Elternunterhalt - Unklarheiten bezügl. Angaben

  • Und gleich noch eine Frage: Unsere Kontonummern (meine und die von meinem Mann) kann ich schon schwärzen, oder? Die gehen das Sozialamt ja nix an und haben mit der Auskunft eigentlich auch nix zu tun. Oder?

    durch die Überweisung erfährt das Sozialamt die Kontonummer, ansonsten ist die Aussage richtig



    viele Sozialämter wissen nicht, sie können für den ganzen Monat fordern, verlangen Unterhalt erst ab Rechtswahrungsanzeige, just for info

  • viele Sozialämter wissen nicht, sie können für den ganzen Monat fordern

    Wäre das nicht eine unzulässige Bereicherung.

    Wenn nur 5 Tage Heimaufenthalt im Monat waren, verlangt das Heim auch nur einen anteiligen Betrag dafür.

    Warum sollte ein Amt dann einen ganzen Monat fordern dürfen?


    VG frase

  • nein, das ist Gesetzeslage, auch mein Gericht hat so gerechnet

    siehe § 1585 BGB


    § 1585 Art der Unterhaltsgewährung

    (1) Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. Die Rente ist monatlich im Voraus zu entrichten. Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Unterhaltsanspruch im Laufe des Monats durch Wiederheirat oder Tod des Berechtigten erlischt.
    (2) Statt der Rente kann der Berechtigte eine Abfindung in Kapital verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und der Verpflichtete dadurch nicht unbillig belastet wird.

  • Und gleich noch eine Frage: Unsere Kontonummern (meine und die von meinem Mann) kann ich schon schwärzen, oder?

    Selbstverständlich.

    Deine Kontonummer geht das SA nichts an.


    durch die Überweisung erfährt das Sozialamt die Kontonummer

    Nicht unbedingt.

    Nicht alle Banken zeigen die Kontonummer des Überweisenden an.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Und noch eine Frage. :(

    Werden die Fahrkosten mit dem PKW zur Arbeit für die einfache oder die reale (hin- und zurück) Strecke gerechnet? Also analog Steuerrecht, oder halt wie im richtigen Leben. Man muss ja von der Arbeit auch wieder heim kommen, das Auto fährt am Rückweg ja nicht kostenfrei.

  • Aus den Süddeutschen Leitlinien:


    10.2.2 Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 €) pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten mit erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer in der Regel 0,20 €).

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Heiliger Strohsack kostet das Nerven.


    Und noch ein paar Fragen:

    Wir haben hier keinen Mietspiegel. Scheinbar gibt es obendrein unterschiedliche Preise für Wohnungen und Häuser zum Mieten. Macht das irgendeinen Unterschied? Haus mieten wäre scheinbar günstiger (warum auch immer) und käme uns natürlich entgegen. Wohnungen schwanken hier von 5 - 11 Euro - Schnitt um die 8Euro/qm, Häuser sind zwischen 5 und 6 Euro/qm. Aber die befragten Portale sind sich da nicht ganz einig. Was tun, sprach Huhn?


    Berufshaftpflicht für uns beide und Kammer bei meinem Mann sind auch abzugsfähig, oder? Die Kammer ist eine Zwangsmitgliedschaft, Austritt heisst faktisch Berufsverbot und damit natürlich kein Einkommen. Und die Berufshaftpflicht müssen wir auch haben, für den Fall des Falles, dass wir auf Arbeit Bockmist verzapfen.


    Ansonsten hab ich jetzt alles dank Eurer Hilfe. Beigefügte Unterlagen sind die Einkommensnachweise und die Nachweise über die Ausgaben. Vermögensnachweise hab ich jetzt weg gelassen, die kommen teilweise nur einmal im Jahr (z.B. Bausparer) und sind damit nicht aktuell. Wir haben hochgerechnet, was jetzt da sein müsste.

  • Was tun, sprach Huhn?

    Erst mal nur Auskunft geben.

    Ich gehe davon aus, dass nicht nach dem qm-Preis für Vermietung o.ä. gefragt wird.

    Größe der Wohnung.

    Alter der Immobilie.

    Daraus ergibt sich evtl. die Höhe der Rücklage.

    Anzahl der Personen ergibt sich aus den persönlichen Daten.

    Abwarten, was die Behörde daraus macht.


    Berufshaftpflicht für uns beide und Kammer bei meinem Mann sind auch abzugsfähig, oder?

    Ja.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen