Vater weigert sich die Unterhaltszahlung anzupassen

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kann mir hier jemand nützliche Tips oder Anregungen geben.


    Der Vater unserer Tochter (bald 7) weigert sich den Unterhalt in korrekter Höhe anzupassen.

    Heißt konkret: Er zahlt seit unserer Trennung vor 5 Jahren ( wir waren nicht verheiratet) 257€ = entspricht der untersten Unterhaltsstufe abzüglich hälftiges Kindergeld. Er hat drei Jobs - 1 VZ-STelle , 450€ Mini-Job und noch einen Job auf Steuerkl. 6 - da müsste doch mehr drin sein!?!?! WEnn ich mir die DD Tabelle anschauen mindestens nach der 2.- wenn nicht sogar nach der 3.Einkommensstufe.

    Eigentlich hätte er den Unterhalt zum 6. Geburtstag anpassen müssen, dazu habe ich ihn auch mehrmals mündlich aufgefordert, aber laut eigener Aussage zahlt und tut er genug. Beides trifft nicht zu und bin nicht gewillt das weiter so hinzunehmen. Seine Betreuungszeiten sind 1 x wöchentlich 3 Std und alle 2 Wochen zusätzlich 6 Std. An den Ferien hat sich bisher noch NIE beteiligt und im Moment führen wir Diskussionen, dass er sich in den nächsten Sommerferien 1 woche für seine Tochter " tagsüber frei hält"( über Nacht muss ich sie aber nicht nehmen" oder "sie könnte ja auch wie immer zu meinen Eltern " - seint Aussage) - und da grätscht er mir noch in meine Urlaubspläne :cursing:

    Eigentlich haben wir ein gutes Verhältnis, aber so langsam geht es mir echt gegen den Strich, dass er 3 x im Jahr in Urlaub fährt, im Umkehrschluss aber nicht den angemessenen Unterhalt zu zahlen bereit ist- dann müsste er sich ja einschränken. Er tätigt so Aussagen wie: wenn ich den Unterhalt einklagen würde, würde er sich arbeitslos melden:thumbdown::thumbdown::thumbdown:Und das er mal freiwillig von sich aus kommt und die Kleene "ausserhalb der Reihe"/ oder gar über Nacht nehmen möchte: völlige Fehlanzeige! Er ist die 3std pro Woche schon überfordert und weiss nichts womit er die Kleene bespaßen könnte. Ich habe lange gebraucht um das zu tolerieren aber auch das ist ein trauriger Grund mehr, warum er zumindest angemessen zahlen soll.


    MIt dem Jugendamt bzw. dem zuständigen SB habe ich leider keine guten Erfahrungen gemacht, weshalb ich da erst garnicht gehen möchte: der SB hat den Vater damals aufgefordert Unterhalt zu zahlen und hat einer Zahlung von 133€ ohne weitere Prüfung zugestimmt( das entsprach dem damaligen UVG) , gott sei Dank hing da damals noch das Jobcenter mit drin, die haben ihn zur Zahlung des o.g. Betrages verpflichtet, nachdem sie die angeforderten Einkommensauskünfte nicht erhalten haben. Auch eine Beistandschaft hat der SB abgelehnt, da der Vater ja zahlt X( Mit Anwälten kenne ich mich in solchen Angelegenheiten auch nicht aus- aber der Schritt zum JuA oder einem Anwalt sollte auf jeden Fall der allerletzte Ausweg sein.


    Ich hatte mir gedacht, dass ich ihn auf jeden Fall schriftlich auffordere den lt. Dd Tabelle entsprechenden Unterhalt zu zahlen und ihm die Tabelle beilege. Und dort auch aufführe, dass er den normalen Betreuungszeiten noch nicht mal zu 25% nachkommt- und da ist die nicht vorhandene Ferienbetreuung noch nicht mal mit einberechnet!

    ( Besteht die Möglichkeit das hälftige Kindergeld, welches ja vom Unterhalt abgezogen wird- einzufordern o.ä.? Er kommt keiner Verpflichtung auch nur annähernd in gerechter Weise nach, warum sollte er dann auch noch profitieren?)


    Gibt es etwas worauf ich achten sollte oder was ich auf jeden Fall aufführen sollte?


    Bin auf Eure Reaktionen gespannt.


    Noch eine kleine Anmerkung, falls jmd denkt ich wär nur auf Kohle aus- stimmt, ich bin darauf aus dass er das zahlen soll, was gesetzlich vorgeschrieben ist ! Der Freitzeitpapi erfüllt noch nicht mal annähernd das Mindest-Soll in egal welcher Hinsicht und meint das wäre mehr als genug:thumbdown:


    Liebe Grüße YB









  • "arbeitslos melden": So einfach ist das nicht. Da gibt es ja die sog. "gesteigerte Erwerbsobliegenheit".

    Er muss ALLES tun, um sein Kind zu unterhalten.


    Und: Er hat die Pflicht, dir sämtliches Einkommen offenzulegen.

    Tut er das nicht, hilft es nichts, du musst einen Anwalt einschalten.


    Das Verhalten des Jugendamtes wundert mich sehr. Die stehen doch sonst IMMER auf Seiten der Mutter, bzw. des Kindes. Hmm ...

    Vielleicht kannst du auf einem anderen Sachbearbeiter bestehen?

  • "arbeitslos melden": So einfach ist das nicht. Da gibt es ja die sog. "gesteigerte Erwerbsobliegenheit".

    Er muss ALLES tun, um sein Kind zu unterhalten.

    Ich hab schon öfters mitbekommen, dass man halt nen Job annimmt wo offiziell nicht so viel verdient wird und der Rest dann unter der Hand ausgezahlt wird- hauptsache man muss nicht so viel zahlen:rolleyes: Da bin ich bisher von verschont geblieben, aber ich würde es ihm zutrauen



    Das Verhalten des Jugendamtes wundert mich sehr. Die stehen doch sonst IMMER auf Seiten der Mutter, bzw. des Kindes. Hmm ...

    Vielleicht kannst du auf einem anderen Sachbearbeiter bestehen?

    Ich bin von denen leider nicht sonderlich begeistert- das hat damals so lange gedauert bis überhaupt Bewegung in die Sache kam und dann wurde wie gesagt diese lächerliche Zahlung i.H.v. 133€ einfach so angenommen und der SB hat mir ganz stolz per Brief mitgeteilt dass der Vater zur Zahlung ja bereit ist =O also gerade von dieser Stelle hätte ich erwartet, dass die Einkommensnachweise anfordern werden und wenn dem nicht Folge geleistet wird, dass da rigoros vorgegangen wird. Die Möglichkeiten müssten die doch haben !?

    Das Jobcenter hatte ihn genau einmal aufgefordert sein Einkommen mitzuteilen, das hat er nicht gemacht- entweder haben die sich dann die Auskünfte von wo auch immer geholt oder ihn geschätzt- im zweiten Brief 5 Wochen später wurde er aufgefordert 257€ zu zahlen ( bei denen ging s ja auch drum, wieviel die dann weniger zahlen müssen) das fand ich schon erstaunlich wie schnell es dann doch gehen kann


    Ich werde mich mal erkundigen ob es einen anderen SB gibt, oder vielleicht kann ich ja auch zum JuA eines anderen Stadtteilbezirks?

    Guten Morgen.


    Nach 5 Jahren ist aber nun Zeit für einen guten Anwalt, alles andere scheint halt nicht zu funktionieren.


    Einen Titel gibt es vermutlich nicht,

    Einen Titel gibt es natürlich nicht X/


    Also wäre ein Anwalt die bessere Wahl?

  • Hallo,


    bei der Düsseldorfer Tabelle muss man wissen ,dass es sich da um bereinigtes Netto handelt.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    wie edy schon geschrieben hat: die DDT geht vom bereinigten Netto aus! Also wird wohl nicht mehr rum kommen ausser die Altersstufe!


    ich denke trotzdem hier ist es angebracht mal einen Anwalt einzuschalten. Das Recht auf einen Titel hast nämlich nicht du sonder das Kind, heißt nicht du bekommst Prozeßkostenbeihilfe sondern das Kind, welches nie eigenes Einkommen hat, du vertritts das Kind nur! Also hier kann ich nur sagen: ab zum Anwal oder FamG! Selbst wenn KV dann nicht mehr zahlt so gibt es dann wenigsten den Titel! Der dann auch einklagbar ist! Im Moment hast du nix! Ich würde auch nicht mehr mündlich auffordern! Immer schriftlich, zur Not mit Einschreiben... damit du einen Nachweis hast... Im Moment kannst du nicht nachweisen dass du ihn jemals aufgefordert hast


    AN