorsorge angerechnet.

    ich habe 2 Autos von meinem Arbeitgeber gemietet (Verträge laufen auf mich) einen davon setzen sie bei meiner Frau an, einen bei mir

    Ich tausche die Fahrzeuge alle 6 oder 8 Monate und habe keine Lust mich diesbezüglich mich mit dem SA abzusprechen.


    was ich schon fast lustig bzw. unverschämt finde, ist das Begleitschreiben!

    sinngemäß heisst es hier.

    wenn ich mich beschwere können sie es jederzeit anders berechnen da sie Sachen anerkennen die sie nicht anerkennen müssten



    Gruß

    Reinhard

  • Bei mir hat das Sozialamt auch sehr merkwürdige Berechnungen an den Tag gelegt.


    Das bei dem Einkommen deine Frau von 430€ überhaupt eine Zahlungspflicht besteht, d.h. ja eigentlich das du alles zahlst, obwohl du eigentlich nicht unterhaltspflichtig bist. Eine Unverschämtheit

  • gibt es hierzu evtl. ein Urteil oder dergleichen auf das ich mich berufen könnte?

    Dazu brauche ich kein Gerichtsurteil.

    Die Sache ist eindeutig.

    Einkommen ist dem zuzurechnen, der es erzielt.

    Dazu findest du im Internet zahlreiche höchstrichterliche Urteile.

    Da die Immobilie dir allein gehört, erzielst du aus dieser Immobilie fiktives Einkommen, nicht deine Frau.


    Zum Wohnvorteil:


    Wie alte ist die Immobilie?

    Ist sie schuldenfrei?


    200 qm

    Von wie vielen Personen bewohnt?

    Was müsste man pro qm an Miete zahlen, wenn man sich eine vergleichbare Immobilie mieten würde?

    Vergleichbar heißt: Gleiche Wohnlage, gleiche Ausstattung, usw.


    meine Lebensversicherung (monatl. 170€) haben sie als Altersvorsorge angerechnet.


    Ist das eine Kapitallebensversicherung?

    Da jede Kapitallebensversicherung auch einen Risikoanteil enthält könnte man sich diesen von der LV bestätigen lassen. Der Risikoanteil bildet kein Vermögen.


    Erkennen Sie weitere Altersvorsorge an?


    ich habe 2 Autos von meinem Arbeitgeber gemietet (Verträge laufen auf mich) einen davon setzen sie bei meiner Frau an, einen bei mir

    Wenn sie einen bei deiner Frau ansetzen, dann ist das doch günstig.

    Das vermindert ihr Einkommen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi,

    Danke für deine Erklärungen.

    BJ 1977 1992 umgebaut und 2014 komplett renoviert

    ist schuldenfrei

    Mietspiegel ca. 7€

    3 Personen Frau, Ich, erwachsene selbständige Tochter

    Erkennen Sie weitere Altersvorsorge an?

    leider nein - ich wollte 800€ geltend machen (spare auf ein seperates Konto) allerdings nicht monatlich.

    lege quasi 3x im Jahr was auf dieses Konto zur Seite (seit über 5 Jahren nichts abgehoben)


    werde mich am Montag mal beim SA melden - ganz höflich mal nachfragen


    Reinhard

  • werde mich am Montag mal beim SA melden - ganz höflich mal nachfragen

    Das ist m.E. ein Fehler.

    Evtl. sogar per Telefon.

    Telefonieren oder persönlich vorsprechen sollte man nicht.

    Einen Schmusekurs würde ich nicht empfehlen.


    Klare Kante zeigen oder zahlen.


    Zum Wohnvorteil:


    Normalerweise würde ich davon ausgehen, dass ein Ehepaar nicht mehr als 100 qm Wohnfläche benötigt.

    Bei 7 EUR/qm wären das 700 EUR.

    Allerdings kann man auch das Einkommen als Grundlage für einen angemessenen Wohnwert her nehmen.

    Statistisch gesehen geben Bundesbürger ca. 30% ihres Einkommens für Miete aus.

    Sollte das verfügbare Einkommen 3000 EUR und mehr betragen, dann wären 1000 EUR nicht zu beanstanden.


    Dass eine Instandhaltungsrücklage von 200 EUR anerkannt wurde ist m.E. eher großzügig. Diesbezüglich sind SA eher kleinlich.



    800 EUR Altersvorsorge/Monat wären bei einem Brutto von 8000 EUR durchsetzbar.

    10% des Brutto sollten eigentlich problemlos anerkannt werden.


    Wie viel wird eigentlich gefordert?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi,

    mir geht es eigentlich nicht um die 100€ monatlich die das Amt von mir bzw. meiner Frau will, noch dazu in Erwartung der Gesetzesänderung zum 01.01.20.

    mir geht es nach dem wie die das berechnen!

    da sind meiner Meinung nach zu viele Fehler passiert.

    - Mietvorteil wird zu 50% meiner Frau angerechnet, ich bin zu 100 % Eigentümer

    - meine Altersvorsorge wurde auf exact 5% gekürzt (sollten 10% möglich sein)

    - meine betriebliche Altersvorsorge monatl. 130€ (auf die habe ich keinen Einfluss - wird erst mit Eintritt Rente ausbezahlt) wird mir als Nettolohn aufgerechnet


    Gruß Reinhard

  • Ich würde auch keine 100€ bezahlen wenn du es nicht musst du offentsichtlich Rechenfehler vorliegen.


    Es geht nicht um den Betrag, sondern ums Prinzip. Ich finde es erschreckend mit welcher Ignoranz, fachlichen Inkompetenz dir Sozialämter -bewusst oder unbewusst- fehlerhafte Forderungen stellen und versuchen Zahlungen zu erwirken.

  • - Mietvorteil wird zu 50% meiner Frau angerechnet, ich bin zu 100 % Eigentümer

    - meine Altersvorsorge wurde auf exact 5% gekürzt (sollten 10% möglich sein)

    - meine betriebliche Altersvorsorge monatl. 130€ (auf die habe ich keinen Einfluss - wird erst mit Eintritt Rente ausbezahlt) wird mir als Nettolohn aufgerechnet

    Die Behörde rechnet eindeutig zu euren Ungunsten.


    Aber was soll's.


    Wenn es Dir nicht um die 100 EUR geht und du damit leben kannst, dann zahlt halt einfach und erspar dir die Nachfrage bzw. Widerspruch und ihr habt Ruhe.


    Ich glaube nicht, dass der Sachbearbeiter seine Meinung ändert, wenn du mal höflich nachfragst.

    Aber Versuch macht ja bekanntlich klug.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Es geht nicht um den Betrag, sondern ums Prinzip. Ich finde es erschreckend mit welcher Ignoranz, fachlichen Inkompetenz dir Sozialämter -bewusst oder unbewusst- fehlerhafte Forderungen stellen und versuchen Zahlungen zu erwirken.

    Das ist leider gängige Praxis.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo Awi,

    das mit dem "höflich nachfragen" war ironisch gemeint.


    Man kann bei aller Höflichkeit auch sehr deutlich, ob mündlich oder schriftlich, sein Unbehagen äußern.


    Ich als Bayer kann, wenn es sein muss, auch hochdeutsch. Ist zwar schwierig aber es geht:)


    kleiner Nachtrag:

    Ich hab bei der Sachbearbeiterin einmal angerufen wegen Fristverlängerung .

    Sie meinte damals: alles nicht so wild. füll mal aus und schicks mir, wenn der Bescheid nicht passt dann melden und wir reden darüber.


    deutsches Amt mit dem Angebot zum handeln - wo gibt es den sowas.


    Reinhard

  • Sie meinte damals: alles nicht so wild. füll mal aus und schicks mir, wenn der Bescheid nicht passt dann melden und wir reden darüber.

    Dann berichte mal weiter, deine Argument sind doch schlüssig.

    Erst wenn eine Klageandrohung oder so kommt, würde ich in deinem Fall die Taler überweisen.


    VG frase

  • bin gerade dabei mein schreiben für das SA zu erstellen

    Dazu brauche ich kein Gerichtsurteil.

    Die Sache ist eindeutig.

    Einkommen ist dem zuzurechnen, der es erzielt.

    Dazu findest du im Internet zahlreiche höchstrichterliche Urteile.

    leider finde ich hier nichts passenden - stelle mich vermutlich zu doof:(

    kann mir jemand weiterhelfen

  • leider finde ich hier nichts passenden

    Ich würde in diesem Stadium noch nicht mit irgendwelchen Gerichtsurteilen argumentieren.

    Die eigene Argumentation ist immer besser und deutsche Gerichte sind nicht an Urteile anderer Gerichte gebunden.


    Die Sachlage ist jedoch eindeutig.

    Warum sonst muss man Auskunft getrennt nach UHP und Ehegatten geben.


    Wahrscheinlich hat der Sachbearbeiter einfach angenommen, dass euch die Immobilie zu je 1/2 gehört (wie wohl in den meisten Fällen) und hat die gängige Berechnungsmaske auf seinem Computer verwendet.


    Mach ihn darauf aufmerksam und warte die Reaktion ab.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo,

    habe heute wieder Post bekommen.

    "nach Prüfung Ihrer Einwände gehen wir von keiner Unterhaltspflicht aus"

    hat es scheinbar gefruchtet das ich die Jungs auf Ihre Fehler hingewiesen habe.

    Mich würde ja interessieren wie diese Berechnung nun Zustande gekommen ist - ist nur ein Schreiben ohne Berechnung.


    Allerhöchste Dank hier ans Forum - insbesondere an Awi

    ohne die dies Tipps und Hilfe von euch wäre das nicht möglich gewesen.

    Auch hätte ich mir die 150.-€ für eine Beratung beim Anwalt sparen können, hätte ich dieses Forum früher entdeckt.

    Die ausgewiesene Anwältin, die sich auf dieses Thema spezialisiert hat, hatte keine Ahnung!!!

    Ich schicke ihr einen Link für das Forum - kann sie sich weiterbilden!


    Danke

    Gruß Reinhard

  • Hallo Dieterxy,


    der Übergang der Unterhaltsverpflichtung wird mir der RWA dem UHP zur Kenntnis gegeben.

    Ab diesem Zeitpunkt besteht also Unterhaltspflicht, wenn Leistungsfähigkeit vorliegt.

    Das neue Gesetz gilt ab 1.1.2020, wenn es kommt.

    Alles was vorher war, unterliegt dem alten Recht.


    VG frase