Wechselmodel Unterhlatszahlung und Ex-Frau zahlt keine Kosten für Kinder

  • Hallo alle Zusammen,


    folgende Frage:


    Wir haben das Wechselmodel. Zusätzlich haben wir in einer notariell beglaubigten Trennungsvereinbarung den Unterhalt welchen ich als Ausgleich zahle (verdiene mehr als meine Ex-Frau) berechnen lassen und festgelegt. Ich zahle seit mehren Jahren schön brav meinen Unterhalt. Kindergeld bekommt Sie auch in voller Höhe!


    Leider ist es so, dass meine Ex-Frau bis auf kleine Ausnahmen keinerlei Kosten für die Kinder trägt. Kurse, Arztrechnungen, Klassenfahrten, Telefon, Versicherungen, Sparpläne, Fahrschule.... egal was, außer Essen und immer mal paar Kleidungsstücke zahlt Sie nix. Rechnungen welche Ihr zugestellt werden, werden an mich weiter geleitet. Krankenkassen und andere Gebühren hat Sie nicht bezahlt und ich habe dann nach der 3ten Mahnung einfach gehandelt und das Geld überwiesen. Ich habe alles schön ordentlich in einer Tabelle was ich zusätzlich zum Unterhalt alles alleine bezahlt habe.


    Frage: Darf ich den Unterhalt um zumindest die anteiligen Kosten (entsprechend des prozentualen Aufteilung der Einkommen, Wechselmodel) abziehen? Oder bleibt mir nur der Klageweg und das einklagen der Kosten?


    Danke schon mal und liebe Grüße


    Rene

  • Kolisa

    Hat den Titel des Themas von „Wechselmodel Unterhlatszahlung und Ex-Frau zahl keine Kosten für Kinder“ zu „Wechselmodel Unterhlatszahlung und Ex-Frau zahlt keine Kosten für Kinder“ geändert.