Einfachste und günstigste Scheidung

  • Hallo zusammen...


    mir qualmt der Kopf vor Informationen und allerlei „was wäre wenn“ aus dem Netz, vielleicht geht es mit Euch schneller :thumbup:


    Zur Sache:


    13 Jahre Ehe

    Keine Kinder

    Keine gemeinsamen Schulden

    Kein gemeinsames Vermögen

    Trennung vor 1,5 Jahren

    Neue Meldeadresse meines Mannes seit ebenfalls 1,5 Jahren.


    Es geht schlicht und einfach nur darum den Status geschieden zu erreichen. Keiner von uns will jemals zu irgendeinem Zeitpunkt Anspruch auf irgendwas haben.


    Kein Unterhalt, keine Rentenansprüche, etc.


    Wie können wir das am schnellsten und günstigsten erreichen? Die Kosten sollen auch geteilt werden...

  • Hi,


    einer von euch muss sich einen Anwalt nehmen. Der stellt den Scheidungsantrag bei Gericht, und das wars. Davon ausgehend, dass ihr beide während der Ehezeit gearbeitet habt, würde ich keinen Verzicht auf den Versorgungsausgleich anleiern. Dann bräuchtet ihr nämlich noch zusätzlich einen Notar, das Gericht müsste den Vertrag genehmigen, alles kostenintensiv und verkompliziert alles unnötig. Anwälte haben natürlich gerne mehr geregelt, sehe ich bei euer Konstellation aber keinen Grund für. Also, nackten Scheidungsantrag stellen lassen, und das wars.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo!


    Vielen Dank für die Antwort.


    Wir haben mit 21 geheiratet, da war ich im Studium und er schon voll arbeiten. Letzten Endes hab ich das Studium abgebrochen und eine Ausbildung gemacht, voll arbeiten war ich erst mit 28.


    Bedeutet, die ersten 7 Jahre der Ehe habe ich nicht wirklich in die Rentenkasse eingezahlt.

  • Hi Hortensie85 ,

    interessante Konstellation von der du da berichtest. Bin auch der Meinung wie timekeeper , über den Notar zu gehen wäre nicht wirklich ratsam. Parallel wart ihr ja - wie du in deinem zweiten Beitrag berichtet hast - einfach auch noch sehr jung zum Zeitpunkt eurer Hochzeit. Der Umstand, dass du in der Zeit eurer Ehe nicht wirklich gearbeitet hast, wird denke ich gerichtlich und auch von den Anwälten berücksichtigt. Allerdings gibt es eben die rechtlichen Regelungen dahingehend, dass es auch so etwas wie Ehegattenunterhalt eben gibt. LG Robin