Elternunterhalt - Unklarheiten bezügl. Angaben

  • Wie wird den die Steuerrückerstattung einberechnet?

    Wenn ihr Steuerklassen III und V habt, dann wird die Steuer an Hand der Steuerklasse IV zu Grunde gelegt und aus diesen Werten zugeordnet. Sollte zumindest so sein. Der Unterschied dürfte jedoch marginal sein.


    Von dem Gesamtnetto werden dann Kosten, wie Krankenkasse, Kredite, Lebensversicherung usw. (in Anlehnung an awi's Auflistung) abgezogen.

    Wird in der Regel und wenn möglich auch personenbezogen zugeordnet.

    Jeder Elternunterhaltsrechner würfelt dazu auch noch einen anderen Wert

    Die meisten im Internet zu findenden Rechner kannst du vergessen.


    Auch die SHTs rechnen sehr unterschiedlich. Einige fordern nur und legen ihre Berechnung nicht vor.


    Der Rechner, wo man die Kinder angeben kann, zeigt nirgendwo deren Selbstbehalt an.

    Die Kinder haben keinen eigenen Selbstbehalt. Der ihnen geschuldete Unterhalt hat aber die gleiche Funktion und vermindert das Einkommen der Eltern. Das Ergebnis ist das Gleiche.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Merci für Deine Geduld und Mühe :)

    Und der Rest dann nochmal halbiert und auf den Selbstbehalt drauf. Und dann? Mein Anteil am verbleibenden Rest als Unterhalt? Oder Rückrechnung auf mein Gesamtnetto? Und dann die Differenz als Unterhalt? Oder die Hälfte?

    Kannst Du zu dem Punkt evtl. noch was dazu schreiben? Ich habe dazu zwar einiges gelesen - auch das von Dir verlinkte PDF. Aber richtig gut verständlich finde ich die Erklärungen alle nicht. Ich habe den Eindruck, es gibt (mindestens) zwei Rechenmodelle.


    Was hälst Du von dem Rechner? Ist der brauchbar für die Orientierung, was auf einen zukommt? https://www.kranken-vertrieb.d…ltsrechner/vkb/index.html

  • M.E. muss man in diesem Fall den Grund des Kredits nicht angeben. Der Grund geht die Eltern dann nichts an. Sonst würde es ja bedeuten, dass man sein Leben lang jedes Mal seine Eltern fragen müsste ob man einen Privatkredit aufnehmen darf.


    Ich persönlich würde das auch vor Gericht so vertreten.

    wenn ich Sachbearbeiter eines Sozialamts wäre, würde ich die Anerkennung des Kredits verweigern

  • Was hälst Du von dem Rechner? Ist der brauchbar für die Orientierung, was auf einen zukommt?

    die Rechner sind aus meiner Sicht nur bedingt zu gebrauchen, sie gaukeln etwas vor, was so nicht haltbar ist

    Beispiel Ehepaar: nach dem Urteil des BGH ist eine Anpassung der Steuerklassen notwendig, wenn 3/5, dann 4/4


    ein Rechner kann keinen Wohnvorteil berechnen,

    ob ein Sozialamt oder ein Gericht etwas anerkennt, die Antwort auf diese Frage kann ein Rechner nicht liefern

  • wenn ich Sachbearbeiter eines Sozialamts wäre, würde ich die Anerkennung des Kredits verweigern

    Frage 1: Mit welcher Begründung?

    Frage 2: Was wären triftige Gründe?

    Frage 3: Gilt für meinen Mann das Gleiche?


    Letztlich heißt Deine Aussage, dass ein unterhaltsverpflichtetes Kind zu Lebzeiten seiner Eltern keine eigene Lebensplanung machen kann, weil ja evtl. villeicht irgendwann mal eine Unterhaltspflicht kommen könnte.


    Kurz: Ich kann Deine Aussage leider so nicht nachvollziehen. Ist ja bei mir kein Kredit, den ich erst vor Kurzem aufgenommen habe, der läuft ja schon 1,5 Jahre.

  • Letztlich heißt Deine Aussage, dass ein unterhaltsverpflichtetes Kind zu Lebzeiten seiner Eltern keine eigene Lebensplanung machen kann, weil ja evtl. villeicht irgendwann mal eine Unterhaltspflicht kommen könnte.

    der BGH hat zum Thema Anerkennung von Krediten folgendes ausgeführt:


    Ob eine Verbindlichkeit im Einzelfall zu berücksichtigen ist, kann gleichwohl – wie im Unterhaltsrecht generell üblich – nur im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach billigem Ermessen entschieden werden. Insoweit sind insbesondere der Zweck der Verbindlichkeiten, der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Unterhaltsschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld und seine Möglichkeiten von Bedeutung, die Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise wiederherzustellen.

  • wenn ich Sachbearbeiter eines Sozialamts wäre, würde ich die Anerkennung des Kredits verweigern

    Ich gewinne immer mehr den Eindruck du bist wolkenlos, der sich hier als Unikat aus gibt.


    Für alle, die das jetzt nicht verstehen: Wolkenlos war das Pseudo eines Sachbearbeiters eines SHT in einem inzwischen nicht mehr existierenden Elternunterhaltsforum, der vehement den Standpunkt eines SHT vertreten hat, allerdings konstruktiv.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Was hälst Du von dem Rechner? Ist der brauchbar für die Orientierung, was auf einen zukommt?

    Nichts.


    Er hat keine Eingabemaske für

    Fahrtkosten bzw. berufliche Ausgaben

    Fahrtkosten zum Besuch des Elternteils

    Sekundäre Altersvorsorge

    Die gezahlte Warmmiete

    Private Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung usw.


    Er setzt voraus, dass ein UHP einen Wohnvorteil selbst berechnen kann

    Er ermittelt den den Kindern geschuldeten Unterhalt falsch

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ob eine Verbindlichkeit im Einzelfall zu berücksichtigen ist, kann gleichwohl – wie im Unterhaltsrecht generell üblich – nur im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach billigem Ermessen entschieden werden. Insoweit sind insbesondere der Zweck der Verbindlichkeiten, der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Unterhaltsschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld und seine Möglichkeiten von Bedeutung, die Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise wiederherzustellen.

    Das ist eine allgemeine Aussage, die ich so akzeptieren würde.


    Als besonders wichtig erachte ich in diesem Zusammenhang:


    Zeitpunkt und Art der Entstehung

    und

    Kenntnis des Unterhaltsschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld



    Ich habe ja schon weiter oben ausgeführt, dass je näher der Zeitpunkt eines Kreditvertrags zum Zeitpunkt der Kenntnis der Bedürftigkeit eines Elternunterhalts liegt, desto mehr dürfte auch der Zweck des Kredits eine Rolle spielen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • awi

    Dass der Rechner nicht perfekt ist, hab ich schon gemerkt. Die Kinder fallen bei der Ausgabe der Berechnung völlig unter den Tisch. Die Fahrtkosten fehlen. Krankenkasse kann jedoch angegeben werden. Wohnvorteil hab ich selber berechnet, anhand Mietspiegel. Zu dem Thema gibt es ja wenigstens halbwegs brauchbare Infos, an denen man sich orientieren kann.

    Die anderen Rechner, die ich gefunden habe, wollen noch weniger Angaben und spucken noch mehr an Unterhaltsleisung hinten raus.


    Kannst Du mir hierzu noch eine Auskunft geben? Ich möchte halt ungefähr errechnen, was auf mich zukommt.

    >> Und der Rest dann nochmal halbiert und auf den Selbstbehalt drauf. Und dann? Mein Anteil am verbleibenden Rest als Unterhalt? Oder Rückrechnung auf mein Gesamtnetto? Und dann die Differenz als Unterhalt? Oder die Hälfte?<<



    Unikat

    Die Antworten zu den Fragen 2 und 3 bezüglich vermisse ich irgendwie. Es wäre wunderbar, wenn Du das näher ausführen könntest.

    Frage 2: Was wären triftige Gründe?

    Frage 3: Gilt für meinen Mann das Gleiche?

    Mein Kredit läuft breits seit 1,5 Jahren, RWA kam erst Ende September.

  • Ich habe ja schon weiter oben ausgeführt, dass je näher der Zeitpunkt eines Kreditvertrags zum Zeitpunkt der Kenntnis der Bedürftigkeit eines Elternunterhalts liegt, desto mehr dürfte auch der Zweck des Kredits eine Rolle spielen.

    Im Wesentlichen ist es doch so, dass man als UHP abwägen muss: Lohnt sich das Risiko eines Prozesses? Keine Rechtsschutzversicherung zahlt einen EU-Prozess. Die SHT wissen das und können das ausnutzen: Sie erkennen 100 Euro Privatkredit nicht an, denn welcher UHP traut sich für 50 Euro weniger Regress ein Prozesskostenrisiko zu? Wenn Unterhaltsprozesse kostenlos wären, würden die SHT viel weniger Geld einnehmen.

  • Frage 1: Mit welcher Begründung?

    Frage 2: Was wären triftige Gründe?

    Frage 3: Gilt für meinen Mann das Gleiche?

    zu Frage 1

    Ablehnung u.a. wegen fehlender Begründung, Zweck

    zu Frage 2

    eine plausible die Antwort kann ich dir so nicht geben, da deine Gründe mir nicht bekannt sind,

    akzeptieren würde ich als Sachbearbeiter nachvollziehbare Konsumkredite,

    jedoch keine Kredite zum Vermögensaufbau

    zu Frage 3

    für das nicht unterhaltspflichtige Schwiegerkind ist die Kreditaufnahme großzügiger auszulegen,


    was ist jedoch der Zweck, warum Privatkredit, warum nicht aus dem Vermögen, Verhältnis Einkommen zur Höhe des Kredits

    gilt auch für Schwiegerkind

  • was ist jedoch der Zweck, warum Privatkredit, warum nicht aus dem Vermögen, Verhältnis Einkommen zur Höhe des Kredits

    gilt auch für Schwiegerkind

    Dass noch kein Schwiegerkind gegen diese Form der Sippenhaft geklagt hat? Ich bin doch meinen Schwiegereltern gegenüber vollkommen frei, wie ich mit meinem Geld und Vermögen umgehe.

  • Dass noch kein Schwiegerkind gegen diese Form der Sippenhaft geklagt hat? Ich bin doch meinen Schwiegereltern gegenüber vollkommen frei, wie ich mit meinem Geld und Vermögen umgehe.

    so frei ist ein Schwiegerkind nicht, denn die Grundlage der sog. Schwiegerkindhaftung ist § 1360 und 1361 BGB


    wenn ein Schwiegerkind frei wäre, dann könnte es beispielsweise mehr als 10 % für die Altersvorsorge sparen, dies ist jedoch nicht der Fall, wie der BGH festgestellt hat


    aus Urteil BGH:

    Auf Schulden, die leichtfertig, für luxuriöse Zwecke oder ohne verständigen Grund eingegangen sind, kann sich der Unterhaltspflichtige grundsätzlich nicht berufen


  • Das Schwiegerkind ist gegenüber seinen Schwiegereltern nicht unterhaltspflichtig.

  • Hi ligu

    Im Wesentlichen ist es doch so, dass man als UHP abwägen muss: Lohnt sich das Risiko eines Prozesses? Keine Rechtsschutzversicherung zahlt einen EU-Prozess. Die SHT wissen das und können das ausnutzen: Sie erkennen 100 Euro Privatkredit nicht an, denn welcher UHP traut sich für 50 Euro weniger Regress ein Prozesskostenrisiko zu? Wenn Unterhaltsprozesse kostenlos wären, würden die SHT viel weniger Geld einnehmen.

    in einem solchen Fall würde ich den Betrag den ich an das SHT zu zahlen habe genau um diese 50 Euro des Privatkredites kürzen. Dem SHT würde ich mitteilen, dass der Kredit private Gründe hatte, die du einem SHT/Sachbearbeiter nicht mitteilen möchtest und Argumentativ darlegen, dass man ja nichts von der drohenden RWA wissen konnte und entsprechend Frei war jeden Kredit aufzunehmen den man für richtig erachtet hat.
    Ob das SHT nachher wegen den 50 Euro klagt, mit ungewissem Ausgang da man ja im Gerichtsverfahren immer noch einen plausiblen wenn auch privaten Grund angeben kann, der dann gerichtlich anerkannt wird, wage ich zu bezweifeln.

  • zu Frage 2

    eine plausible die Antwort kann ich dir so nicht geben, da deine Gründe mir nicht bekannt sind,

    akzeptieren würde ich als Sachbearbeiter nachvollziehbare Konsumkredite,

    jedoch keine Kredite zum Vermögensaufbau

    Klassischer Konsumkredit ist das jetzt eigentlich auch keiner. Zum kleinen Teil hab ich meinen Kredit dafür verwendet. Der Löwenanteil war der Familienplanung geschuldet. Und der aktuelle Privatkredit meines Mannes ist zum Teil auch dafür gedacht. Mehr mag ich hier nicht angeben. Vielleicht gilt das ja als triftiger Grund.

    was ist jedoch der Zweck, warum Privatkredit, warum nicht aus dem Vermögen

    Naja, das gesparte Geld hat nicht mehr gereicht. Das ist ja auch schon für obigen Grund drauf gegangen - viel war es ohnehin nicht.

  • Mir ist bewusst, dass aus der gegenseitigen Unterhaltspflicht von Ehegatten durch die Hintertür eine Schwiegerkindhaftung eingeführt wurde. Nach meiner persönlichen (nicht relevanten) Meinung ist das aber rechtsmissbräuchlich.

    wenn dem so wäre, dann hätten die Anwälte doch dagegen vorgehen können, haben sie aber nicht