Hauskauf nach RWA

  • Hallo,


    ich bin vor kurzem aufgefordert wurde meine finanzielle Situation offen zulegen.


    Ich war mit meinem Mann mitten in der Planung ein Haus zu kaufen, wir hatten bereits einige Immobilien angeschaut und dann die RWA erhalten.


    Können wir nun keinen Kredit mehr aufnehmen? bzw. wird er nicht anerkannt? Ist es vlt besser Gütertrennung zu vereinbaren bzw. sich scheiden zu lassen, da sie von meinem Mann auch alles wissen wollen. Mein Mann hat meine Mutter noch nie gesehen? Ist das so richtig, dass er trotzdem für sie bezahlen soll? Ich versteh nicht was er damit zu tun hat. Es ist mir unglaublich peinlich, meinen Mann in eine solche Situation zu bringen, wo er doch immer gespart hat, damit wir uns ein Haus kaufen können.



    Kann mein Mann sich jetzt auch nichts mehr leisten? Darf er sich ein neues Auto finanzieren? Ich darf, dass alles nicht. Mein Auto ist bereits 18 Jahre alt, was wenn es kaputt ist? Darf ich dann kein neues finanziere ? Oder muss mein Mann mir dann sein Erspartes geben?


    Was ist, wenn ich später weniger arbeiten möchte, weil wir ein Kind bekommen? Ist das nun nicht mehr möglich?


    Vielen Dank für Eure Hilfe


    Maya



  • du hast eure finanzielle Situation nicht dargelegt, eine Empfehlung wird also schwierig sein :)

    gut, allgemeine Antwort also, die vermutlich auch auf euch treffen wird


    1. du gibst jetzt die Auskunft ab und wartest was der SHT berechnet

    2. in der Auskunft wirst du erwähnen, dass ihr schon seit langem plant eine Immobilie zu kaufen und dass du ein neues Auto demnächst brauchst

    3. in der Regel sollte auch dein Mann die Auskunft erteilen, ob er sie verweigern kann/sollte, kann man ohne detaillierte Kenntnisse eurer Situation nicht sagen; die meisten Ehepartner sehen sich gezwungen und geben die Auskunft, so meine Einschätzung

    4. alle weiteren Entscheidungen, auch wegen der Scheidung, Kreditaufnahme, etc solltet ihr bis Januar verschieben, dann werdet ihr die rechtliche Lage hoffentlich besser einschätzen können; die meisten Betroffenen lassen sich nicht scheiden und eine (teilweise) Anerkennung der Kredite wäre prinzipiell möglich gewesen, es kommt auf den Einzelfall an


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Also ich verdiene 870€ habe keinerlei Schulden, außer meinen Bafög-Kredit. Habe im Moment eine Teilzeitstelle und arbeite nebenbei ehrenamtlich auf einem Gnadenhof für Tiere? Muss ich damit aufhören um mehr Geld zu verdienen?


    Mein Mann hat einen guten Job und verdient knapp 5350€ netto, hat auch noch keine nennenswerten Schulden, finanziert sich jedoch regelmäßig einen Teil seiner PKWs. Eigentlich fährt er einen Wagen immer 5 Jahre und holt dann einen neuen. Er hat eine sehr hohe Fahrleistung und braucht ein zuverlässiges Auto.


    Wir wohnen momentan zur Miete, haben die letzten Jahre eher gespart um das Geld in ein Haus zu stecken. Kann das Sozialamt an unserer Erspartes? ca. 170.000€ auf einem gemeinsamen Konto.


    Ich denke wirklich über eine Scheidung nach, ich verdiene so wenig und mein Mann müsste dann alles bezahlen, obwohl er mit meiner Mutter nichts zu tun hat. Er hat sie noch nie gesehen. Ist das nicht Betrug, wenn wir uns scheiden lassen? Und trotzdem zusammen sind? Ich weiß gar nicht was mein Mann dazu sagen würde. Ich finde es einfach nur peinlich und schäme mich so sehr.

  • Also ich verdiene 870€ habe keinerlei Schulden, außer meinen Bafög-Kredit. Habe im Moment eine Teilzeitstelle und arbeite nebenbei ehrenamtlich auf einem Gnadenhof für Tiere? Muss ich damit aufhören um mehr Geld zu verdienen?

    falls der SHT auf so eine Idee kommt, wirst du darauf antworten, dass dein aktueller Job zu deinem Lebensstandard gehört und dir dieser Standard garantiert ist


    das ist aktuell nicht dein Problem über das du dir Kopf zerbrechen solltest




    Wir wohnen momentan zur Miete, haben die letzten Jahre eher gespart um das Geld in ein Haus zu stecken. Kann das Sozialamt an unserer Erspartes? ca. 170.000€ auf einem gemeinsamen Konto.

    das kann ein Problem sein

    schau dir Elternunterhalt und Erbe mal an,

    ich würde dir also empfehlen

    1 ...

    2 ...

    3 ...

    4 ...

    5 Sich gedanken über das Thema Altersvorsorgeschonvermögen zu machen, andere mögliche Arten von Schonvermögen und generell solltest du vielelicht bei https://familienanwaelte-dav.d…herbsttagung/2010/Hau.pdf anfangen



    mein Mann müsste dann alles bezahlen

    nein, muss er nicht

    es gibt im Internet genug "Elternunterhaltsrechner", probier mal 2-3 von denen aus, hoffentlich wirst du dann sehen dass die Lage besser ist als du befürchtest; du hast allerdings noch nicht geschrieben wie hoch der ungedeckter Bedarf deiner Mutter ist


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Ich weiß nicht, wie hoch der ungedeckte Bedarf ist. Ich weiß ja noch nicht einmal wo sie wohnt. Das Sozialamt hat mir dazu auch nicht weiter geschrieben, aber ich soll denen alles offen legen.


    Das kann doch nicht wahr sein, dass man jahrelang spart und die einem dann alles aus den Taschen ziehen. Das ist eine Form der Enteignung am kleinen Mann. Hätten wir Mal besser alles verbraten und uns einen Mercedes AMG finanziert, dann müssten wir nicht bezahlen.

  • Muss ich damit aufhören um mehr Geld zu verdienen?

    Nein, musst du nicht.

    Beim Elternunterhalt gibt es - anders als beim Kindesunterhalt - keine Erwerbsobliegenheit.


    Wenn man von Euren o.g. Nettoeinkommen aus geht, dann könnten ohne weitere Bereinigung von dir maximal 229 EUR gefordert werden. Das könntest du aus deinem Einkommen bezahlen. Dann trägst du halt etwas weniger zum Familienunterhalt bei.


    Aber Eure Einkommen können ja noch bereinigt werden. Mehr als 200 EUR wird man nicht fordern können.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ich weiß nicht, wie hoch der ungedeckte Bedarf ist. Ich weiß ja noch nicht einmal wo sie wohnt. Das Sozialamt hat mir dazu auch nicht weiter geschrieben, aber ich soll denen alles offen legen.



    hast du "denen" schon geschrieben, dass du die Info über den ungedeckten Bedarf gern hättest ?

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Das Sozialamt hat mir dazu auch nicht weiter geschrieben, aber ich soll denen alles offen legen.

    Auch das Sozialamt muss Auskunft geben.

    Fordere sie auf umfassend Auskunft zu geben.


    Einkommen und Vermögen der Mutter.

    Warum ist sie im Heim?

    In welchem Heim ist sie?

    Welchen Pflegegrad hat sie?

    Wer hat das festgestellt?

    Fordere den Leistungsbescheid an.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Das kann doch nicht wahr sein, dass man jahrelang spart und die einem dann alles aus den Taschen ziehen. Das ist eine Form der Enteignung am kleinen Mann. Hätten wir Mal besser alles verbraten und uns einen Mercedes AMG finanziert, dann müssten wir nicht bezahlen.


    das entspricht der aktuellen Rechtslage, der Sparsame zahlt tendenziell mehr Elternunterhalt als der nicht Sparsame; allerdings kommt es in den meisten Fällen nicht an das Ersparte sondern an das Einkommen an


    eigentlich sind solche Gedanken für dich aktuell nicht zielführend und teile sie dem SHT erst recht nicht; der SHT könnte meinen, der kleine Mann fährt keinen AMG


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Das hab ich schon gemacht und als Antwort haben sie geschrieben, dass müssten sie nicht, erst im Rahmen einer Klage. Es würde zu viel Zeit kosten, dass alles vorzulegen und wäre verwaltungstechnisch nicht möglich. Ich weiß gar nichts, sie ist auch erst 62 Jahre alt.


    Ich find 200€ aber auch schon frech, wenn man bedenkt, dass ich weniger als 900€ verdiene. Was mein Mann damit zu tun hat, versteh ich auch nicht. Noch nicht mal auf unserer Hochzeit war sie.


    Und können die an unser Erspartes. Ist es nicht sinnvoll, es schnell auszugeben? Oder jemanden zu "schenken"? Dem Bruder meines Mannes, oder so?

  • Ich find 200€ aber auch schon frech, wenn man bedenkt, dass ich weniger als 900€ verdiene. Was mein Mann damit zu tun hat, versteh ich auch nicht. Noch nicht mal auf unserer Hochzeit war sie.

    Das ist richtig, aber kein Grund, in Panik auszubrechen.


    Hast du schon Auskunft gegeben?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Nein, ich habe noch keine Auskunft gegeben. Ich wollte erstmal wissen, worum es überhaupt geht. Das sagt mir ja auch keiner, ist ja verwaltungstechnisch nicht möglich mir zu sagen, warum meine Mutter im Heim ist und warum sie das nicht selbst bezahlen kann. Ich weiß nicht mal wo sie lebt, nicht mal das wird mir gesagt. Ich werde dem Sozialamt sowieso nicht sagen, was mein Mann verdient. Sollen die den mal schön selber fragen! Wie sieht das aus, muss er meiner überhaupt was bezahlen, obwohl er kein deutscher Staatsbürger ist? Welches Recht gilt den da?


    Ich habe gelesen, dass man die Fahrten zu den Eltern absetzen kann. Ich meine ich besuche meine Mutter sowieso nicht, aber darf mein Mann die Fahrten zu seinen Eltern ebenfalls absetzen? Sie leben in Australien. Oder wird bei den Schwiegerkindes nur die Hand aufgehalten und sie haben keinerlei Rechte?


    Das ist doch alles Wahnsinn, dass die uns unser Erspartes wegnehmen wollen. Ich werde jetzt Gütertrennung vereinbaren dass ist wohl besser. Das Geld ist eh eher meinem Mann als mir, da ich sowieso nicht so viel verdiene.


    Und dieses Gesetz kommt jetzt wohl auch nicht, das ist richtig blöd. Hab schon gedacht, dass ich in spätestens 3Monaten meinen Kontakt zu dem Sozialamt freudestrahlend einstellen kann. Aber nein, jetzt kann ich vlt 20-30 Jahre bezahlen für etwas womit ich nichts zu tun habe und was ich nicht verschuldet habe.

  • Nein, ich habe noch keine Auskunft gegeben.

    Wie man Auskunft gibt siehe hier

    Einige Infos zum Schonvermögen siehe hier

    Nützliche Infos zum EU siehe hier


    Sollen die den mal schön selber fragen!

    Das ist zwar formal ok, aber was bringt es?

    Er muss Auskunft geben.


    Wie sieht das aus, muss er meiner überhaupt was bezahlen, obwohl er kein deutscher Staatsbürger ist? Welches Recht gilt den da?

    Er muss nichts zahlen.

    Zahlen musst Du aus deinem Einkommen.

    So argumentieren die SÄ und Gerichte. Gefühlt zahlt natürlich er, da du nicht leistungsfähig wärst.

    Ob eine Scheidung eine Lösung wäre ?


    Du bist emotional zu erregt und solltest die Sache einen versierten Anwalt überlassen.


    In Deutschland gilt deutsches Recht.



    darf mein Mann die Fahrten zu seinen Eltern ebenfalls absetzen?

    Sollte anerkannt werden.


    Das ist doch alles Wahnsinn, dass die uns unser Erspartes wegnehmen wollen.

    Ich glaube nicht, dass man an euer Erspartes dran kann.


    Das Geld ist eh eher meinem Mann als mir, da ich sowieso nicht so viel verdiene.

    Das ist die richtige Argumentation.

    Ich werde jetzt Gütertrennung vereinbaren

    Bringt gar nichts, da es nichts ändert. Das Vermögen des Schwiegerkindes kann sowieso nicht angetastet werden. Wenn sie auf euer Vermögen zugreifen wollten ginge es lediglich darum zu beweisen, das das Vermögen zum größten Teil deinem Mann zuzuordnen ist. Das sollte aber möglich sein. Du hast ja schon den richtigen Gedanken gehabt.


    Das hab ich schon gemacht und als Antwort haben sie geschrieben, dass müssten sie nicht, erst im Rahmen einer Klage. Es würde zu viel Zeit kosten, dass alles vorzulegen und wäre verwaltungstechnisch nicht möglich. Ich weiß gar nichts, sie ist auch erst 62 Jahre alt.

    Da begibt sich die Behörde auf sehr dünnes Eis.


    Mach sie mal auf § 243 FamFG aufmerksam. Siehe hier.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Wie ist das den, wenn man sich scheiden lässt uns trotzdem zusammen bleibt. Wäre das möglich? Oder ist das Betrug?


    Es gibt doch bestimmt auch Paare die wegen sowas gar nicht erst heiraten? Ist ja irgendwie das gleiche.


    Und Flüge nach Australien zu seinen Eltern können wir geltend machen? Das ist prima, für uns beide oder nur für meinen Mann. Weil wir fliegen 1-2 Mal im Jahr runter oder bezahlen seinen Eltern das Ticket nach Deutschland.

  • Wie ist das den, wenn man sich scheiden lässt uns trotzdem zusammen bleibt. Wäre das möglich? Oder ist das Betrug?

    Einen Betrug kann ich nicht erkennen.

    Auch beim Zusammenleben wird eine Haushaltsersparnis in Ansatz gebracht.


    Bevor ihr euch aber wegen 200 EUR scheiden lasst rechnet doch mal überschlägig zusammen:


    Kosten der Scheidung

    Wegfall des Splittingvorteils. Ich habe mal einen Internetrechner dazu befragt. Ergebnis bei den o.a. Einkommen. Mehr als 4000 EUR/JAhr.

    Ihr würdet euch ins eigene Fleisch schneiden.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Stimmt, daran hab ich gar nicht gedacht. Trotzdem schlimm, dass man sowas überhaupt überlegt.


    Ich bin gerade etwas zu emotional und werde einen Eure Anmerkungen zu einem Anwalt mitnehmen, der dann einen Brief schreiben soll. Das ein oder andere wäre ja auch noch abzusetzen. Ich habe halt echt Angst um unser Erspartes, das ist ja über dem Schonvermögen. Säckeln die dann alles auf einmal ein oder muss man jeden Monat 2000€ - Rente vom Heimbewohner bis alles weg ist? Oder wie läuft das? Das wäre ja mehr als ich überhaupt verdiene.


    Oder ich warte erst Mal ab, ob das Gesetz kommt, bevor ich zum Anwalt gehen. Dann könnte ich mir das Geld ja auch sparen.


    Aber wahrscheinlich kommt es ja nicht, hab ich gelesen. Habe auch gar nicht gewusst, dass sowas geplant ist.

  • M.E. brauchst du in dieser Phase keinen Anwalt.

    Der erzählt dir in der Erstberatung auch nicht mehr als du jetzt schon weißt.

    M.E. ist aus Vermögen kein Unterhalt möglich, aus Einkommen nicht mehr als 200 EUR monatlich.


    Gib einfach mal Auskunft.

    Verlange ebenfalls noch einmal Auskunft und weise sie auf § 1605 BGB hin.


    Nach § 1605 BGB sind sie verpflichtet Auskunft zu erteilen

    1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • M.E. ist aus Vermögen kein Unterhalt möglich

    Mit dem Punkt könnten wir uns näher beschäftigen, falls sie tatsächlich auf die Idee kommen, Unterhalt aus Vermögen zu fordern.


    Nichtsdestoweniger würde ich eine Kontentrennung empfehlen.

    Bei getrennten Konten wäre der Sachverhalt viel übersichtlicher und einfacher.


    Richte dir ein Tagesgeldkonto ein und überweise in Zukunft die für dich mögliche Altersvorsorge (5% des Brutto) auf dieses Konto.

    Das Gleiche würde ich deinem Mann empfehlen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • damit wir uns ein Haus kaufen können.

    das angesparte Vermögen eines Sozialhilfeempfängers ist geschützt, wenn er sich davon eine Immobilie kaufen will

    siehe § 90 SGB XII

    "eines sonstigen Vermögens, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks im Sinne der Nummer 8 bestimmt ist, soweit dieses Wohnzwecken behinderter (§ 53 Abs. 1 Satz 1 und § 72) oder pflegebedürftiger Menschen (§ 61) dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde,"


    dieser Grundsatz der Gleichstellung ist auch für den Unterhaltspflichtigen anzusetzen,

    siehe dazu Urteil des BGH vom 30.08.2006, AZ: XII ZR 98/04

    siehe Urteil


    Mein Auto ist bereits 18 Jahre alt,

    siehe auch hier das Urteil des BGH zur Frage des PKW