Unterhalt bei mehr Betreuung

  • Hallo zusammen,



    ich lebe seid Anfang des Jahres getrennt von der Mutter meiner Tochter (8 Jahre alt).


    Der vereinbarte (mündlich) Unterhalt für meine Tochter beläuft sich monatlich auf 150 €.


    Die ich auch bereit bin zuleisten (auch wenn diese nicht fürs Kindes-wohl verwendet werden).


    Heute hat mir die Mutter meiner Tochter geschrieben, das Ihr neuer Partner jetzt Harz4 bezieht/beantragt und sich deshalb mein zuzahlender Unterhalt erhöhen wird.


    Das finde ich total super.

    Denn bei den Unterhalt laut Düsseldorfertabelle könnte ich auch gleich Harz4 beziehen, da Monatsende nichts übrig bleibt.


    Kann ich für die finanziellen/Beruflichen Probleme belangt werden?


    Ich hoffe mir kann bei euch geholfen werden.


    liebe Grüße


    Martin


    nur als info:


    - Ich betreue meine Tochter jedes Wochenende von FR-SO

    - sie wird von mir jedes Wochenende geholt und gebracht (pro WE 200km)

    - gemeinsame Sorgerecht lehnt mein ex ab der Grund dafür ist Sie möchte es nicht

  • Guten Morgen.


    Nur zur Info: Eigentlich müsstest du 304,- € Unterhalt bezahlen im Monat. Die 150,- sind leider viel zu wenig.


    Deine Ex wird vermutlich eine BG zusammen mit den neuen Partner haben, dann wirst du dich auf Post vom Jobcenter einstellen müssen. Je mehr du zahlst um so weniger muss das Amt bezahlen und darauf wird es wohl hinaus laufen.


    Gibt es einen Titel? Falls ja, kannst du vielleicht selbst aufstocken.


    Nur bei 50/50 Betreuung ändert sich der Zahlbetrag bei der Betreuung! Wenn du nur am WE deiner Tochter hast ändert sich gar nichts.


    Kann ich für die finanziellen/Beruflichen Probleme belangt werden? Was meinst du damit?

    Du musst arbeiten und zumindest den Mindestunterhalt bezahlen.


    Leider nicht unbedingt eine positive Antwort von mir.


    Aber: Diese Probleme sind kein Einzelfall. Ich kenne selbst Leute aus dem Einzelhandel oder der Logistik(arbeiten VZ) die allerdings die letzte Stufe der DDT nicht mehr bezahlen können. Selbst die zweite Stufe ist kaum noch möglich, es sei denn man verdienst knapp 3000,- Brutto bei Klasse 1. Unmöglich mittlerweile in sehr vielen Branchen. Keine Ahnung wie dies zukünftig besser werden soll.


    In drei Monaten zum 01.01 steigen übrigens wieder die Sätze!


    LG

  • Hallo,


    Die ich auch bereit bin zuleisten (auch wenn diese nicht fürs Kindes-wohl verwendet werden).


    und das meinst du im Ernst?


    Wohnt Tochter nicht in einer Wohnung,bekommt nichts zu essen,läuft ohne Kleidung rum?


    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Die 150€ habe ich ja nicht alleine beschlossen...Ich habe mal im Netz gelesen das der Beitragssatz nur greift wenn keine Einigung im Unterhalt möglich ist....


    Was meinst du mit Titel? Ich denke nicht das ich sowas habe!

    Ändert es nichts wenn ich meine Tochter jedes Wochenende betreue + Ferien 60/40 Modell (Paritätsmodell ist glaube ich der richtige begriff).


    Es gibt sicherlich Leute die es sich leisten können den Satz nach Düsseldorfertabelle zu bezahlen aber für mich ist es nicht möglich.

  • Hi martin87 ,

    kann mich da leider auch nur der Aussagen von Ast45 anschließen. Post wird ganz sicher kommen. Schon allein daraus resultierend, dass ihr eine mündliche Abmachung habt und dadurch auch rückwirkend Unterhalt angefordert werden wird. Dennoch würde ich grade wegen deiner persönlichen Situation auch in den Austausch mit dem Jobcenter gehen, damit hier eine finanzielle Abmachung getroffen wird, die im Sinne aller Beteiligten ist, wenngleich es bedeutet, dass der Mindestbetrag der Düsseldorfer Tabelle angesetzt wird. LG Robin

  • Hallo,


    Wenn die KM nicht mit dem neuen Partner verheiratet ist ,wird sie m.E. keine Post


    vom JC bekommen.


    edy

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