Geschenktes Auto, aber eigentlich geliehen

  • hallo zusammen,


    ich habe mir ein Auto gekauft (9000€) und habe das Geld von meinem Onkel bekommen, irgendwann zahl ich es ihm zurück.


    Jetzt sagt die Frau vom Sozialamt, dass das Geld geschenkt ist und sagt ich hätte daher dieses Jahr 750€ mehr jeden Monat dafür mehr verdient. Jetzt wollen die von mir 173€ jeden Monat nachträglich seit Januar und den Rest vom Jahr auch noch?


    Stimmt das so? Ich hab mir das Geld doch geliehen, weil ich es nicht hatte und außerdem hat die Bank mir keinen Kredit gegeben für ein Auto, weil ich noch in der Ausbildung bin, also kein Festvertrag.


    Gemerkt haben die das, weil sie meine Kontoauszüge durchgeguckt haben. Das ist auch irgendwie peinlich.


    Danke

  • Jetzt sagt die Frau vom Sozialamt, dass das Geld geschenkt ist und sagt ich hätte daher dieses Jahr 750€ mehr jeden Monat dafür mehr verdient. Jetzt wollen die von mir 173€ jeden Monat nachträglich seit Januar und den Rest vom Jahr auch noch?


    Stimmt das so?

    nein, denn die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG`s sagen etwas anderes:


    "Freiwillige Zuwendungen Dritter

    Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, mietfreies Wohnen) sind in der Regel nur dann als Einkom-men zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht."


    in bin sicher, es entspricht nicht dem Willen des Schenkers, das dies Einnahmen sein sollen

  • "Freiwillige Zuwendungen Dritter

    Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, mietfreies Wohnen) sind in der Regel nur dann als Einkom-men zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht."

    dieses Zitat würde ich dem Sozialamt mitteilen und zugleich festhalten, es ist ein Geschenk des Onkels,

    ist daher kein Einkommen

  • Hallo,


    hier geht es doch nicht um Familienrecht.


    @Janol, Wenn du mit deinem Onkel einen Kreditvertrag gemacht hast, ist es doch eindeutig. Verträge können auch mündlich


    gemacht werden. Der Onkel soll es dem Sozialamt bestätigen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Also es ist nicht geschenkt, ich gebe es auf jeden Fall wieder zurück, nur halt nicht jetzt, nach meiner Ausbildung oder so. Ich kann halt keine 120km am Tag mit meinem Roller fahren, daher das Auto und mein Onkel hat gesagt, ich leih dir das Geld und wenn du Mal genug verdienst, gibst du es mir wieder. Eigentlich kann ich ihm auch jetzt 100€ oder so geben, aber er sagt, später.

  • Jetzt sagt die Frau vom Sozialamt, dass das Geld geschenkt ist und sagt ich hätte daher dieses Jahr 750€ mehr jeden Monat dafür mehr verdient. Jetzt wollen die von mir 173€ jeden Monat nachträglich seit Januar und den Rest vom Jahr auch noch?

    seitens des Sozialamts ein Geschenk, und darum zieht der von mir genannte Passus

  • Ich verdiene ca. 1200€ und wenn ich dann noch 750€ dazu verdiene wegen dem Auto dann dachte die Frau, dass ich was bezahlen soll. Ich wohne noch bei meiner Mutter und habe auch keine Miete und so hat sie dann 173€ ausgerechnet mit einer Liste die ich nicht verstehe.


    Ich sag ihr am Montag Bescheid, dass ich das nicht bezahlen und sie mich in Ruhe lassen soll.


    Danke für die Tipps

  • Jetzt wollen die von mir 173€ jeden Monat nachträglich seit Januar und den Rest vom Jahr auch noch?

    Für wen/was sollst du denn zahlen?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ich sag ihr am Montag Bescheid, dass ich das nicht bezahlen und sie mich in Ruhe lassen soll.

    Nicht sagen, nicht telefonieren.

    Mach das schriftlich und lass das "in Ruhe lassen" weg.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Also, geht um meinen Vater. Erst 56 Jahre und schon wohnt er im Pflegeheim. War aber abzusehen, er hat geraucht, getrunken und sich ständig rumgetrieben, aber eigentlich wäre es mir lieber wenn er sich eine Wohnung sucht. Will er aber nicht, er ist auch schon etwas "verrückt", wenn man es so nennen kann.


    Ich schicke der Frau einen Brief hin, dann wird sie hoffentlich selber merken, dass sie sich verrechnet hat. Vielleicht ist sie auch noch in der Ausbildung, ich mach ja auch noch Fehler, aber nicht so freche. Da frag ich dann doch lieber meinen Chef, der guckt dann nochmal drüber.


    In dem Brief schreibt sie, das sie eine Sprechstunde hat, wo ich bei Fragen hinkommen soll, aber per Post ist besser. Sonst muss ich mir ja frei nehmen und es ist ja auch einiges zu fahren bis zu der Kreisverwaltung.

  • Will er aber nicht, er ist auch schon etwas "verrückt", wenn man es so nennen kann.

    Es geht nicht darum ob er will, sondern ob er kann.


    Erbitte vom Sozialamt Auskunft:


    Warum mit 56 Jahren im Pflegeheim?

    Welcher Pflegegrad wurde von wem festgestellt?

    Einkommen des Vaters?

    Vermögen des Vaters?



    aber per Post ist besser

    Ist immer besser.

    Mach dir von dem Schreiben eine Kopie, damit du später weist, was du geschrieben hast.

    Nimm dir ruhig Zeit.

    Die Antwort muss noch nicht am Montag raus.


    Weise die Forderung zurück, da sie auf nicht zutreffenden Annahmen beruht.

    Das war ein Darlehen von deinem Onkel, das du zurück zahlen wirst, wenn du mehr verdienst.

    Benenne deinen Onkel als Zeugen.

    Du brauchst aber noch nicht seinen Namen und Adresse anzugeben.


    Schreibe einfach: Mein Onkel wird das jederzeit bestätigen können.


    Gemerkt haben die das, weil sie meine Kontoauszüge durchgeguckt haben

    Wie kommen sie an deine Bankauszüge?

    Haben sie danach gefragt?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ja, ich habe alle Auszüge von diesem Jahr hingeschickt, erst nur so einen Auszug, wie viel Geld ich genau habe, dann wollten sie alles. Das ist richtig peinlich, man gibt ja auch Geld für Sachen aus und will das nicht, dass da jemand reinguckt.

  • dann wollten sie alles

    Das war illegal.

    Bankauszüge sind keine Belege und dürfen weder angefordert werden noch müssen sie vorgelegt werden.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Jetzt sagt die Frau vom Sozialamt, dass das Geld geschenkt ist

    Hast du das schriftlich?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ja, dass steht im Brief in der Liste mein Einkommen plus 750€. Begründet hat sie es mit der Einzahlung von 9000€, Schenkung als "Sondereinnahmen". Sonst wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, woher das kommt.

  • Begründet hat sie es mit der Einzahlung von 9000€, Schenkung als "Sondereinnahmen".

    So ein Quatsch.


    Selbst als Schenkung wäre es kein Einkommen.

    Schau dir noch mal an, was Unikat in #2 geschrieben hat.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen