Ich beabsichtige die Trennung von Frau mit Kindern, Haus und Hund

  • Guten Tag an die Gemeinschaft,


    wie der Betreff schon sagt, beabsichtige ich mich von meiner Frau zu trennen. Ich/wir haben drei Kinder (3,12,16), ein Haus sowie einen Hund. Gerne würde ich es mir einfach machen und Ihr alles überlassen. Konten sowie Versicherungen habe ich schon getrennt. Sie ist der Meinung, dass ich Sie nicht verlassen werde, da ich sonst ein schlechter Vater sei/bin.


    Jedoch fließt mein Leben nur so an mir vorbei und alles was ich mag und mir wichtig ist habe ich in den letzten 20 Jahren mehr und mehr aufgegeben. Jeglicher von mir versuchter "aktivator" für die Ehe ist gescheitert. Ich möchte Leben, endlich wieder! Ja es tut mir der Kinder Wegen leid, aber die packen das schon! Auch ich habe die Scheidung meiner Eltern erlebt!


    Am liebsten würde ich mir vorstellen, dass meine "noch" Frau das Haus behält und wir es zusammen "fertig" abbezahlen. Sie verdient ca 3800.- Euro und ich 3300.- plus Kindergeld, ca. 650.-Euro.


    Alle Freunde, Verwandte und Bekannte sind naturgemäß auf der Seite "meiner" Frau. Mir stellt sich die Frage nicht an wen ich mich zu wenden habe, das ich hier schreibe sagt alles aus über meinen sozialen stand!


    Ich besitze eine Wohnung, ich Blödmann habe sie in der Ehe gekauft, allein auf meinen Namen. Hat sie da Ansprüche? Den diese würde ich gerne behalten, sie ist mein ein und alles!


    Was könnt ihr mir raten?


    Danke im Voraus!

  • habe sie in der Ehe gekauft

    Hallo HeikoT,


    dann fließt die Wohnung auch in den Zugewinn.

    Ob es einen Anspruch gibt, kann man so noch nicht beantworten.

    Es kommt auf verschiedene Faktoren an. Es zählt alles, was in der Ehezeit angeschafft wurde abzüglich der bestehenden Schulden.

    Was vorher vorhanden war wird auch berücksichtigt. (z. B. Bausparvertrag für Immofinanzierung etc.)

    Sicher ist es besser, wenn deine Entscheidung steht einen Fachanwalt aufzusuchen. Den brauchst du eh, wenn du die Scheidung einreichen willst.


    VG frase

  • Hi HeikoT ,

    erst einmal bist du nicht allein, auch ich war ein Trennungskind und weiß genau, wovon du sprichst. Auch das grundsätzliche Gefühl, nach über 20 Jahren noch einmal etwas in seinem Leben zu verändern und eben nicht zu "versauern" kann ich gut nachempfinden und sehe es sehr ähnlich, deshalb bist du noch lange kein schlechter Vater. Was das Haus betrifft bin ich zwar rein rechtlich gesehen nur ein Laie, aber was sollte bei einer gemeinsamen Verbindlichkeit dagegen sprechen, dass auch beide Parteien weiterhin abbezahlen? Du wirst so oder so weiter Unterhalt (auch an sie) zahlen. Was die Wohnung betrifft bin ich der Auffassung, dass du die Wohnung nicht auch noch abgeben musst. Grade der Aspekt, dass auch wirklich nur "dir" die Wohnung gehört sollte für die Anwälte ausschlaggebend sein. Es geht ja u.a. bei dem Gerichtstermin im Rahmen des Scheidungsantrags darum, dass es für die jeweiligen Interessen und Werteigentümer (Immobilien) aller beteiligten Personen Regelungen bzw. Abmachungen getroffen werden, die bestenfalls für alle zufriedenstellend sind. LG Robin